Eine neue Dimension der Terrorgefahr?

Heißkleber im 1 Euro Shop Warum verbreiten die Medien Falschinformationen über den Chemnitzer Bomben Plot und hinterfragen die widersprüchlichen Aussagen der Behörden nicht?

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The whole story: Kochte Jaber Albakr TATP unter den Augen des Verfassungsschutzes?

BfV Chef Maaßen in einem am Morgen des 10.10.2016 aufgezeichneten Interview, das in Auszügen am 10.10.2016 unter anderem in den Tagesthemen gesendet wurde:

“ Wir hatten Anfang September aus nachrichtendienstlichem Aufkommen einen Hinweis, dass der IS in Deutschland einen Terroranschlag gegen Infrastruktur plant, gegen Bahnhöfe, gegen Züge oder Flughäfen. Wir haben – man kann sagen – bis Donnerstag letzter Woche gebraucht, um herauszufinden, wer ist dafür in Deutschland verantwortlich. (…) Wir hatten Hinweise – nachrichtendienstliche Hinweise – dass er zunächst einmal Züge in Deutschland angreifen wollte. Zuletzt konkretisierte sich dies mit Blick auf Flughäfen in Berlin. (…) Wir haben sofort die Observation durchgeführt. Eine 24/7-Observation – also Rund-um-die-Uhr-Observation. Wir haben in dem Zusammenhang festgestellt, dass diese Person in der Tat über das Netz, ähm, bestimmte, äh, Chemikalien geordert hatte, äh, um eine Bombe zu bauen. Am vergangenen Freitag haben wir durch eine Observation meiner Mitarbeiter festgestellt, dass er in einem in einem Ein-Euro-Shop Heißkleber, äh, gekauft hatte. Nach unserer Erfahrung ist Heißkleber gebräuchlich bei Personen die Selbstmordattentate durchführen wollen, nämlich um eine Selbstmord..,äh,..bombe zu bauen. (…) Und unverzüglich haben wir dann alle Maßnahmen in Bewegung gesetzt, damit ein Zugriff erfolgte, weil wir davon ausgingen: Dies kann im Grunde genommen die letzte Chemikalie sein, die für ihn notwendig war, um eine Bombe herzustellen.“

Off Kommentar in der Tagesschau um 20 Uhr:

„Wie Verfassungsschutzchef Maaßen dem ARD-Hauptstadtstudio sagte, habe auch die gute Zusammenarbeit der nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden zu diesem Erfolg geführt.“

Der Generalbundesanwalt veröffentlicht seine Stellungnahme am Nachmittag des 10.10.2016:

„Nach den bisherigen Erkenntnissen recherchierte der Beschuldigte Jaber A. zumindest Anfang Oktober 2016 im Internet nach Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffvorrichtungen und Ausrüstungsgegenständen für den Jihad. (…) Erkenntnisse dafür, dass der überaus professionell agierende Beschuldigte Jaber A. bereits ein konkretes Ziel für seinen Sprengstoffanschlag ins Auge gefasst hat, liegen derzeit nicht vor.“

ZDF am 8.10.2016:

„Nach ZDF-Informationen plante Jaber Albakr offenbar einen Sprengstoffanschlag und war seit Monaten unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz.“

Anstatt die widersprüchlichen Aussagen der Sicherheitsbehörden auch im Hinblick auf den verpatzten Zugriff vom Samstag zu hinterfragen werden von den Medien weiterhin Hinweise zu Tatsachen umgedeutet und ein behördliche/geheimdienstliche Erfolgstory konstruiert, die nach dem bewährten Muster seit Jahren immer wieder als Rechtfertigung für Überwachung und schärfere Sicherheitgesetze dient. Maaßens Behauptungen stehen in deutlichem Widerspruch zur ebenfalls gestern veröffentlichten Stellungnahme der Generalbundesanwaltschaft. Weder werden dort „ausländische Dienste“ erwähnt, noch sind konkrete Ziele oder gar eine IS-Verbindung des Verdächtigen aufgeführt. Der Beschuldigte soll laut GBA zumindest Anfang Oktober im Internet nach Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffvorrichtungen und Ausrüstungsgegenständen gesucht haben. Maaßen sagt, man habe den Verdächtigen erst am 6. Oktober als potentiellen IS-Täter identifiziert. Demnach wurden sämtliche Erkenntnisse (Internetrecherchen und Käufe des Verdächtigen) mittels Observation am letzten Donnerstag und Freitag gewonnen. Wie der Geheimdienst die Informationen über Albakrs Internetkäufe und seine Recherchen erlangte lässt Maaßen offen. Das ZDF meldete am Samstag, dass der Verfassungsschutz Albakr seit Monaten observiere. Dies wurde von der Behörde bis jetzt nicht dementiert. Unklar ist zudem nach wie vor warum das BfV den Fall dem LKA Sachsen überließ und BKA und GBA nicht sofort involviert wurden.

n-tv am 9.10.2016:

„Die Behörden wollten sich bislang offiziell weder zur Zusammensetzung des Sprengstoffs noch zu Hintergründen, möglichen Anschlagszielen oder der Motivation des Verdächtigen äußern.“

Georg Mascolo glaubt am 10.10.2016 im Nachtjournal der ARD zu wissen was Thomas de Maiziere meint, ignoriert ebenfalls die Stellungnahme der Generalbundesanwaltschaft und des Präsidenten des LKA Sachsen und fabuliert über eine neue Dimension des Terrorismus:

„Ich glaube, dass was Thomas de Maiziere heute hat sagen wollen ist, dass die Dimension so besorgniserregend ist, dass wir in Sachsen einen Fall gesehen haben wie wir es bisher nicht kannten. Ne große Menge bereits fertig angemischter Sprengstoff, wie er in Paris und Brüssel verwandt worden ist. Weitere chemikalien aus denenn man weitern Sprengstoff hätte anmischen können. Material zum Bau einer Rohrbombe. Ne Sprengstoffweste. Und dann bereits ein offensichtlich bestehender Kontakt zum sogenannten IS, mit dem der oder die Täter darüber diskutieren, was Ziele in Deutschland sein könnten. Es soll um Infrastruktur gegangen sein, Bahnhöfe, Züge, Flughäfen. Das ist etwas, was wir bei aller Gewöhnung, unglücklicher Gewöhnung, an diese Form von Terrorismus in dieser Form bisher nicht kannten hier in Deutschland.“

Fertig gemischter Sprengstoff? Nie gesehen! Rohrbomben in Deutschland? Ein Novum! Anschlagsplanungen für Bahnhöfe oder Flughäfen? Nie gehört!

Der Bundestagsabgeordnete André Hahn von der Linkspartei (stellvertretender Vorsitzender des parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste) am 11.10.2016:

„Ich freue mich über jeden Erfolg unserer Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus. Wenn es gelingt, Anschläge in Deutschland zu verhindern und damit Leben zu retten, dann gebührt den Einsatzkräften dafür Dank und Anerkennung. Trotzdem: Man hat den Tatverdächtigen in Chemnitz seit längerem observiert, und dass ihm trotz eines Großaufgebots von Beamten und Spezialeinheiten die Flucht gelungen ist, war gewiss kein Ruhmesblatt. Und dass man ihn am Ende dennoch festnehmen konnte, war nicht das Ergebnis polizeilicher Ermittlungsarbeit, sondern dem mutigen Einsatz anderer syrischer Flüchtlinge zu verdanken.“

LKA-Präsident Jörg Michaelis in der Pressekonferenz am 10.10.2016 zur Verhaftung des Terrorverdächtigen Jaber Albakr:

„Die Ausgangshinweise zu diesem Sachverhalt stammen aus dem nachrichtendienstlichen Erkenntnisaufkommen des BfV. Die Federführung und Koordination oblag in dem Fall dem BfV. Unterstützt haben der BND, das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Nach vagen Ersthinweisen Mitte September gelang es diese in den letzten Tagen durch umfangreiche nachrichtendienstliche Maßnahmen zu verdichten und schließlich der Polizei zu übermitteln. Bei der Lagebewältigung hat sich das gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum als gemeinsame Einrichtung der Polizei und Verfassungsschutzbehörden als Institution hervorragend bewährt. Im Rahmen des gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums erfolgte am Freitag die Übermittlung der vorliegenden Informationen an die Polizei. Diese Kurzfristigkeit zeigt auch sehr eindrucksvoll die Dynamik der Lageentwicklung. Vorgehensweise und Verhalten des Verdächtigen sprechen derzeit für einen IS-Kontext. (…) Nach diesen Information hatte Albakr im Internet Recherchen zur Herstellung von Sprengsätzen durchgeführt und sich entsprechende Grundstoffe beschafft. Es musste davon ausgegangen werden, dass der Sprengsatz möglicherweise in Form einer Sprengstoffweste kurz vor der Fertigstellung steht oder sogar einsatzbereit ist. (…) Was ganz wichtig ist: wir wussten nicht in welcher Wohnung der Tatvedächtige sich tatsächlich aufhält. Es gab auch mehrere ausländisch klingende, arabisch klingende Namen in diesem Mehrfamilienhaus. Daher waren umfangreiche Aufklärungsmaßnahmen notwendig. Eine Wohnung hat sich dann im Zuge dieser Aufklärungsmaßnahmen herauskristallisiert. Deshalb wurde durch zwischenzeitlich vor Ort befindliche Einsatzkräfte des SEK Sachsen ein Zugriff auf diese Wohnung vorbereitet. Letztlich mussten wir diesen Zugriff aber abbrechen, da wir trotz intensivster Aufklärungsbemühungen nicht zweifelsfrei klären konnten, ob sich Albakr tatsächlich in dieser Wohnung befindet. Immer noch war nicht sicher, dass er sich nicht auch in einer anderen Wohnung aufhält. Wenn er polizeiliche Maßnahmen bemerkt hätte, bestand die Gefahr, dass er mit der Umsetzung des Sprengsatzes mit unkalkulierbarem Risiko reagieren würde. Insoweit bestand für uns eine Abwägung des Risikos. Eine Evakuierung war aus genau diesen Gründen, den Polizeieinsatz offenzulegen, zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchzuführen. Der Evakuierungslärm hätte bemerkt werden können. Deshalb wurde entschieden ein Zugriffsvariante außerhalb des Gebäudes, beispielsweise wenn der Tatverdächtige dieses verlassen hätte, durchzuführen. Noch während diese Zugriffsmaßnahme außerhalb vorbereitet wurde, verließ am Samstag kurz nach 7 Uhr eine männliche Person das Haus. Das wurde von Observationskräften aus einiger Entfernung bemerkt. Auch ganz wichtig dann: nicht sicher war, ob es sich bei der Person um den Albakr handelt, wurde er aus einiger Entfernung von Einsatzbeamten aufgefordert stehen zu bleiben. Die Person ergriff daraufhin die Flucht. Mittels Warnschuss wurde versucht, das Stehenbleiben zu erreichen. Der Flüchtende reagierte nicht. Eine Schussabgabe auf ihn war nicht möglich und viel zu riskant da sich unbeteiligte Personen in Schussrichtung befanden. Die unmittelbare Verfolgen des Alba.., des Flüchtenden, scheiterte. Hier ein Hinweis: die Einsatzbeamten trugen immer noch einsatzbedingt ihre schwere Schutzausrüstung mit einem Gewicht über 30 Kilogramm. Weiträumige Fahndungsmaßnahmen im Wohngebiet sind sofort durchgeführt worden auch mit Unterstützung der Kollegen der Polizeidirektion Chemnitz. Beamte des SEK blieben am Objekt, da nicht sicher war ob es sich bei dem Flüchtenden tatsächlich um den Albakr gehandelt hat. Als die sogenannte Tatortbereichsfahndung nicht zum Erfolg führte und zwischenzeitlich eine unbekannte männliche Person das Haus betreten hatte, was die Observavationskräfte festgestellt haben, wurden die Kräfte wieder am Objekt konzentriert und eine Durchsuchung des gesamten Gebäudes vorbereitet. Das Tageslicht war angebrochen. Die polizeilichen Maßnahmen um das Haus herum waren zwischenzeitlich sichtbar. Das war auch für den Tatverdächtigen möglich. Daher musste die Entscheidung getroffen werden, die vermutete Tatwohnung schnellstmöglich zu durchsuchen. Der Tatverdächtige sollte ergriffen werden. Die bislang verdeckt und etwas abgesetzt geführten Maßnahmen wurden nun mehr offen durchgeführt. Es erfolgte eine Evakuierung der Bewohner der unmittelbar angrenzenden Wohnungen. Anschließend wurde die Täterwohnung durch SEK-Kräfte gestürmt. Die Zugangssprengung hierzu war genau kalkuliert. Wir führen deswegen Zugangssprengungen durch um möglichst schnell in ein Objekt oder in eine Wohnung zu gelangen. Albakr befand sich nicht in der Wohnung. Im weiteren wurde das gesamte Gebäude schrittweise evakuiert und durchsucht. Der Tatverdächtige wurde nicht festgestellt. In der Täterwohnung haben wir neben Metallteilen wie Muttern, zwei Zünder, mehrere Hundert Gramm sprengstoffverdächtige Substanzen gefunden. Darunter auch solche in kristalliner Form. Die vor Ort befindlichen Spezialisten des LKA schlussfolgerten, dass es sich hierbei um TATP handeln könnte. Diese Art würde dem verwendeten Sprengstoff bei den Attentaten von Paris und Brüssel entsprechen. Der Sprengstoff ist äußert sensibel, hochexplosiv und instabil. Für Zwecke der Beweissicherung im Strafverfahren wurde selbstverständlich eine geringe Menge entnommen. Den Großteil der Substanz haben Spezialisten vor dem Gebäude kontrolliert entsorgt. (…) Der Generalbundesanwalt kann sich immer in ein Verfahren einklinken, das Verfahren an sich ziehen. Staatsminister Ulbig hat ja bereits darauf hingewiesen, hier in diesem Fall war es die Art des Sprengstoffs, äh, TATP, und die Menge die gefunden worden ist. Deswegen hat der GBA gestern entschieden, im Laufe des späteren Nachmittags, das Verfahren zu übernehmen. (…) Warum eine Bundesbehörde nicht auf die GSG 9 zugeht müssen Sie die Bundesbehörde fragen. „

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Gold Star For Robot Boy

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