Angela Merkel 2012 auf der Gedenkfeier für die Opfer des NSU:
“Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.”
Alles? Aktenzurückhaltung, Aktenvernichtung, Quellenschutz, Vertuschung durch Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft.
In einer Vernehmung des Verfassungsschützer durch die Bundesanwaltschaft im Oktober 2014 äußerte sich Verfassungsschutz Mitarbeiter "Lothar Lingen" zur Aktenvernichtung:
„Mir war … völlig klar, dass sich die Öffentlichkeit sehr für die Quellenlage des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen interessieren wird. Vernichtete Akten können … nicht mehr geprüft werden.“
Antonia von der Behrens, Nebenklage-Anwältin der Familie Kubasik:
„Dieses Eingeständnis, dass er die Akten vernichtet hat, damit sie eben nicht mehr geprüft werden können, ist aus meiner Sicht ganz klar Strafvereitelung, Urkundenunterdruückung, da kommen verschiedene Delikte in Betracht. Deswegen hätte die Bundesanwaltschaft dieses Vernehmungsprotokoll auch an die Staatsanwaltschaft Köln weiterleiten müssen, die nämlich für Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz zuständig sind.“
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