Die Angst des Staates vor Beate Zschäpe

München Wie weit wird der deutsche Staat gehen, um seinen Verfassungsschutz vor schon lange fälligen strafrechtlichen Ermittlungen zu bewahren?

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Wer die Nachrichten zum NSU-Prozess und den Ermittlungen verfolgt hat und entsprechende Dokumentationen gesehen hat, weiß es doch längst. Der Verfassungsschutz hat die Ermittlungen sabotiert. Spuren an Tatorten wurden durch verschiedene Ermittlungsorgane in einer Weise zerstört- möglicherweise auch gelegt- die durch Inkompetenz schlichtweg nicht erklärt werden kann. Die Staatsanwaltschaft hält an der These von ausschließlich Mundlos und Bönhardt als Täter fest, die mehreren vertrauenswürdigen Zeugenaussagen und früheren Untersuchungsergebnissen widerspricht. Ein BKA-Beamter hat ausgesagt, dass der V-Mann Tino Brandt Mundlos und Bönhardt zur Gewalt ermutigt haben soll. Es ist als nahezu sicher anzusehen, dass der Verfassungsschutz Vorauswissen über den Mord in einem Internet-Café in Kassel hatte. Der Verdacht liegt nahe, dass der Verfassungsschutz nicht nur von der Mordserie wusste während sie noch lief und Ermittlungen in die richtige Richtung behindert hat, sondern dass die Drahtzieher der Mordserie im Verfassungsschutz saßen.

All das macht wenig aus, denn es gibt nicht so viele Leute, die gut informiert sind und dem Staat ist es bisher gelungen zu verhindern, dass diese Punkte vor Gericht bewiesen werden. Große Teile der Öffentlichkeit wissen daher nicht, was aller Wahrscheinlichkeit nach geschehen ist.

Das aber könnte sich ändern, wenn Beate Zschäpe vor dem Landgericht München von ihrem vierten Pflichtverteidiger ihre Einlassungen verlesen lässt. Natürlich wissen wir nicht, was genau Zschäpe über die Rolle des Verfassungsschutzes weiß, nachdem sie aus den Medien erfahren hat, wer die V-Leute waren. Vermutlich weiß das auch der Verfassungsschutz selbst nicht, denn er wird ja kaum jedes Gespräch belauscht haben, das Mundlos und Bönhardt mit Zschäpe geführt haben. Man kann aber als sicher annehmen, dass Zschäpe die These von Mundlos und Bönhardt als einzige Täter widerlegen kann und zwar gründlich genug, dass diese danach vom Tisch ist. Dann würden zunächst der Staatsanwaltschaft alle Felle wegschwimmen und durch die dann nicht mehr zu verhindernde Erweiterung der Ermittlungen auch dem Verfassungsschutz. Die Verwicklung des Verfassungsschutzes in die Mordserie würde sehr wahrscheinlich der breiten Öffentlichkeit bekannt. Strafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen wären nicht mehr zu verhindern. Es wäre der größte politische Skandal der Bundesrepublik Deutschland seit ihrem Bestehen.

Auch das wäre vermutlich nicht einmal das Ende. Die Taktik einer Eingrenzung des Täterkreises wurde bereits beim Oktoberfestattentat benutzt, auch dort gegen jede Wahrscheinlichkeit. Nachdem der Verfassungsschutz in der NSU-Mordserie öffentlich belastet wäre, würde sich auch eine erneute Ermittlung zum Oktoberfestattentat nicht mehr vermeiden lassen. Dieses Attentat wurde aller Wahrscheinlichkeit nach durch die Wehrsportgruppe Hoffmann ausgeführt, bei der eine Reihe von Indizien darauf hindeutet, dass sie von einem Geheimdienst der BRD als NATO-Stay-Behind-Organisation für den Fall einer Besetzung des Landes durch die Rote Armee geführt wurde und geheime Waffenlager unterhielt. Das Attentat fand zu einer Zeit statt, als westliche Geheimdienste mit den Stay-Behind-Organisationen eine „Strategie der Spannung“ verfolgten, bei der die Bevölkerung durch angeblich linksextreme Terroranschläge in Angst gehalten werden sollte. Die Anschläge wurden schon damals durch rechtsextreme Gruppierungen ausgeführt, die vom Geheimdienst geführt und gedeckt wurden. In Italien sind diese Strategie und die Stay-Behind-Organisation Gladio aufgeflogen. In der Folge wurde keiner der westlichen Geheimdienste reorganisiert, nicht einmal der italienische.

Nun darf der Leser so naiv sein, wie er will, aber dass ein Geheimdienst ohne Not ein Werkzeug aufgibt, das er bisher aus seiner Sicht erfolgreich genutzt hat, kann man nicht wirklich glauben. Es ist also anzunehmen, dass die NSU-Mordserie in einer Reihe mit dem Oktoberfestattentat steht und, wenn man einmal dabei ist, gibt es bezüglich des Verhaltens der Ermittlungsorgane auch im Fall der Ermordung des damaligen Generalstaatsanwalts Siegfried Buback starke Ungereimtheiten. All das könnte wieder ins Licht der Öffentlichkeit rücken, wenn Zschäpe aussagt. Die BRD, in der all das aufflöge, würde damit zum Risiko auch für andere westliche Geheimdienste, denn es ist kaum anzunehmen, dass diese den Werkzeugkasten der „Strategie der Spannung“ und der Operationen unter falscher Flagge einfach weggeworfen haben, nachdem Gladio (teilweise) aufgeflogen war. Die Öffentlichkeit könnte auch dort in der Folge unangenehme Fragen stellen.

Insofern verwundert es nicht, dass der NSU-Prozess erst einmal vertagt wurde, um die Aussage von Zschäpe zu verhindern. Man kann als gesichert annehmen, dass in diesen Tagen Druck auf Zschäpe und ihren vierten Pflichtverteidiger ausgeübt wird, doch keine Einlassungen zu machen oder, noch besser, völlig unerhebliche. Zu vermuten ist auch, dass man Zschäpe dafür Vorteile verspricht, aber eben auch, dass sie kaum so naiv ist, irgendwelchen Versprechungen dieser Seite zu trauen. Wenn sie jetzt zurückzieht, nachdem sie bereits mit einer Aussage gedroht hat, sinkt ihre Lebenserwartung mit einem Schlage drastisch. Sicher wäre sie auch nicht, nachdem sie ausgesagt hat, aber doch sicherer als vorher. Gleiches gilt übrigens für den Anwalt, der die ursprüngliche Aussage ja kennt. Er wird hoffentlich klug genug gewesen sein, vor seiner Ankündigung der Aussage hinreichend viele Kopien bei Personen seines Vertrauens zu hinterlegen, die der Verfassungsschutz nicht alle ermitteln oder doch nicht alle ausschalten oder unter Druck setzen kann.

Deshalb wird der Staat in diesen Tagen versuchen, die Münchner Richter zu bewegen, sich für befangen zu erklären. Damit wäre der Prozess vor dem Landgericht erst einmal geplatzt und es würde nicht mehr zu Zschäpes Aussage kommen. Auch das wäre ein veritabler Skandal, aber der um Größenordnungen kleinere. Es besteht ein geringes Restrisiko, dass eine Mehrheit der Richter so integer ist und so viel Zivilcourage besitzt, dass sie widerstehen. In diesem Fall würde es mich nicht überraschen, wenn Zschäpe sich in ihrer Zelle erhängen und ihr vierter Pflichtverteidiger verunfallen würde. Aber wegen der oben erwähnten möglichen Hinterlegung der Aussage wäre das eine sehr riskante Strategie. An irgendeinem Punkt wacht auch der deutsche Michel auf.

In dieser Situation kommen die Pariser Anschläge dem Verfassungsschutz und wohl auch anderen westlichen Geheimdiensten sehr gelegen. In den nächsten Tagen wird sehr viel weniger über den NSU-Prozess geredet werden, als das sonst der Fall gewesen wäre. Falls Politiker mit dem Gedanken gespielt haben sollten, sich nicht weiter von den Geheimdiensten erpressen zu lassen, sondern diese endlich von kriminellen Elementen zu säubern, werden sie noch einmal überlegen, ob dafür jetzt der richtige Zeitpunkt ist.

Aber vielleicht ist alles auch ganz anders und genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt. Anderenfalls hört das vielleicht nie auf.

[korrigiert am 20.11.2015, 19:57 Uhr]

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Geschrieben von

Gunnar Jeschke

Naturwissenschaftler, in der DDR aufgewachsen, gelebt in Schwarzheide, Dresden, Wako-shi (Japan), Bonn, Mainz, Konstanz und Zürich.

Gunnar Jeschke

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