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Gelesen Der Koalitionsvertrag legt nahe, dass die künftige Regierung sich über ihre Politik in wichtigen Fragen noch gar nicht klar ist

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Was steckt hinter den markigen Worten?
Was steckt hinter den markigen Worten?

Foto: Phototek/Imago

Personal

Entschuldigen Sie bitte, ich hatte ja Inhalte, Inhalte und Inhalte versprochen. Ein Koalitionsvertrag ist allerdings eine Absichtserklärung und man kann dessen Inhalte schlecht diskutieren, ohne die Wahrscheinlichkeit ihrer Umsetzung in Betracht zu ziehen. Diese aber hängt vom Personal ab.

Der Vertrag ist sozusagen ein Bruttoergebnis, das die SPD erzielt, wenn sie in die Koalition eintritt. Das nach der Legislaturperiode oder zum Zeitpunkt eines Koalitionsbruchs davon umgesetzte ist das Nettoergebnis. Angesichts einer Kanzlerin, die sich für den Unterschied zwischen brutto und netto nicht so stark interessiert, muss man Kevin Kühnert durchaus zugestehen, die Frage zu stellen, inwieweit man sich auf Zusagen der Union im Vertrag auch verlassen kann. Als Nichtmitglied der SPD und der Jusos kann ich sogar noch weiter gehen und zusätzlich eine Frage stellen, die für die SPD-Basis auch von Interesse ist: Kann man den designierten oder möglicherweise noch nicht designierten SPD-Ministern zutrauen, die von der SPD ausgehandelten Inhalte auch so umzusetzen? Das ist wieder eine Personalfrage, die sich sogar noch verkürzen lässt: Kann man der SPD-Führung vertrauen?

Nun liefert meine Espressomaschine zwar guten Kaffee, aber keinen so speziellen Kaffeesatz, dass ich daraus zuverlässig die Zukunft vorhersagen könnte – schon gar nicht das eher erratische Verhalten der SPD-Führung. Die beste Näherung ist, aus den Ergebnissen der vorherigen Legislaturperiode auf die wahrscheinlichen Ergebnisse der kommenden zu schließen. Diese Näherung ist womöglich gar nicht so schlecht, da niemand mit einem dramatischen politischen oder personellen Neuanfang rechnet, sofern es zur Bildung einer Großen Koalition kommt.

Ich habe deshalb beide Koalitionsverträge gelesen, denjenigen von 2013 und denjenigen von 2018. Sofern ich mich im Folgenden auf konkrete Textstellen beziehe, steht 2013S45 für Seite 45 des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode in der oben verlinkten, von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Form. Der neue Vertrag ist in der von der CDU zur Verfügung gestellten, ebenfalls oben verlinkten Form mit Zeilenangaben versehen, die ich mitunter benutze. Dann bedeutet 2018S175:8297-8, dass ich mich auf die Zeilen 8297-8298 auf Seite 175 des Koalitionsvertrages vom 7. Februar 2018 beziehe, speziell also auf die beiden Zeilen, die dem Grundgesetz widersprechen, wie ich unten erklären werde (Abschnitt: Ein Dokument des Misstrauens). Für die Einschätzung der Situation der SPD sind auch Unterschiede zwischen dem Sondierungspapier vom 12. Januar 2018 und dem Koalitionsvertrag von Interesse. Hier beziehe ich mich auf die von der Zeit verbreitete Version und kürze SP2018S7 ab, wenn ich Seite 7 dieses Sondierungspapiers meine.

Lehren aus dem Koalitionsvertrag 2013

„Deutschlands Zukunft gestalten“

Wie immer man den Koalitionsvertrag von 2013 politisch einschätzt, er ist handwerklich ordentlich ausgefertigt. Der Text ist allgemein verständlich verfasst und auch in technischen Formulierungen noch so klar, dass man per Internet-Recherche oder durch Konsultation einer Fachfrau oder eines Fachmannes die Bedeutung erschließen kann. Das Dokument als Ganzes und jeder Abschnitt folgen einem roten Faden. Wo die Partner Gesetzgebungsbedarf erkennen, äußern sie sich in der Regel konkret, was wie geändert werden soll. Die Begründung eines Handlungsbedarfs wird in allen Abschnitten aus allgemeinen Leitlinien der Politik schrittweise abgeleitet. Wenn Sie all das für Selbstverständlichkeiten halten, warten Sie ab.

Ich stimme persönlich nicht mit allen politischen Leitlinien des Koalitionsvertrages von 2013 überein, aber darum geht es hier nicht. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass viele der im Vertrag angekündigten Vorhaben tatsächlich umgesetzt wurden, darunter auch solche, die aus Sicht einer Bevölkerungsmehrheit und aus meiner Sicht ausgesprochen sinnvoll waren. Auch darum geht es hier nicht. Ich werde im Folgenden an drei Beispielen untersuchen, ob und in welcher Form Vorhaben umgesetzt wurden, die der SPD-Basis wichtig gewesen sein dürften.

Finanztransaktionssteuer

„Wir wollen eine Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigem Steuersatz zügig umsetzen und zwar im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit in der EU.“ (2013S64). Das hat nicht stattgefunden. Kann man sich wirklich damit herausreden, es habe auf EU-Ebene nicht geklappt? Die Zielsetzung einer solchen Steuer in der gesamten EU war bereits im Sommer 2012, also vor den Koalitionsverhandlungen, am Widerstand Großbritanniens und Schwedens gescheitert und aufgegeben worden (Quelle: Wikipedia). Luxemburg und die Niederlande hatten eine Einführung für die gesamte Eurozone blockiert. Zum Zeitpunkt der Koalitionsverhandlungen war die Beschlusslage (seit dem 22. Januar 2013) so, dass elf EU-Staaten, darunter Deutschland, die Finanztransaktionssteuer einführen durften - mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigem Steuersatz. Ein damals noch hängige Klage Großbritanniens dagegen wurde am 30. April 2014 vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen. Damit war der Weg für eine Finanztransaktionssteuer in Deutschland frei. Tatsächlich hatten Frankreich und Italien bereits zuvor eigene Finanztransaktionssteuern eingeführt.

Geschehen ist seitdem in Deutschland nichts. Die Finanztransaktionssteuer war schon vor 2013 ein Anliegen der SPD und taucht im Sondierungspapier (SP2018S4) und im neuen Koalitionsvertrag (2018S8:190, 2018S69:3118) wieder auf. Wird das umgesetzt werden? Aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Die Formulierung „im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit in der EU“ (2013) bzw. „im europäischen Kontext“ (2018) dient als Alibi dafür, dass man der Finanzbranche und den großen Anlegern nicht auf die Füße tritt. Man versteckt sich dahinter, dass die anderen neun interessierten Länder (Estland ist aus den Verhandlungen ausgestiegen) nicht genau das Gleiche tun wollen wie Deutschland. Nichts spräche dagegen, in Deutschland zunächst einmal die Steuer so einzuführen, wie man sie gestalten will und dann weiter zu verhandeln, ob und wie man sie mit den anderen Ländern harmonisiert. Das hätte sogar den Vorteil, dass man die Auswirkungen des eigenen Konzepts testen könnte. Hier finden wir ein erstes Auseinanderklaffen von Absichtserklärungen und Taten.

Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Rückkehr aus Teilzeit

Unter dem Stichwort „Gute Arbeit“ war 2013 vereinbart worden, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz „über die bereits dort genannten Branchen hinaus für alle Branchen [zu] öffnen“ (2013S67). Am 26.2.2014, also bald nach Abschluss des Koalitionsvertrages mit diesem Wortlaut beschloss das Bundeskabinett, die Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ in das Gesetz aufzunehmen. Das Gesetz bleibt weiterhin auf eine kurze Liste von Branchen beschränkt. Der neue Koalitionsvertrag erwähnt den Punkt nicht mehr.

Im Gegensatz zum Recht auf Rückkehr aus Teilzeit (2013S70), das auch nicht umgesetzt wurde und sich nun als Recht auf befristete Teilzeit wiederfindet (2018S12:382-4; 2018S53:2391-411), wurde über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (und weitere ähnliche Fälle) in den Medien im Zusammenhang mit den neuen Koalitionsverhandlungen kaum gesprochen. Das Recht auf befristete Teilzeit wird 2018 handwerklich unsauber formuliert. Für Unternehmen mit zwischen 46 und 200 Mitarbeitern muss lediglich bis zu einem von 15 angefangenen Mitarbeitern der Anspruch gewährt werden. Das impliziert (wie auch die zahlenmäßige Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige) eine Ungleichbehandlung, die nicht rechtsstaatskompatibel ist.

Mindestlohn

Als der Erfolg der SPD in der 18. Legislaturperiode gilt die Einführung des Mindestlohns unter der Federführung von Andrea Nahles. Abgesehen von Übergangsregelungen und bereits bestehenden Mindestlöhnen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde im Koalitionsvertrag 2013 als Ausnahme nur die Vergütung ehrenamtlicher Tätigkeiten über Minijobverträge benannt und es wurde eine Hintertür offengelassen, um „mögliche Probleme, z.B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung [zu] berücksichtigen.“ (2013S68). Ich sehe zwar keinen rationalen Grund dafür, Saisonarbeit vom Mindestlohn auszunehmen, aber hier diskutiere ich nur, was vereinbart war und was daraus dann wurde.

Für Zeitungszusteller wurde eine Übergangsfrist bis 2017 eingeführt. Bei Saisonarbeitern dürfen die Kosten für Kost und Logis mit dem Mindestlohn verrechnet werden. Pflichtpraktika in der Ausbildung sowie freiwillige Praktika von bis zu 3 Monaten sind ausgenommen. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung sind ausgenommen. Vormalig Langzeitarbeitslose sind in den ersten sechs Monaten einer Anstellung ausgenommen. Selbständige und Freiberufler sind ausgenommen, was zunächst sinnvoll klingt. Allerdings findet man als Unternehmer im Internet leicht die Seite eines Rechtsanwaltbüros, die erklärt, auf welche Art man den Mindestlohn umgehen kann und auf welche Art man das besser nicht tun sollte. Dort finden sich die bemerkenswerten Sätze: „Auch der freie Mitarbeiter, der rechtlich gesehen selbständig tätig ist, wird durch das Mindestlohngesetz nicht erfasst. Daher kann die Beschäftigung solcher Personen durchaus ein Weg zur legalen Umgehung des Gesetzes sein.“

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin hat am 6. Dezember 2017, also vor den Sondierungen und Koalitionsverhandlungen in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass rund 1,8 Millionen Arbeitnehmer, die nicht unter die Ausnahmen fallen und Anspruch auf Mindestlohn hätten, diesen nicht erhalten. Rechne man die Selbständigen mit, läge die Zahl bei 4,4 Millionen. Es hat daraus Handlungsbedarf bei Kontroll- und Sanktionsmechanismen und bei der Aufzeichnung der Arbeitszeiten abgeleitet.

Man hätte nun erwartet, dass die SPD diesen Handlungsbedarf in die Koalitionsverhandlungen einbringt. Im Koalitionsvertrag 2018 findet er keine Erwähnung.

Das alles ist deshalb relevant, weil es Rückschlüsse darüber zulässt, was bei der Einschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen geschehen wird. Ein Schlupfloch befindet sich schon im Text des Koalitionsvertrages: „dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen“ (2018S52:2341-3). Muss man halt auslagern. Meine Nichte hat mal eine Zeit im Büro einer Leiharbeitsfirma gearbeitet, aber sie ist ein sozial denkender Mensch. Die Zustände in der Branche sind nichts für sozial denkende Menschen. Man muss auch erwarten, dass, wie beim Mindestlohn, weitere Ausnahmen geschaffen werden und im Fall der sachgrundlosen Befristung ist weiterhin anzunehmen, dass die Liste der möglichen Sachgründe für Befristungen erweitert wird.

Dennoch wird sich natürlich, wie beim Mindestlohn auch, die Lage eines Teils der Betroffenen verbessern. Die Verbesserung wird nur nicht annähernd das Ausmaß erreichen, das ein naiver Leser des Koalitionsvertrags erwarten würde.

Der Koalitionsvertrag 2018

„Ein neuer Aufbruch für Europa“ „Eine neue Dynamik für Deutschland“ „Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“

Worauf auch immer man sich einigen konnte, auf einen prägnanten Titel offenbar nicht. Allerdings passt diese Konfusion durchaus zum Dokument und der Titel zählt zumindest all das auf, was man im Vertrag vermisst. Der bescheidenere Titel 2013 hingegen war vom Text einigermaßen gedeckt, zumal die Zeiten ruhiger waren.

Mein erster Eindruck beim Lesen war, dass der Text unfertig ist. Dieser Eindruck drängt sich vor allem in den Abschnitten I. und II. auf, die eine erweiterte Präambel darstellen und die wichtigsten Vorhaben darstellen, die 2013 noch in der Präambel Platz fanden. Sie haben keinen einheitlichen Stil, weder gedanklich, noch sprachlich, noch in der Formatierung. „I. Ein neuer Aufbruch für Europa“ ist ein sprachlich brauchbarer Text, aber nur eine Auflistung von Willensbekundungen, fast ohne jegliche konkreten Vorhaben (2018S6-10). Diesem Punkt widme ich weiter unten den Abschnitt Wo ist Europa geblieben?

II. Eine neue Dynamik für Deutschland“ steht für die Unfähigkeit, in ganzen, grammatikalisch korrekten Sätzen zu schreiben (2018S11-8). Wie schon im Europa-Kapitel, so finden sich auch hier Punkte, die im weiteren Text nirgends konkretisiert oder erklärt werden. Alles, was 2013 in der Präambel an Kernvorhaben benannt wurde, wurde im weiteren Text auch erklärt und untersetzt, so wie man das erwarten würde. Bedenklich ist, dass es sogar Widersprüche zwischen diesem Kapitel und dem weiteren Text gibt. Kapitel II spezifiziert „Digitalpakt Schule mit 5 Milliarden in fünf Jahren für starke Digital-Infrastruktur“ (2018S11:333-5). In der Finanzierungstabelle ist dieser Digitalpakt Schule mit dem Breitbandausbau zusammengefasst worden und der einzige Punkt, zu dem keine Finanzierungsangabe gemacht wird (2018S67-8). Dort steht statt einer Zahl schlicht „Fonds“ und in einer Fußnote wird die Finanzierung auf die Haushaltaufstellung 2018/19 vertagt. Im Text findet sich, noch einmal widersprüchlich, der Hinweis dass der Ausbau der Digitalinfrastruktur aus einem Fonds gespeist werden soll, in den die Versteigerungserlöse der 5G-Lizenzen eingehen. Ja, was nun?

Die dritte Titelkomponente „Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ hat kein Kapitel abbekommen. Es scheint, dass den Unterhändlern dazu dann gar nichts mehr eingefallen ist, was beim schwachen Zusammenhalt unter ihnen selbst niemanden verwundern sollte (siehe unten: Ein Dokument des Misstrauens).

In Kapitel „VI. Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen“ finden sich auf nur zwei Seiten die folgenden vier bemerkenswerten Sätze: „National kann die Bürokratie- und Kostenbremse „one in, one out“ nur erfolgreich sein, wenn die laufenden Kosten erfasst werden.“ (2018S63:2883-4) Was soll das bedeuten? „Die Umsetzung werden wir mit großer Dynamik in dieser Legislaturperiode vorantreiben.“ (2018S2888-9). Hat wohl ein ehemaliger Journalist des Neuen Deutschland aus DDR-Zeiten geschrieben. Oder Honecker selbst aus dem Grabe heraus. „Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen den Anforderungen eines modernen e-Governments und einer Digitalisierung der unternehmerischen Geschäftsprozesse erforderlich.“ (2018S63:2908-S64:2910). Wie ich diesen Satz auch drehe und wende, er ergibt wirklich gar keinen Sinn. „Um dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen, werden wir eine Fachkräftestrategie aufbauend auf der bestehenden „Partnerschaft für Fachkräfte“ entwickeln und stellen sie auf drei Säulen: die inländischen, die innereuropäischen und die internationalen Potenziale.“ (2018S64:2956-8). Ei, und was ist mit den Außerirdischen? Es sind die einzigen, die noch fehlen. Das sind nur Beispiele. Die Verfasser einiger Abschnitte dieses Kapitels waren offenbar überfordert, was passieren kann, aber niemand hat es bemerkt, was nicht passieren darf. Man kann nur hoffen, dass die Zuarbeiten der Stäbe, die hier ungeprüft übernommen wurden, aus dem von der SPD geführten Wirtschaftsministerium stammen, das nun an die CDU fällt.

Inkonsistenzen allerorten. Es „sollen je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut werden, je zur Hälfte wirksam 2019 und 2020“ (2018S71-2). Das ist ja mal was Konkretes, denkt man. Bis man den nächsten Satz liest: „Voraussetzung ist die Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze.“ Ja, was nun? Wisst Ihr nun, ob die Netze die 8 Gigawatt plus einen Offshore-Windenergiebeitrag aufnehmen können oder wisst Ihr es nicht? Wenn nicht, was soll das Vorhaben im Koalitionsvertrag?

Unter dem Thema „Mehr Verkehrssicherheit und Mobilität 4.0“ wird die mittelfristige Senkung der Anzahl der Verkehrstoten auf Null versprochen (2018S79:3652-3). „Ausgehend von der Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau werden wir den Ökolandbau weiter ausbauen, um einen Flächenanteil von 20% nachfrageorientiert und bei Ausbau der Forschung bis zum Jahr 2030 zu erreichen.“ (2018S85:3293-5). Kann mir jemand erklären, was der Einschub "bei Ausbau der Forschung" hier bedeuten soll? „Dabei [Zuständigkeit des Ersteinreiselandes in der EU für Asylbewerber] muss klar sein, dass eine unbefristete Berufung auf einen anderen Staat der Ersteinreise ausscheidet.“ (2018S104:4849-50). Was bitte ist hier genau gemeint? Im gleichen Kapitel findet sich der gleiche Satz zu Anreizen, Minderjährige auf die gefährliche Reise nach Deutschland vorzuschicken, kurz hintereinander zweimal. „Im aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht werden wir im Interesse des Minderheitenschutzes und der Rechtssicherheit Brüche und Wertungswidersprüche beseitigen.“ (2018S131:6191-2) Häh? „Die in dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden vorgesehenen Staatsleistungen werden angepasst.“ (2018S134:6337-8) Woran? „Die Bundeswehr beschafft, was sie braucht, und nicht, was ihr angeboten wird.“ (2018S158:7545). Es ist erstaunlich, dass diese Selbstverständlichkeit wortwörtlich aus dem Koalitionsvertrag 2013 (2013S178) übernommen werden musste, nicht wahr, Frau von der Leyen? Der Abschnitt zu Medien, Medienvielfalt und Medienkompetenz enthält keinerlei Aussage zur Medienkompetenz (2018S1739), obwohl diese ja nun wirklich ein Thema ist, bei dem Handlungsbedarf besteht.

Insgesamt kann man mit Fug und Recht behaupten, dass dieses Dokument keine Endredaktion durchlaufen hat. Es ist handwerklich schlecht gemacht. Um fair zu sein, muss man sagen, dass es durchaus auch gelungene Kapitel gibt. „IX. Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen“ (2018S109-22) wurde offensichtlich von Leuten geschrieben, die politisch denken und ihre Gedanken verständlich erklären können. In diesem Fall muss man hoffen, dass es nicht die SPD-Seite war, denn das Thema Wohnen landet bei der CDU. Es gibt noch andere Lichtblicke, aber gesamthaft gesehen kommt der Koalitionsvertrag 2018 einem intellektuellen Offenbarungseid recht nahe.

Kevin Kühnerts Kröten

Weiter oben hatte ich argumentiert, dass die Einschränkung der sachgrundlosen Befristung zumindest für einen Teil der Betroffenen Verbesserungen mit sich bringen wird. Das entspricht Kühnerts ehrlichem Argument, dass Leute wie er, die gegen die Große Koalition stimmen werden, dadurch auf bestimmte Verbesserungen verzichten müssten. Kühnert formulierte weiter, dass die anderen, die für die Große Koalition stimmen würden, aber dafür eben auch Kröten schlucken müssten.

Eine Kröte aus Kühnerts Sicht ist das weitgehende Einschwenken bei der Migrationsfrage auf die Position von Horst Seehofer, der auch noch das zuständige Ministerium führen wird. Meine eigene Sicht zu diesem Thema stimmt mit derjenigen Kühnerts nicht überein, aber aus seiner Sicht ist das eindeutig eine ziemlich große Kröte. Was in den Medien selten erwähnt wird: Seehofers nur mit einem ±10%-Schwankungsband schwach bemäntelte Obergrenze schließt zwar nicht die tatsächlich Asylberechtigten ein, was sowohl völkerrechtlich als auch nach deutschen Gesetzen nicht zulässig wäre, wohl aber das Kontingent von 10‘000 Familiennachzüglern subsidiär Schutzbedürftiger (2018S103:4819-20). Worüber die Medien auch kaum berichten: Unter „Effizientere Verfahren“ findet sich eine erhebliche Verschärfung des Aufnahmeverfahrens von Migranten und Flüchtlingen (2018S107-8), die ich persönlich befürworte und die auch viele SPD-Wähler befürworten werden, die aber Anathema für alle Anhänger einer Willkommenskultur sein dürfte.

Im folgenden Fall ist mir nicht klar, ob es sich um eine Kröte für Kevin Kühnert handelt. Möglicherweise liegt der Fall hier gerade umgekehrt und die Jusos befürworten das, während es für die SPD-Klientel ein Schlag ins Kontor ist. Zum Thema Erwerbsmigration wird eine völlige Öffnung des Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitskräfte ohne jeden Inländervorrang in Aussicht gestellt, mit der einzigen Einschränkung, dass Landesregierungen in Bezirken mit hoher Arbeitslosigkeit an einer Vorrangprüfung festhalten können (2018S105:4922-9). Das ist der feuchte Traum jedes Arbeitgeberverbandes und ein Problem für jede Gewerkschaft.

Das Auswärtige Amt war verreist

Die mildeste Beschreibung, die man für die Zuarbeit des Auswärtigen Amtes zum Koalitionsvertrag 2018 geben kann, ist, dass sie phantasie- und konzeptionslos ist (2018S144-155). Während der vergangenen Legislaturperiode hat sich das internationale Umfeld drastisch verändert. Trends weiterer Veränderungen sind absehbar. Liest man Kapitel XII, so käme man nicht auf die Idee, dass wir in unruhigen Zeiten leben.

In diesen Zeiten will die Koalition „die Bindung an die USA festigen.“ (2018S144:6838-9). Von welcher US-Administration und welchen ihrer neuen außenpolitischen Ideen reden wir hier? Vielleicht hilft uns ja die Erkenntnis weiter, dass „die USA… einen tiefgreifenden Wandel“ durchlaufen (2018S147:6973). Wenn wir die Bindung an jemanden festigen, der einen tiefgreifenden Wandel durchläuft, schließen wir uns diesem Wandel an. Hat darüber unter den Außenpolitikern mal jemand nachgedacht? Oder vielleicht ist der Schlüssel die Bemerkung: „Wir setzen uns für einen offenen, intensiven Dialog mit der US-Administration, dem Kongress und Vertretern der US-Bundesstaaten ein.“ (2018S147:6975-7). Das ist eine brillante diplomatische Idee! Wo uns die Politik der Administration nicht passt, reden wir mit deren inneren Gegnern im Kongress und in den Bundesstaaten und dann erwarten wir, dass die US-Administration uns dort Gehör schenkt, wo wir ihr Gehör brauchen, weil sie die US-Außenpolitik macht. Vielleicht sollten sich die Außenpolitiker mal von ein paar an Strategiespielen interessierten Kindern erklären lassen, was geht und was nicht geht.

Wo ist Europa?

Zwischen dem Kapitel I, „Ein neuer Aufbruch für Europa“ und Kapitel XII „Deutschlands Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit in der Welt“ gibt es so wenig Überlapp, dass man sicher schließen darf, dass sich die jeweiligen Autoren über ein paar Grußfloskeln hinaus während der Verhandlungen nicht miteinander ausgetauscht haben. Man darf ferner annehmen, dass Kapitel I aus der Feder des gewesenen Parteivorsitzenden der SPD, Martin Schulz, stammt und wesentliche Teile von Kapitel XII vom Auswärtigen Amt. Da dürfte der Hase im Pfeffer liegen. In der Europapolitik verlief die Bruchlinie nicht zwischen SPD und Union, sondern innerhalb der SPD.

Darauf deuten auch gewisse Anpassungen zwischen Sondierungspapier und Koalitionsvertrag in Fragen der Europapolitik hin. Nach den Sondierungsverhandlungen hatten Medien kolportiert, die Europapolitik stamme von Schulz und sei eng mit dem EU-Kommissionspräsidenten Juncker abgesprochen worden. Weder Schulz noch Juncker dementierten das. Nun ist, vorsichtig ausgedrückt, Juncker in Deutschland außerhalb der politischen Klasse nicht eben populär, auch bei SPD-Wählern und an der SPD-Basis nicht. Der Rest der SPD-Führung konnte aus Gründen ideologischer Konsistenz nicht offen gegen Schulzens europapolitische Vorstellungen argumentieren. Andererseits konnte dieser Rest aber auch nicht zulassen, dass Schulz für die Vollendung seines politischen Lebenswerks die Partei aufopferte. Was Olaf Scholz als designierter Finanzminister von den Kosten der Schulz’schen Europapolitik hielt, kann man sich vorstellen.

Martin Schulz war wahrscheinlich schon als Verhandlungsführer bei den Koalitionsverhandlungen parteiintern isoliert. So jedenfalls sieht das Ergebnis aus. Schulz muss das gespürt haben und ist intelligent genug, so dass er wusste, dass ohne ihn als Minister seine geplante Europapolitik nicht umgesetzt werden würde. Das könnte seinen Griff nach dem Außenministerium am Ende der Verhandlungen erklären, als eine Art letztes Aufbegehren, sowie sein schnelles Einknicken, als er begriff, dass die Parteiführung das nicht zulassen würde. Es würde auch den Entschluss der Parteiführung erklären, ihn zu einem Zeitpunkt zu verdrängen, der für das Image der Partei desaströs war. Es wäre dann die Wahl zwischen Pest und Cholera gewesen.

Nicht nur die fast völlige Abwesenheit europapolitischer Leitlinien in Kapitel XII, schon Aussagen in Kapitel I zeigen eine gewisse Einschränkung des Sondierungspapiers im Koalitionsvertrag auf. Kapitel I existierte im Sondierungspapier schon unter dem Titel „Europa“ und der neue Titel war dort die Überschrift des Abschnitts I (SP2018S6). Weite Teile des Texts von Kapitel I sind unverändert aus dem Sondierungspapier übernommen. Das macht die wenigen Änderungen interessant.

Hinzugekommen sind die EU-Kohäsionspolitik und der Erhalt der Strukturfonds der EU (2018S7:151-154). Hinzugekommen sind auch die EU-Erweiterungspolitik insbesondere in Bezug auf Westbalkanländer (2018S8:206-212) und ein nicht näher spezifizierter Marshallplan Afrika (2018S8:219-220). Neu ist zur Stabilität der Eurozone der Satz „Dabei bleibt der Stabilitäts- und Wachstumspakt auch in Zukunft unser Kompass.“ (2018S8:241-242). Neu ist zum geplanten Europäischen Währungsfonds der Satz „Die Rechte der nationalen Parlamente bleiben davon unberührt.“ (2018S9:249). Letzteres verdanken wir der FDP und dem Rechtsdienst des Bundestages. Neu ist ein Absatz zur deutsch-polnischen Partnerschaft (2018S9:266-276).

Insgesamt kann man sagen, dass alle Teile des Sondierungspapiers im Rahmen der Koalitionsverhandlungen erheblich erweitert und mit Details ergänzt wurden (aus 28 Seiten wurden 177), während der Teil zur Europapolitik um weniger als eine halbe Seite erweitert wurde und auf diesen Teil später nicht Bezug genommen wird.

Ein Dokument des Misstrauens

Noch 2013 hatte man sich entschlossen, die Ressortverteilung erst nach der Beschlussfassung der Parteien bekanntzugeben (2013S185). Es gab nur drei Sätze zum Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ämter (bei den Parteien bzw. Bundesministern), zu Quoten bei den Parlamentarischen Staatssekretären, Staatsministern und Beauftragten der Bundesregierung.

Dieses Jahr ist die Ressortverteilung teilweise bis auf die Ebene von Staatsministern im Koalitionsvertrag geregelt (2018S177). Insbesondere hat die SPD darauf bestanden, beide Staatsminister im Auswärtigen Amt zu stellen und dafür die Ämter des Staatsministers für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Kultur und Medien an die CDU abgegeben. Damit hat übrigens die SPD jegliche Verantwortung für Migration, Flüchtlinge und Integration der Union überlassen, denn der Rest dieser Verantwortung liegt im Innenministerium des Horst Seehofer.

Interessanter ist aber noch, dass die Koalitionspartner es für nötig gehalten haben, Regeln für die Arbeitsweise der Regierung und der Fraktionen(!) festzuschreiben (Kapitel XIV, 2018S175-6). Neben Allgemeinplätzen und einer Regelung der Rechenschaftspflicht der Kanzlerin vor dem Bundestag (dreimal jährlich) wird geregelt, dass die Tagesordnung der Kabinettssitzungen den Fraktionen vorab mitgeteilt wird. Es lässt aufhorchen, dass dem bisher nicht so war. Man muss auch festlegen, dass Anträge und Gesetzesinitiativen auf Fraktionsebene gemeinsam, oder, im Ausnahmefall, im gegenseitigen Einvernehmen eingebracht werden. In einer Koalition, in der man sich vertraut, ist so etwas unnötig. Man darf annehmen, dass darauf die Union nach der Erfahrung mit der „Ehe für alle“ bestanden hat. Umgekehrt besteht die SPD auf einer europapolitischen Koordinierung und das dürfte der Glyphosat-Affäre zuzuschreiben sein. Über die geplante Evaluierung in der Mitte der Legislaturperiode wurde schon viel geschrieben.

Brisant sind folgende Regelungen: „Im Kabinett wird in Fragen, die für einen Koalitionspartner von grundsätzlicher Bedeutung sind, keine Seite überstimmt.“ (2018S176:8307-8). Damit erhält die SPD ein Vetorecht, das im Ernstfall zu einer Handlungsunfähigkeit der Regierung führen kann. Das Argument, man müsse eine stabile Regierung bilden, ist damit vom Tisch. Weiterhin aber heißt es: „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind.“ (2018S175). Damit wird der Fraktionszwang formalisiert.

Nun ist es das Eine, dass der Fraktionszwang de facto im Bundestag existiert, wenn eine Abstimmung nicht ausdrücklich freigegeben wird. De jure darf er jedenfalls nicht existieren, denn GG Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 verlangt, dass „Abgeordnete an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind“. Das Problem liegt hier darin, dass ein Vertrag eine de jure Bedeutung hat und daher nicht zu geltendem Recht im Widerspruch stehen darf. Der Koalitionsvertrag ist in dieser Form verfassungswidrig. Natürlich kann man juristische Spitzfindigkeiten hervorholen, nach denen der einzelne Abgeordnete immer noch frei in seiner Entscheidung ist. Der Wortlaut des Koalitionsvertrags gibt das aber strenggenommen nicht her.

Fazit

Den Verhandlungsdelegationen beider Fraktionen ist es nicht gelungen, aus den Zuarbeiten der Stäbe einen kohärenten Koalitionsvertrag zu entwickeln. Auf wichtigen Politikfeldern, wie etwa in der Außenpolitik, besteht nicht einmal Klarheit über die Richtung jenseits von Allgemeinplätzen. Es gibt im Vergleich zu 2013 auffallend wenige konkrete Vorstellungen zu neuen Gesetzen und bei einem als hochwichtig dargestellten Thema, der digitalen Infrastruktur, ist nicht einmal die Finanzierung geklärt. Schwammige Formulierungen kaschieren, dass in vielen Detailfragen noch keine Einigkeit erzielt wurde. Die Politik wird in hohem Maße vom Personal abhängen, weil viele Inhalte im Ungefähren verblieben sind und der Vertrag deshalb ein hohes Auslegungspotential aufweist. Die SPD hat dabei ein Vetorecht gegen Aktionen der Union, aber keine Möglichkeit, eigene politische Ziele gegen eine Blockadehaltung der Union umzusetzen.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Gunnar Jeschke

Naturwissenschaftler, in der DDR aufgewachsen, gelebt in Schwarzheide, Dresden, Wako-shi (Japan), Bonn, Mainz, Konstanz und Zürich.

Gunnar Jeschke

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