Ist das rassistisch?

Essener Tafel Es gibt gute Gründe, in sozialen Belangen zwischen lange Ansässigen und Zugezogenen zu unterscheiden

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Kürzlich habe ich Freunde in meine Wohnung eingeladen. Kann daraus jeder Mensch auf der Straße ein Recht ableiten, in meine Wohnung eingeladen zu werden, weil er ja sonst diskriminiert würde? Natürlich nicht. Kann ich rational behaupten, meine Freunde seien bessere Menschen als die anderen auf der Straße und ich würde deshalb nur sie einladen? Natürlich nicht. Habe ich gute Gründe, den Abend mit meinen Freunden zu verbringen und nicht mit Fremden? Aber ja doch. Bin ich deshalb fremdenfeindlich?

Nehmen wir an, ich gehe immer wieder ins gleiche Restaurant. Der Chef kennt mich, die Kellner kennen mich. Ich werde dort bevorzugt behandelt, obwohl die Laufkunden auch keine schlechteren Menschen sind als ich und die gleichen Preise zahlen. Ist das Diskriminierung und sollte verboten werden? Wenn ja, wo bleibt das Menschliche?

Die Tafel in Essen hat entschieden, vorerst keine weiteren Ausländer als Kunden zuzulassen, weil der Ausländeranteil von einem über Jahre stabilen Wert von 40% in letzter Zeit auf 75% gestiegen war und ältere Einheimische und alleinerziehende Mütter zuletzt wegblieben, nachdem drängelnde und schubsende Ausländer die Atmosphäre verändert hatten. Dürfen die Betreiber der Essener Tafel denn das?

Gute Gründe für grundlose Diskriminierung

Ja, sie dürfen. Ich finde sogar, sie haben genau richtig gehandelt. Der Fall liegt zwischen den beiden oben geschilderten und hat noch eine zusätzliche Dimension. Er liegt dazwischen, weil er sich einerseits in der Öffentlichkeit abspielt, wie der Restaurantfall, es sich aber andererseits um ein freiwilliges Angebot ohne kommerzielle Interessen handelt, wie die Einladung in meine Wohnung. Er hat eine zusätzliche Dimension, weil die Betreiber der Tafel etwas für sozial Schwache tun wollen und durchaus Gründe dafür anführen können, dass die deutsche Oma und die deutsche alleinerziehende Mutter sozial schwächer sind als junge, zum Teil alleinstehende Migranten.

Darum allerdings geht es in der gegenwärtigen öffentlichen Diskussion überhaupt nicht. Das Thema schlägt deshalb Wellen, weil es ein Schlaglicht auf zwei Probleme wirft. Erstens stellt sich die Frage, ob der Zustrom von Migranten zu einer Verschlechterung der Situation ansässiger sozial Benachteiligter führt. Zweitens, wenn dem so ist, muss man sich überlegen, ob zum Schutz der Interessen der Ansässigen eine soziale Diskriminierung zwischen ihnen und neu ins Land gekommenen angemessen ist.

Diese Punkte möchten viele Mainstream-Journalisten ungern diskutieren, weil ihre Meinung dazu sich von derjenigen der Neuen Rechten unterscheidet, zwischen ihnen und der Neuen Rechten ein Kulturkampf tobt und die Neue Rechte in diesen Punkten eine solide Bevölkerungsmehrheit hinter sich weiß. Wenn man aber die vernunftbasierte Diskussion bestimmter Themen der Neuen Rechten überlässt, wird man diese damit nicht schwächen, sondern stärken.

In diesem Blog-Artikel möchte ich deshalb beide Fragen diskutieren, ohne ideologische Scheuklappen und ohne Feindbilder.

Führt Migration zu sozialen Nachteilen für Ansässige?

Schon die Frage ist politisch inkorrekt, was daran liegt, dass sie unter den gegenwärtigen Umständen offensichtlich zu bejahen ist. Um nichtökonomische Aspekte kümmere ich mich weiter unten, zunächst wende ich mich dem rein ökonomischen Aspekt zu. Unter diesem Aspekt ist zu einem gegebenen Zeitpunkt ein Mitglied der Gesellschaft bedürftig und muss unterstützt werden oder aber trägt mehr zur Gesellschaft bei, als es zurückerhält. Gemittelt über das ganze Leben eines Menschen und über alle Menschen in einer Gesellschaft muss die Bilanz positiv sein, sonst verarmt die Gesellschaft. Betrachten wir für einen einzelnen Menschen das gesamte Leben, so wird er als Kind und im Alter bedürftig sein und deshalb in der Mitte des Lebens der Gesellschaft mehr geben müssen als er von ihr erhält. Ausnahmen davon sollten nur diejenigen sein, die auch im Erwachsenenalter nicht mehr geben können als sie verlangen, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder durch Behinderungen.

Betrachtet man Migration zunächst nur unter diesem Gesichtspunkt, so sollte eine Gesellschaft diese nur dann zulassen, wenn die Zuziehenden im Mittel über ihren gesamten voraussichtlichen Aufenthalt wenigstens eine ausgeglichene Bilanz haben, also zumindest nicht mehr verbrauchen als sie beitragen. Die 2015/16 in einer Einreisewelle nach Deutschland Gekommenen müssen derzeit im Mittel stark bezuschusst werden und es ist nicht absehbar, dass sich die Bilanz umkehren wird. „Nicht absehbar“ ist hier keine Phrase, sondern bedeutet, dass für den gesamten Zeitraum, den wir derzeit realistisch abschätzen können, der Bedarf über der Leistung liegen wird.

Die Differenz zwischen dem Bedarf dieser Gruppe und ihrem Beitrag trägt zu den Sozialkosten der Gesellschaft bei. Diese Zusatzkosten werden beglichen, indem entweder zusätzliche Einnahmen erzielt werden, die aus dem positiven Beitrag der Ansässigen stammen oder die Ausgaben für die bereits ansässigen Bedürftigen verringert werden. In der Praxis geschieht Beides. Letzteres dort, wo es nicht direkt nachweisbar ist oder wo Potentiale zu Verbesserung der Lage der Bedürftigen, die es unter anderen Umständen gegeben hätte, nicht mehr existieren, weil die Mittel für die Migranten benötigt werden. Diese Zusammenhänge zu leugnen, wirkt unehrlich, deshalb ziehen Journalisten es vor, sie überhaupt nicht zu diskutieren.

Unter nichtökonomischen Aspekten kann es geboten sein, Migration zuzulassen, die sich ökonomisch nicht lohnt. Das ist offensichtlich der Fall, wenn es um nach dem Völkerrecht Asylberechtigte geht. Darüber hinaus kann es unter humanitären Gesichtspunkten der Fall sein, wenn Menschen durch Bürgerkriege ihre Existenzgrundlage verloren haben und kurzfristig nicht wiedererlangen können. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob man die aus humanitären Gründen Aufgenommenen den bereits Ansässigen sozial gleichstellen sollte. Diese Frage kann man unter einem praktischen und unter einem ethischen Blickwinkel betrachten.

Praktische Aspekte der Diskriminierung

Viele Journalisten von Mainstream-Medien und viele Linke glauben fest, in politischen Fragen die absolute Wahrheit zu kennen, genau bestimmen zu können, was Gerechtigkeit ist und allen Leuten mit abweichenden Meinungen moralisch überlegen zu sein. Sie vertreten in der hier diskutierten Frage die Zeitgeist-Meinung, dass jede Diskriminierung nach Gruppenzugehörigkeit unmoralisch ist und verboten gehört. Ideologisch unterfüttert ist diese Meinung durch die Behauptung, der Mensch könne über seine eigene Identität ganz unabhängig von seinen Gruppenzugehörigkeiten entscheiden. Gleichzeitig – und im Widerspruch zu ihrer ersten Meinung – fordern die gleichen Leute eine gruppenbezogene Diversität, also Quoten für die Beteiligung bestimmter Gruppen auf bestimmten Gebieten.

Eine Diskriminierung nach Gruppenzugehörigkeit kann aus praktischen Gründen sinnvoll sein. Der Aufwand, um eine Entscheidung zu treffen, muss zu den Konsequenzen dieser Entscheidung in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Niemand führt ein dreistufiges Bewerbungsverfahren durch, wenn er eine Stelle für ein sechswöchiges Sommerpraktikum zu vergeben hat. Niemand will dafür 2000 Bewerbungen sichten. Es ist durchaus angemessen, nur Bewerbungen von Studenten ganz bestimmter Studienrichtungen zu berücksichtigen.

Gerade für die Stellenvergabe werden sogar ganz bewusst Gruppen geschaffen, um alle Bewerber sofort diskriminieren zu können, die nicht der erwünschten Gruppe angehören. Das Mittel dazu sind formelle Abschlüsse. Wenn ein Krankenhausarzt gesucht wird, ist ein abgeschlossenes Medizinstudium kein hinreichendes Kriterium dafür, dass ein Bewerber die Arbeit gut machen wird. In Einzelfällen haben Hochstapler ohne abgeschlossenes Medizinstudium jahrelang ohne Beanstandungen in Krankenhäusern gearbeitet. Der Abschluss ist also auch kein notwendiges Kriterium. Dennoch ist es aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, dieses Kriterium zu benutzen, denn das Krankenhaus kann nicht mit vernünftigem Aufwand feststellen, ob ein Bewerber ohne Abschluss doch geeignet wäre.

Eine solche Diskriminierung nach einem Bildungsabschluss würde vielen Zeitgeistlern noch akzeptabel erscheinen. Es handelt sich ja um ein Kriterium, dass die Bewerber selbst beeinflussen konnten. Auch Genderdiskriminierung kann aber angemessen sein. Wenn Werbeaufnahmen für Herrenbekleidung gemacht werden sollen, kann man die Bewerbungen aller weiblichen Models ohne nähere Ansicht aussortieren. Es sei denn, man wolle bewusst provokative Fotos machen, aber das wäre ein anderer Fall.

Auch aus rassischen Gründen kann man angemessen diskriminieren. Angenommen, im Tjapukai Cultural Park nahe Cairns in Australien ist die Stelle eines Tänzers im Aboriginal Dance Ensemble freigeworden. Ein chinesischer Einwanderer mit abgeschlossener Tanzausbildung und hervorragenden Referenzen bewirbt sich. Es ist völlig in Ordnung, ihn aus dem einzigen Grund abzulehnen, dass er Chinese ist, denn die Besucher erwarten, dass die Tänzer Aboriginals sind. Wenn man einen anderen Grund vorschieben muss, heißt das politische Korrektheit.

In den beiden letzten Fällen können ethische Gründe gegen die Diskriminierung sprechen. Das weibliche Model brauchte vielleicht das Geld dringend, um ihrer begabten Tochter den sehnlich erwünschten Geigenunterricht zu finanzieren. Der Chinese hätte unbedingt eine Stelle in Australien nachweisen müssen, um nicht ausgewiesen zu werden. Diese Gründe kommen hier nicht in Betracht, denn in der Wirtschaft muss zunächst einmal die angebotene Leistung der Nachfrage entsprechen.

Ethische Aspekte der Diskriminierung

Schauen wir uns deshalb einen Fall an, in dem wirtschaftliche Erwägungen keine Rolle spielen. Ein blinder Mann hat dank eines Stipendiums an einer guten Universität studiert, aufgrund des dort erworbenen Wissens eine Erfindung gemacht und ist durch diese reich geworden. Mit einem Teil seines Reichtums schreibt er nun ein wiederkehrendes Stipendium aus, dass Blinden ein Studium an genau dieser Universität ermöglicht. Damit diskriminiert er gleich dreifach, erstens gegen alle Nichtblinden, zweitens gegen alle Blinden, die nicht studieren wollen und drittens gegen alle Blinden, die zwar studieren wollen, aber nicht an dieser Universität. Sollte er das dürfen? Wenn nicht, wird er das Geld in eine Villa mit Pool inmitten der Düfte der Provence investieren, in deren Garten bei günstigem Wetter eine Seebrise von der Cotê d’Azur zu spüren ist. Wer wollte ihm das verdenken? Es ist sein Geld. Niemandem wäre geholfen. Das übrigens ist eine etwas romantischere Version der Geschichte von der Essener Tafel.

An das ethische Verhalten des Staates muss man freilich etwas höhere Ansprüche stellen. Der Staat ist Garant einer Rechtsordnung und moderne Rechtsordnungen streben gleiches Recht für alle an. Das schließt eine grundlose Diskriminierung aus.

Wenn etwa der Staat Stellen ausschreibt, auf die sich nur Frauen bewerben dürfen, obwohl sich aus dem Stellenprofil keinerlei Grund gegen die Besetzung durch einen Mann ableiten lässt, befindet er sich zwar in Übereinstimmung mit dem Zeitgeist, aber keineswegs in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsgrundsätzen. Daran ändert auch der Wunsch nichts, irgendwelche Quoten zu erreichen, denn diese Quoten lassen sich nicht logisch aus anderen Rechtsgrundsätzen ableiten – sie lassen sich überhaupt nicht logisch ableiten.

Spricht das nicht auch dagegen, dass der Staat bei Sozialleistungen zwischen Staatsbürgern und aufgenommenen Ausländern unterscheidet? Keineswegs, denn hier liegen Sachgründe vor. Sofern die Leistungen aus gesonderten, beitragsbasierten Sozialsystemen finanziert werden, haben diejenigen, die zuvor beigetragen haben, einen anderen Anspruch als diejenigen, die nicht beigetragen haben. Das ist eine Frage elementarer Gerechtigkeit. Es ist natürlich möglich, im Sinne eines Solidarprinzips Leistungen auch Menschen zukommen zu lassen, die zuvor noch nicht die Gelegenheit hatten, beizutragen. Wie man diese Gruppen definiert, ist aber Ermessensfrage. Es ist durchaus möglich, nur Staatsbürger zuzulassen. Für andere Staatsbürger, die zu den Systemen beitragen, werden diese auch emotional eher als der Solidargemeinschaft zugehörig empfunden.

Selbst bei steuerfinanzierten Leistungen gilt Ähnliches, denn bei Staatsbürgern kann man im Regelfall voraussetzen, dass sie irgendwann Steuern gezahlt haben oder zahlen werden. Der Staat kann eine steuerfinanzierte Grundsicherung anbieten, die oberhalb des Existenzminimums liegt, auf die aber nur seine Bürger Anspruch haben. Nichts daran ist unethisch oder diskriminierend. Gegenüber aufgenommenen Flüchtlingen und Migranten hat er nur die Pflicht, das Existenzminimum zu garantieren. Dieses umfasst Nahrung, mit der ein Mensch nicht hungert, Kleidung, in der er nicht friert, Wohnraum, in dem er gesund bleiben kann und die unbedingt notwendige medizinische Betreuung, bei Kindern noch Schulunterricht. Um den sozialen Frieden zu wahren, kann es sinnvoll sein, etwas höhere Leistungen zu gewähren. Es besteht aber keinerlei Grund, dass diese genauso hoch sein müssen wie die Grundsicherung für Staatsbürger.

Es ist insbesondere auch nicht unethisch, die über das Existenzminimum hinausgehenden Leistungen zu streichen, wenn sich Aufgenommene nicht so verhalten, wie die aufnehmende Gesellschaft es erwartet. Über die Erwartungen, die man sinnvollerweise haben oder nicht haben sollte, wird sich die Gesellschaft am besten durch öffentliche Diskussion einig. Das setzt eine Atmosphäre voraus, in der solche Fragen offen diskutiert werden können und Journalisten, die ihrer Aufgabe nachkommen, zu solchen Diskussionen sachlich beizutragen.

Hat eine Diskriminierung zwischen Staatsbürgern und Migranten irgendeinen rassistischen Aspekt? Ganz klar: Nein. Deutsche Staatsbürger haben die verschiedensten ethnischen Wurzeln. Die Bobpilotin, die in PyeongChang olympisches Gold mit einem deutschen Zweierbob geholt hat, ist beispielsweise Tochter eines Gambiers und einer Deutschen. Es gibt vietnamesischstämmige deutsche Staatsbürger, türkischstämmige, afrikanischstämmige, was Ihr wollt. Wenn jemand aufgrund dieser ethnischen Herkunft zwischen deutschen Staatsbürgern diskriminieren würde, wäre das Rassismus. Wenn ein Russlanddeutscher vor der Einbürgerung bereits die Privilegien eines deutschen Staatsbürgers genießen würde, wäre das Rassismus. Die Unterscheidung zwischen Staatsbürgern und Nichtstaatsbürgern ist es nicht, denn sie hat mit der ethnischen Identität nichts zu tun.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Gunnar Jeschke

Naturwissenschaftler, in der DDR aufgewachsen, gelebt in Schwarzheide, Dresden, Wako-shi (Japan), Bonn, Mainz, Konstanz und Zürich.

Gunnar Jeschke

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