in der juristerei gibt es so etwas wie den gleichheitsgrundsatz. damit ist die gleichbehandlung vor dem gesetz bzw. gericht gemeint. die steht auf dem papier.
etwas absolut anderes ist die absicht der in der französischen revolutionszeit ausgerufenen égalité. tatsächliche gleichheit ist ein phänomen der mathematik. in der gesellschaft, ja, in der natur kommt diese exakte gleichheit nicht vor.
wenn dennoch viel von gleichheit im politischen raum die rede ist, so nur im sinne der chancengleichheit. besonders in der ausbildung und bei bewerbungen um einen job wird sie angestrebt. noch aber steht erst einmal die gleichberechtigung weiblicher bewerberinnen in ausbildung und beruf weitgehend ungelöst auf der agenda.
die bedingung der möglichkeit von chancengleichheit im umfassendsten sinn wäre sehr einfach zu schaffen, wenn, ja, wenn menschen im allgemeinen und im besonderen keine biologisch programmierten entitäten wären. auf der jeden tag enger werdenden erde kämpfen sie alle um ein bisschen mehr luft zum leben. in oft harter konkurrenz.
trotzdem brauchten in einem revolutionären akt lediglich alle erbschaftsansprüche aus den traditionellen gesetzen getilgt zu werden.
doch das gegenteil geschieht hierzulande und anderswo. das erbe wird möglichst von allen steuern befreit, also gestärkt.
das ist allzu menschlich bzw. biologisch begreiflich, hat aber mit menschlichkeit sehr wenig oder gar nichts zu tun. wenn von der leistungsgesellschaft die rede ist, soll der wettbewerb betont und verherrlicht werden. erbgewinne und ähnliche bereicherungen der bequemsten und unverdienten art sind das glatte gegenteil von leistungen in unserer gesellschaft.
Die Namen der Reichen sind oft die gleichen
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