gewaltenteilung.

mythos und realität. träume von anarchie, wie gerade durch das blog von regine, angeregt, bleiben etwas über dem boden der tatsachen in der luft hängen. konsequente gewaltenteilung wäre mehr.

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ein erhabener verfassungsgrundsatz angesichts der verfilzten wirklichkeit. die dreizahl verwies ihn von anfang an, lange bevor die multis ihre herrschaft antraten, ins reich der mythen.
da den dudianern nie zu ohren gekommen ist, was proporz, korruption und lobbyismus aus der sogenannten gewaltenteilung machen, sagen sie brav wie ein schülerchor auf:
"Trennung von gesetzgebender, ausführender u. richterlicher Staatsgewalt u. ihre Zuweisung an voneinander unabhängige Staatsorgane: das demokratische Prinzip der G.; die Lehre Montesquieus von der G."
das ist die erläuterung des begriffs durch dudens.
im wörterbuch der ddr stand ungeschminkt und unverschämt:
"die Teilung der staatlichen Befugnisse in gesetzgebende, richterliche und ausführende Gewalt: die bürgerliche Lehre von der G."
im entsprechenden wikipedia-artikel ist u.a. von der erosion der gewaltenteilung die rede. verschränkung, sprich: keine trennung, ist das ersatzwort für gewaltenteilung.
also bleibt es erst mal bei der these, die dreifaltigkeit der macht sei ein mythos.
nun hat der gute alte montesquieu nur gerade mal einen ersten schritt getan. die nachfolgenden generationen bis heute stilisierten seine grundsätze zum non plus ultra hoch.
dabei ist die teilung der verwaltung noch längst nicht wirklichkeit geworden. und zwar nirgendwo.
allerdings demonstrieren föderal organisierte staaten schon einen wichtigen weiteren ansatzpunkt für die gewaltenteilung. die kantone der schweiz sind teil des ganzen landes mit eigenen befugnissen. auch die bundesländer in der brd haben eigene rechte. freilich müssen diese rechte stets wachsam verteidigt werden gegen die zudringlichkeit der zentralgewalt, besonders seit der vergrößerten berliner republik.
kurz, in drei richtungen ist an der gewaltenteilung noch viel zu wünschen übrig:
erstens in der inneren verwaltung gegen filzokratie, proporz und korruption, zweitens in der aufteilung der verwaltung in kleinere einheiten, beispiel schweiz,
nicht zuletzt ist die macht der multis mit nachdruck zu regulieren, das heißt, vor allem übergriffe aller art einzugrenzen.
nein, nein, wir leben noch immer nicht in der besten aller möglichen welten.

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Geschrieben von

h.yuren

buchveröffentlichung 2017, KRAH - das rabentagebuch, 350 S., 8 fotos ISDN 978-3-945265-45-1; Tb. 15,-

h.yuren

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