betrifft werbungsverbot in den schulen
aus gegebenem anlaß
bitte ich die schulen ihres bezirks
in geeigneter form
auf beachtung des werbungsverbots hinzuweisen
die weitergabe von werbematerial an schüler
z.b. stundenpläne mit werbeaufdruck
oder das aushängen von werbepostern
in klassenräumen ist nicht zulässig
betrifft lebenshilfe in den schulen
ausgegebenem anlaß
numerus clausus steigende arbeitslosigkeit
bitte ich die schulen ihres bezirks
in geeigneter form
auf möglichkeiten der lebenshilfe hinzuweisen
tage religiöser orientierung
getragen von kirchenvertretern
und tage der offenen tür
es informiert der jugendoffizier
können alle schulen veranstalten
(dies ist, wie man leicht sieht, ein völlig überholter text aus den 70er jahren.)
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