wachse und herrsche!

divide et impera. kohl und genscher konnten gar nicht schnell genug die teilung jugoslawiens betreiben durch die frühe anerkennung sloweniens und kroatiens als selbständige staaten.

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zugleich war den herren die vergößerung der brd per ddr-anschluss etwas, das sie mit eifer betrieben und worauf sie mächtig stolz waren und sind. die zerteilung der anderen territorien und die expansion des eigenen machtbereichs sind vom standpunkt der herrschaft kein widerspruch, sondern nur konsequent sich ergänzende ziele.

innerstaatlich strebt die zentralgewalt nach mehr macht auf kosten föderaler strukturen. zuletzt in der brd z. b. durch die verfassungsänderung zur hochschulfinanzierung. ebenfalls innerstaatlich ist die gewaltenteilung umstritten. eine jede zentralregierung versucht, die klaren grenzen zu verwischen und ihr verpflichtete leute z.b. im justizapparat und in den massenmedien zu platzieren.

beispiele für mehr oder minder zentralistisches gebaren der regierenden in europäischen staaten gibt es zuhauf. etwa die reaktion der spanischen regierer in madrid auf das autonomiestreben der katalanen oder die entsprechende reaktion der londoner regierer auf den schottischen versuch eine eigene regierung zu etablieren. die voraussetzungen in der ukraine waren und sind andere, weil die regierenden in kiew durch einen putsch an die macht kamen und auf die unabhängigkeitserklärung der ostregionen mit krieg antworteten.

allgemein gilt die territoriale unantastbarkeit der staaten als selbstverständlich. der eine staat hackt zumindest offiziell dem anderen staat kein auge aus. diese regel wird durch ausnahmen bestätigt. selbst wenn manchmal die ausnahmen fast zur regel werden. in keinem fall verhalten sich die regierenden klar zugunsten des menschenwohls. vorrang hat in jedem fall das staatswohl, was immer das sei außer machterhalt bzw. -zugewinn der zentralgewalt.

aus dem geschriebenen ist verständlich, dass regierende sich gegen internationale gerichte sperren. so erkennen die usa z. b. den internationalen strafgerichtshof in den haag nicht an. genauso versteht es sich, dass regierende keine neigung zeigen, ihre macht mit gremien zu teilen, die über mehr sachverstand verfügen als regierung und parlament. ganz zu schweigen von einem mandat der ethikative.

doch gibt es auch gegenbeispiele. so haben tschechen und slowaken sich geeinigt, nicht in einem einheitsstaat zu leben, sondern in zwei selbständigen staaten. und wenn nicht alles trügt, wird das königreich belgien schon bald in zwei autonome republiken geteilt sein.

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Geschrieben von

h.yuren

buchveröffentlichung 2017, KRAH - das rabentagebuch, 350 S., 8 fotos ISDN 978-3-945265-45-1; Tb. 15,-

h.yuren

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