in der präambel zum grundgesetz taucht das wort gott auf. dass in religionen und religiösen texten dieses wort vorkommt, versteht sich. was aber hat das wort im grundgesetz bzw. seiner präambel zu suchen, in einem grundtext der legislative?
handelt es sich um ein stück tradition, ein rudiment aus dem heiligen römischen reich deutscher nation? seinerzeit waren staat und kirche zwar keine einheit wie in der altägyptischen theokratie, aber staat und kirche bildeten die doppelspitze der gesellschaft. bis heute ist im traditionsschwangeren uk die queen das oberhaupt des staats und der anglikanischen kirche.
kann es sein, dass die staatstragende christliche partei hierzulande die in anderen westlichen ländern übliche trennung von kirche und staat zu implementieren vergaß? und keiner hats gemerkt, hat den theologischen brocken im juristentext erkannt, der doch auffällt wie ein schwarzer fleck auf einer weißen fläche?
auch nicht eben zeitgemäß, aber vergleichsweise weniger befremdlich ist das wort volksschule im grundgesetz. wenn es auch seit jahrzehnten keine schule mehr mit diesem namen gibt, ist diese schwachstelle kein hinreichender grund für eine verfassungsreform. der punkt lässt sich im zuge der fälligen neufassung mit erledigen, die das folgende wort verlangt.
in artikel 3 im grundgesetz des nachfolgestaats des nazireichs sticht das wort rasse ins auge. das ist unverzeihlich, bildet es doch eine verbale brücke ins reich des rassenwahns. auch regierende, deren torheit in bibliothen beschrieben ist, sollten wissen, dass der rassebegriff biologisch längst obsolet ist, und handeln.
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