Zwar sei am 25. Mai das Vier-Augen-Prinzip im Wahllokal verletzt worden und das Auszählverfahren hätte nicht der Wahlordnung entsprochen, aber dies wären Ordnungswidrigkeiten gewesen und somit nicht strafbar. Der Staatsanwaltschaft sei es nicht gelungen, den Fälschungsvorsatz nachzuweisen, denn schließlich hätten die 100 zusätzlichen Stimmen für die Linke auch zufällig oder irrtümlich in die Auszählungs-Unterlagen der Europawahl gelangen können - alles klar?
http://666kb.com/i/cu3awm3aa2t5qufni.jpgEine ähnliche Provinzposse spielt sich z. Z. auch in Stendal ab: bei der ebenfalls am 25. Mai durchgeführten Stadtratswahl sollen 12 Beschuldigte insgesamt 179 gefälschte Briefwahl-Unterlagen abgegeben haben. Begünstigt wurde der CDU-Stadtrat Holger Gebhardt, der als Angestellter im Stendaler Jobcenter die Anschriften der von ihm betreuten Arbeitslosen in die Briefwahl-Unterlagen eingetragen haben soll und deren Unterschriften mglw. fälschte, bzw. fälschen ließ. Dass am Wahltag etliche der angeblichen Briefwähler in den Wahllokalen wieder weggeschickt wurden, interessierte niemanden. Nun ist Urkundenfälschung irgendwie immer noch strafbar, auch erfolgt sie typischer Weise vorsätzlich und nur selten zufällig oder irrtümlich. Doch irgend ein Schlupfloch wird sich sicherlich auch in dort finden, die beliebten landestypischen Wahlfälschungen müssen schließlich weitergehen!
Einladung zur Wahlfälschung
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