Sanktion vom Jobcenter

Armut&Grausamkeit "Die Sanktion dauert grundsätzlich drei Monate und führt in Ihrem Fall voraussichtlich zu einer Minderung des Auszahlungsanspruchs in Höhe von 30 % (112,20 € monatlich)."

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

An Jobcenter Halle/S. ...

Sehr geehrter Herr N.,

in Beantwortung Ihres Schreibens vom 22.08.2012 teile ich Ihnen mit, dass ich selbstverständlich immer noch zur Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit „Kompetenz aus der Kiste“ bereit bin. Von meiner Fallmanagerin Frau Z. hatte ich erfahren, dass es zwei Ein-Euro-Maßnahmen besagten Bildungswerks gäbe: diese „Kompetenz aus der Kiste“ und eine Maßnahme zur Gestaltung eines temporären Landschaftsgartens im Hof der „Neuen Residenz“. Ich war davon ausgegangen, dass ich mir aussuchen könnte, zu welcher Maßnahme ich gehen würde. Das sagte ich auch der Mitarbeiterin des Bildungswerkes:

„Wenn ich es mir aussuchen kann, würde ich lieber in die ‚Neue Residenz’ gehen.“ Sie ging auch darauf ein und meinte, dass es dort teilweise schwere körperliche Arbeit gäbe. Ich sagte daraufhin, dass ich das in Kauf nehmen würde. Das war alles, was in der großen Runde dazu gesagt wurde, die übrigens bei großer Hitze und Dauerlärm mit etwa 40 Teilnehmern eher suboptimal organisiert war.

Kurz darauf kam eine mir namentlich nicht bekannte Mitarbeiterin des Jobcenters an meinen Platz und legte mir ein zweiseitiges Schreiben vor, das dicht mit unverständlichen Formulierungen bedruckt war. Das sollte ich unterschreiben und aufschreiben, weshalb ich nicht an der Maßnahme teilnehmen möchte. Für meine Ausführungen war nur ein Feld von der Länge eines Wortes vorgesehen.

Dort schrieb ich „Qualifikation“ hinein, was vielleicht noch einer Erläuterung bedarf: Ich bin Diplombiologe und möchte mein botanisches Fachwissen in die Gestaltung eines Landschaftsgartens einbringen. Zur Arbeit mit Kindern, die mit Bastelkisten beglückt werden sollen, fühle ich mich weniger geeignet. Ich lebe allein und kann mit Kindern nicht umgehen.

Zu diesem Zeitpunkt war ich der festen Meinung, dass ich mir die Maßnahme aussuchen könnte. Ihre Mitarbeiterin belehrte mich auch keines Besseren, sie nahm das Schreiben entgegen und sagte sinngemäß, damit sei die Sache für mich erledigt und ich könnte gehen.

Heute muss ich davon ausgehen, dass ich über die Bedeutung und Auslegung meiner Unterschrift vom 21.08.2012 getäuscht wurde - aus Gründen, die wohl in der einseitigen Fixierung auf Sanktionierungen zu suchen sind. Leider habe ich auch keinen Durchschlag des genannten Schreibens erhalten, so dass ich nicht nachvollziehen kann, was ich da eigentlich unterschrieben habe. Wie gesagt, ich war und bin zur Teilnahme an jeder Maßnahme bereit.

Mit freundlichem Gruß

Y. X.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

hadie

Was die Arbeitnehmer jetzt brauchen, ist ein Rettungsschirm für die Portemonnaies. (Frank Bsirske)

hadie

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden