Gute Nachricht für den Freifunk

Internet Ein Gerichtsbeschluss enthält erfreuliche Neuigkeiten für die Betreiber offener WLAN-Netze: Sie müssen künftig weniger Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben
Ausgabe 04/2015

Internet für alle, und zwar umsonst? Unter dem Label „Freifunk“ bauen Menschen eigene WLAN-Netze auf, die von jedem genutzt werden können. Das ist eine gute Sache und in vielen Fällen enorm hilfreich. So hat beispielsweise kürzlich eine Hamburger Freifunk-Gruppe Flüchtlingen einen Netzzugang verschafft. Doch in Deutschland haben die Freifunker ein Problem: Wer sein Netz teilt, muss damit rechnen, Post von Abmahnanwälten zu bekommen. Grund dafür ist die sogenannte Störerhaftung. Die sieht im Fall von Urheberrechtsverletzungen vor, dass nicht nur der Schuldige dafür verantwortlich ist, sondern auch derjenige, der den Internetzugang bereitgestellt hat. Doch jetzt ist Besserung in Sicht.

Die Störerhaftung führt zu einer bizarren Situation: Wer den Service kostenlos für die Allgemeinheit bereitstellt – sich also in bestem Sinne gemeinnützig engagiert –, muss mit juristischen Konsequenzen rechnen. Einige Betreiber offener Funknetze, die Ärger vermeiden wollen, leiten ihren Datenverkehr deshalb nach Schweden um.

Dobrindt kann sich freuen

Die rechtliche Lage ist unklar. Bisher wurden Streitigkeiten immer außergerichtlich geklärt. Nun könnte aber ein Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg in Berlin dazu führen, dass Freifunker weniger Sorgen haben müssen. Einer von ihnen hatte Post von einer Abmahnkanzlei erhalten. Beide Parteien einigten sich in einem Vergleich, die Kanzlei verzichtete auf das Geld, es gab wieder kein Urteil. Aber das Gericht hat jetzt entschieden, dass die Kanzlei die Kosten des Verfahrens tragen muss, und klargestellt, dass der Freifunk-Anbieter als Provider eingestuft werden sollte. Anders als Privatpersonen sind Internetprovider nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden verantwortlich.

Für die Verbreiter offener Netze ist das eine gute Nachricht. Und möglicherweise auch für viele Café- und Hotelbetreiber, die sich scheuen, WLAN anzubieten. Zwar sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung bereits vor, das Problem zu regeln. Doch ein Gesetzentwurf lässt auf sich warten. Eine gute Nachricht ist die Entscheidung der Richter auch für Verkehrsminister Alexander Dobrindt, der Besuchern seines Ministeriums einen freien WLAN-Zugang anbieten will. Auch Dobrindt darf nun hoffen, nicht für Urheberrechtsverletzungen der Gäste verantwortlich gemacht zu werden.

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