Das ist Fiktion

Medientagebuch Nach den Prozessen: Der umstrittene "Contergan"-Zweiteiler wurde endlich im Fernsehen gezeigt

Der erste Lacher kommt bereits im Vorspann, wenn insistierend auf die Fiktionalität der Handlung hingewiesen wird. "Dieser Film ist kein Dokumentarfilm", heißt es da. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit bei einem Fernsehspielfilm. In diesem Fall aber nicht, hat doch der durch sechs Prozesse erbittert geführte Streit um den ARD-Zweiteiler Contergan bis vors Bundesverfassungsgericht geführt. Erst hier wurden die Klagen der Firma Grünenthal und des Anwalts Karl-Hermann Schulte-Hillen abgewiesen, nachdem das Landesgericht Hamburg allen Ernstes behauptet hatte, der Film unterscheide nicht klar genug zwischen Wahrheit und Fiktion und müsse daher wie ein Dokumentarfilm behandelt werden.

Der Zweiteiler Contergan ist also ein Fernsehspielfilm. Was zunächst heißt, dass die Dramaturgie des Film streng nach den emotionalisierenden Helden-Muster läuft, wie man sie zuletzt in Dresden, Der Tunnel oder Die Flut zu sehen bekam. Im Zentrum steht das Paar Paul und Vera Wegener und ihre behinderte Tochter Katrin. Da wird zunächst viel "Wir sind wieder wer"-Stimmung gemalt und der Aufbruch einer jungen Generation beschworen. Paul Wegener und sein Kompagnon gründen eine Rechtsanwaltskanzlei. Man heiratet, das jeweilige Zuhause wird mit Elektroherd, Fernsehen, bunt gefliestem Bad eingerichtet. Gleichzeitig gibt es bei der Firma Grünenthal Bedenken wegen des neuen Schlafmittels Contergan, die aber mit dem Hinweis auf Arbeitsplätze weggewischt werden. Durch den Scheidungsfall einer Frau mit behindertem Kind stößt Wegener erstmals auf die verheerende Wirkung des Medikaments. Doch erst als seine Frau Vera ebenfalls das Schlafmittel einnimmt und die behinderte Katrin zur Welt bringt, verdichtet sich das Drama.

Wie so viele deutsche TV-Filme wirkt auch Contergan dramaturgisch kräftig überkonditioniert. Einerseits fällt der Arzt, der Wegener auf die Spur bringt, wie ein medicus ex machina vom Plot-Himmel. Andererseits wird im deutschen Fernsehspiel bekanntlich noch jedes dramaturgische Fädchen zu Ende gesponnen. Also muss die junge Scheidungsmutter später für eine Intrige herhalten. Wird der von der Firma Grünenthal engagierte Privatdetektiv zum reuigen Sünder. Wechselt Wegeners gefühlskalter Kompagnon aus Geschäftsinteresse auf die Seite des Contergan-Herstellers - und geht prompt seiner Frau verlustig. Dramaturgie als camouflierte Fernsehmoral. Immerhin attestiert der Film der jungen Generation klarsichtig einen naiven Glauben in Technik und Naturwissenschaft wie in der Schulmedizin, die sich mit der "Krüppel"-Diktion der Ärzte aber als postnazistisch outet.

Nach knapp einer Stunde Filmdauer ist Contergan vom Markt. Was folgt und was den zweiten Teil bestimmt, ist der Prozess gegen die Contergan-Firma über die Entschädigungszahlungen. Regisseur Adolf Winkelmann geht nicht den Weg des klassischen Gerichtsfilms, was auch nicht der historischen Wahrheit entsprochen hätte. Er webt ein dichtes Netz aus Intrigen des Privatdetektivs von Grünenthal, Verleumdungen durch die Nachbarn, Verachtung der behinderten Katrin gegenüber, Rückhalt bei einer italienischen Migrantenfamilie und Krisen innerhalb der Familie Wegener, die zur (vorübergehenden) Trennung führen.

Bemerkenswert ist zum einen, dass der Film jeden Mitleidsgestus angesichts der Behinderung Katrins vermeidet. Das liegt vor allem an der beeindruckenden Darstellung der jungen behinderten Denise, die eine breite Charakterklaviatur von komisch bis nervig beherrscht. Zum anderen kommt Contergan mit einem verblüffend skurrilen Witz daher, wenn der Staatsanwalt, Wegeners Sekretärin oder der komplett von seiner Sekretärin abhängige Grünenthal-Chef als verschrobene Figuren gezeichnet werden. Ohne ihm an Ernst etwas schuldig zu bleiben, nimmt es dem Thema seine mitleidheischende Schwere.

Merkwürdig bleibt allerdings, wie Contergan allmählich eine Drohkulisse aufbaut, die weniger auf Grünenthal als auf das deutsche Rechtssystem zielt. Der Prozess erscheint als verschlingende Krake, die sowohl die zynische Kälte des Grünenthal-Anwalts Naumann abschleift als auch die Firmenvertreter zu Opfern macht. Dass Wegener die bis dahin höchste Entschädigungszahlung von 100 Millionen DM nur mit einem Trick erstreitet, lässt kaum ein gutes Haar am deutschen Rechtssystem. Der Rest ist Kitsch: Familienversöhnung der Wegeners unterm Weihnachtbaum in der Kanzlei.

In seinem Schwanken zwischen Symbolik, Skurrilität, Kitsch und Ernsthaftigkeit ist Contergan ein erstaunlich uneinheitlicher Film. Zusammen mit Die Flut, Der Tunnel und zuletzt An die Grenze gehört er in eine Reihe, mit der das Fernsehen an der historischen Mythenbildung der Geschichte der BRD wie der DDR im kollektiven Bilder-Gedächtnis arbeitet. Skurriler Witz kann dabei zumindest nicht schaden.

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