31.000 Granaten - gehärtet und effizient

DIE URAN-MUNITION DER USA UND DAS VÖLKERRECHT Schon die Haager Landkriegsordnung von 1907 verbietet die Anwendung "vergifteter Waffen"
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Es besteht kein Zweifel, dass bei der Kosovo-Intervention der NATO in erheblichem Umfang Urangeschosse zur Anwendung gekommen sind. Aufgrund ihrer enormen Durchschlagskraft sind diese Geschosse in besonderer Weise geeignet, starke Panzerungen zu durchbrechen. Umstritten ist dabei allerdings, inwieweit diese Munition beim Aufschlag Strahlung und Gifte freisetzt. Aus der Sicht des humanitären Völkerrechts - der im Gegensatz zu Friedenszeiten geltende Rechtsordnung bewaffneter Konflikte - wirft die Anwendung von Urangeschossen eine Reihe beträchtlicher rechtlicher Fragen auf.

Zunächst einmal vor allem die der "Zurechenbarkeit", das heißt: Ist die NATO, ist der einzelne Mitgliedsstaat überhaupt verpflichtet, humanitäres Völkerrecht einzuhalten? Hier w