Am Sonntag, den 25. November, kam es im südlichen Teil der Straße von Kertsch zu einer etwa 15 Stunden dauernden wilden Jagd. Schauplatz war die Zufahrt zur engsten Stelle der dort kanalisierten Wasserstraße. Das Management der Durchfahrt lag bis 2014 in ukrainischer Hand. Mit der Annexion der Krim ging es an russische Behörden über, mit allen Verpflichtungen laut UNCLOS, dem UN-Seerechtsabkommen von 1994, und der Haager Landkriegsordnung. Nach dieser ist bei einer Besetzung oder Annexion die Besatzungsmacht für die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen, die Sicherheit und den Erhalt der Rechtsordnung nach innen wie außen verantwortlich. Das schließt auch das Recht beziehungsweise die Pflicht zur Ordnung und Überwachung der jeweiligen Territorialgewässer ein.
Die Passage von Kertsch ist nun seit Mai von einer Brücke überspannt, über die wichtige Versorgungsleitungen vom russischen Festland verlaufen, gleichsam die neue Nabelschnur der annektierten Krim: extrem exponiert, also extrem schutzbedürftig. Dieser empfindlichen Stelle näherten sich am Morgen des 25. November zwei Artillerieschiffe der ukrainischen Marine und ein begleitender Schlepper. Ihr Ziel war die Querung der Meerenge ohne Zustimmung der russischen Kanalverwaltung. Das führte zur wilden Jagd und war absehbare Konsequenz dieses Ansinnens.
Blockade ohne Strategie
Man muss dazu wissen: Seit zwei Jahren verfolgt die Ukraine eine Politik zunehmender Blockierung. Die vielfältig gewachsenen infrastrukturellen Bindungen zwischen der Krim und dem ukrainischen Hinterland wurden Schritt für Schritt unterbrochen – zum Schaden beider Seiten. Dabei erweckt die Regierung in Kiew regelmäßig den Eindruck, sie habe das Heft des Handelns nicht in der Hand, sie würde lediglich nicht unterbinden, dass irreguläre Gruppen erst Kohleimporte aus dem Donbass stoppen, dann Stromtrassen zur Krim sprengen, schließlich Transportkanäle zuschütten, sodass die Landwirtschaft auf der Krim nicht mehr mit Wasser versorgt werden kann. Dieses Verhalten ist nicht allein selbstschädigend, sondern völkerrechtlich mehr als fragwürdig und angesichts des aufrechterhaltenen Anspruchs auf Souveränität über die Krim zudem kontraproduktiv. Ins Bild strategielos gesetzter Nadelstiche passt, dass russische Handelsschiffe unterwegs zur Krim beschlagnahmt werden.
Russland wiederum betreibt seit einiger Zeit die Kontrollen an der Straße von Kertsch sehr zeitaufwendig, offen formuliert: schikanös. Das führt zu Wartezeiten für Handelsschiffe, die besonders im Asowschen Meer auf Reede liegen, von häufig mehr als 150 Stunden, was für Reedereien wie Häfen sehr teuer ist. Durch mehr Kontrollkapazitäten könnte Abhilfe geschaffen werden, was nicht geschieht.
Zuletzt ist die ukrainische Marine neu ausgerüstet worden, es gab die Entscheidung – ausgerechnet hinter dem Nadelöhr der Straße von Kertsch –, an der ukrainischen Küste im Asowschen Meer eine neue Marinebasis zu errichten, deren militärischer Sinn nicht recht ersichtlich ist.
Zurück zum Katz-und-Maus-Spiel am 25. November. Auf russischer Seite waren daran anfangs lediglich zwei kaum bewaffnete Boote des eigenen Küstenschutzes (mit einem gepanzerten Marineschiff im Hintergrund) beteiligt, wodurch die ukrainischen Schiffe von der Bewaffnung her zunächst überlegen waren. Es kam zu Kollisionen, auch russischer Fahrzeuge untereinander. Die ukrainischen Schiffe entkamen schließlich in die südöstliche Bucht der Straße von Kertsch, vor dem russischen Festland. Zwischenzeitlich hatte die russische Seite ihre Kräfte deutlich verstärkt, wozu auch die ukrainische Marine ansetzte, indem sie einige ihrer neu erhaltenen Schiffe vom Hafen Mariupol am Asowschen Meer in Marsch setzte, dann aber diese Eskalationsdrohung wieder zurücknahm.
Am Abend kam es zum Showdown, als die eingekreisten drei ukrainischen Schiffe trotz Gewaltandrohung und Warnschüssen nicht aufgaben. Deren Crews lenkten zunächst nicht ein – wessen Entscheidung das war, ist offen. Aufgabe wurde erst signalisiert, als die russische Marine Aufbauten eines der Schiffe zu beschießen begann. Es war dem Zufall geschuldet, dass es keine Toten gab. Gegen 22 Uhr dann konnten die ukrainischen Schiffe in den Hafen von Kertsch eskortiert werden. So weit das faktische Geschehen. Klar ist: Alles hätte einen viel schlimmeren Ausgang nehmen können, handelte es sich doch um einen ernsten Vorfall, einen „Warnschuss“, den Hinweis auf eine explosive Situation.
Die mediale Darstellung in Deutschland wie im Westen überhaupt entsprach überwiegend dem eingespielten Muster. Da Kenntnisse über die Region wie die Konfliktgenese knapp gesät sind, wurde der Eindruck erweckt, als sei das Geschehen am 25. November gleichsam vom Himmel gefallen. Da rechtliche Kenntnisse ebenfalls fehlten, aber die Schuldfrage zu entscheiden war, damit nach dem Gut-Böse-Schema berichtet werden konnte, kam es zum fast einheitlichen Zugriff auf eines von mehreren einschlägigen Rechtsdokumenten: das Abkommen zwischen der Ukraine und Russland von 2003 zur Nutzung des Asowschen Meeres und der Straße von Kertsch. Damit ließ sich der Schauplatz zum „gemeinsamen Gewässer“ und der Vorfall an sich zum offensichtlichen Bruch jenes Abkommens erklären. Daraus wurde gefolgert, dass Regelungen des internationalen Seerechts nicht gelten, in denen die Konditionen für die freie Durchfahrt von Kriegsschiffen präzise geregelt werden – unter der Bedingung der „innocent passage“. Nur wie ist eine „friedfertige Absicht“ auf diese Meerenge zufahrender Schiffe der ukrainischen Marine feststellbar?
Das maßgebliche Motiv für das russische Verhalten an der Straße von Kertsch besteht vermutlich darin, eine ukrainische Marine-Aufrüstung im Asowschen Meer zu verhindern. Es liegen dort bereits Schwesterschiffe des Schiffstyps, der nun via Seeroute von Odessa nach Mariupol verlegt werden sollte. Was noch einmal ein Schlaglicht auf mögliche Intentionen der Ukraine am 25. November wirft.
Sprecher von Nationalstaaten, der EU wie auch der NATO waren besser dran als die armen Medien. Sie litten nicht unter einem Mangel an Hintergrundkenntnissen und hätten präziser sowie differenzierter urteilen können, als sie es letztlich getan haben. Dabei schälten sich drei unterschiedliche Vorgehensweisen heraus. Eine bestand darin, den Vorfall in der Straße von Kertsch mit dem Konflikt im Asowschen Meer in Verbindung zu bringen und so die dort von Russland ausgelösten Warteschlangen von Schiffen mit auf die Agenda zu setzen, wie das die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini getan hat. Bei einer anderen Variante von Reaktion wird zwar der Vorfall vom 25. November allein thematisiert, zugleich aber das Völkerrecht in seiner befriedenden Funktion geltend gemacht. So heißt es in der Erklärung von Thorbjørn Jagland, dem Generalsekretär des Europarates: „Das Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine zur Zusammenarbeit bei der Nutzung des Asowschen Meers und der Straße von Kertsch garantiert die freie Passage dieser Meerenge. Das Abkommen, dem zufolge das Asowsche Meer und die Straße von Kertsch gemeinsame Hoheitsgewässer sind, muss eingehalten werden.“ Für eine dritte Variante stehen ideologische bzw. scharfmacherische Statements zur Schuldzuweisung. Der Tenor: Russland habe Völkerrecht gebrochen, welches die „Freiheit der Passage“ garantiere – als ob es Freiheit je ohne einschränkende Regeln gegeben hätte. Einem solchen Umgang mit Russland hat sich erneut NATO-Generalsekretär Stoltenberg angeschlossen.
Infames Narrativ
Die Resolution des EU-Parlaments sticht einerseits durch den Bezug auf andere vergleichbare Konflikte als beispielhaft hervor, andererseits wird in einem Seitenhieb das infame Stoltenberg-Narrativ – Russland ist Wiederholungstäter – bedient: Zu dessen Wesen gehöre es, internationales Recht nicht nur zu missachten, sondern zu brechen. Dazu herangezogen wird eine Analogie: gelegentliche Reibereien um die Ostsee-Schifffahrt durch die Meerenge von Piława/Baltijsk im „Frischen Haff“, einer Lagune mit Gebietsanteilen Polens und Russlands (Kaliningrad-Exklave), die faktisch und rechtlich Ähnlichkeiten mit der Lage im Asowschen Meer aufweist.
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