Weil es mir gerade auf den Bildschirm kam: "Kampfeinsätze der Bundeswehr gegen Terrorangriffe im deutschen Luftraum sind künftig zulässig - in engen Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt seine Rechtsprechung geändert." (Quelle: Spiegel online, 17.8.2012)
Da ich bisher keine Zeit hatte, mich ausführlicher dazu zu äußern, verweise ich auf den passenden Beitrag von DenkII: "Sie dürfen wieder marschieren". Dem habe ich eigentlich nichts hinzuzufügen.
aktualisiert: 14.28 Uhr
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.