Das Recht auf Menschenwürde gilt für alle

Asyl Hier als Unterstützung des Anliegens die Stellungnahme des Grundrechtekomitees zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Leistungen für Ayslbewerber:

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Ihre Freitag-Redaktion

Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

im Juni 2008, also vor vier Jahren, hielten wir, gemeinsam mit vielen Bürgerinnen und Bürgern, es an der Zeit, Entrechtung und Entwürdigung im Namen des Rechts zu beenden.

Wir forderten deshalb den Deutschen Bundestag in einer Petition auf, endlich das grund- und menschenrechtswidrige Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und den Asylsuchenden stattdessen grundsätzlich die üblichen sozialrechtlichen Leistungen zuzugestehen. In der von vielen Bürgerinnen und Bürgern unterzeichneten Sammelpetition hieß es abschließend:
Diese systematische Diskriminierung von Menschen im Namen des Rechts muss beendet werden. Sie ist mit den Menschenrechten unvereinbar, die laut Grundgesetz unmittelbar gelten. Sie verletzt die Würde der Menschen.

Petition: http://www.grundrechtekomitee.de/sites/default/files/petition-asylblg.pdf

Hintergrundartikel zur Petitionsinitiative: http://www.friedenskooperative.de/ff/ff08/6-26.htm

Die komiteeliche Petition blieb, begleitet von vielen parlamentarischen und außerparlamentarischen Initiativen, bis heute in den diversen Ausschüssen unbehandelt liegen. Die gewählten Parlamentarier wollen und wollten keinen Weg finden, das allein zur Abschreckung 1993 erlassene „rassistische Sondergesetz“ abzuschaffen. Die fortgesetzt Verletzung der Menschenwürde scherte sie dabei nicht weiter.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht wieder einmal für die Parlamentarier entschieden, dass ein halbiertes menschenwürdiges Existenzminimum für Flüchtlinge und Asylsuchende mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Die staatlichen Hilfen für Asylsuchende und Kriegsflüchtlinge müssen zumindest auf das Niveau der Sozialhilfe und der Hartz IV-Sätze angehoben werden. Es hat den Gesetzgeber zudem dazu verpflichtet, im Asylbewerberleistungsgesetz die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums neu zu regeln und ihm einen weiten Gestaltungsspielraum gelassen. Selbstredend ist es zu begrüßen, dass Flüchtlinge und Asylsuchende wie andere Hilfebedürftige auch ein Existenzminimum zugestanden wird, wie es eben die herrschend Besitzenden festlegen (s. Bürgerinformation des Grundrechtekomitees zum Hartz-IV-Urteil des BVerfG). Das dieses bei weitem nicht angemessen ist und die soziale Spaltung der Gesellschaft, die gewaltfördernde Ungleichheit verfestigt, erscheint uns offensichtlich.

Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“, heißt es in der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts. Wie aber passt es zu dieser hehren Aussage, dass Flüchtlinge und Asylsuchende gezwungen werden, über Jahre hinweg in unwirtlichen Massenunterkünften und Sammellagern zu leben, in denen die Freiheit der Person massiv einschränkt ist. Mit diesen gesetzlich hergestellten Bedingungen werden sie diskriminiert und sozial desintegriert. Eine menschlich angemessene Befriedigung ihrer Bedürfnisse ist unter diesen Bedingungen nicht möglich, selbst wenn sie nun über etwas mehr Barmittel verfügen können. Teile des zugestandenen „Existenzminimums“ werden zudem bargeldlos in Form von „Sachleistungen“ erbracht. Der Zugang zur medizinischen Versorgung bleibt eingeschränkt.

Auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes werden Menschen weiterhin ins Abseits getrieben und ausgegrenzt. Denn ihre desolaten Lebensverhältnisse sollen andere Menschen von der Flucht nach Deutschland abhalten, die populistisch und vorurteilsschürend als Einwanderung in die Sozialsysteme thematisiert wird. Damit aber werden Asylsuchende und andere Flüchtlinge zu bloßen Objekten staatlicher Migrationsverwaltung erniedrigt.

Ob den Parlamentariern einsichtig wird, dass die sondergesetzliche Behandlung der Menschen ihre Menschenwürde relativiert? Ich glaube nicht. Darum: Das Asylbewerberleistungsgesetz als rassistisches Sondergesetz und alle Konnexbestimmungen wie beispielsweise die Residenzpflicht aus dem Aufenthaltsgesetz gehören gänzlich abgeschafft. Die halbherzige Bundesverfassungsgerichtsentscheidung ist nur ein kleiner Schritt hin zur Verwirklichung menschenrechtlicher Freiheit und Gleichheit.

In diesem Sinne grüße ich Sie ganz herzlich

Ihr Dirk Vogelskamp

Homepage des Grundrechtekomitees

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Geschrieben von

Hans Springstein

Argumente und Fakten als Beitrag zur Aufklärung (Bild: Eine weißeTaube in Nantes)

Hans Springstein

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