Nein zum Krieg - kein Asylgrund

USA/Deserteur Im Folgenden einige Information zum Fall von André Shepherd, Deserteur aus der US-Armee, der kein Asyl in der Bundesrepublik bekommt

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Aus Zeitgründen verweise ich nur auf Beiträge und Informationen zu André Shepherd. Er ist ein Beispiel für viele.

"André Shepherd tat etwas ausgesprochen Mutiges, was seit Jahren bereits die Gerichte beschäftigt. Der US-Soldat wollte nicht ein zweites Mal in den Irak-Krieg ziehen und setzte sich im April 2007 von seiner Einheit in der Katterbach-Kaserne bei Nürnberg ab. 19 Monate versteckte sich der Mann mit schwarzer Hautfarbe vor der US-Militärpolizei in Bayern, bevor er als erster Deserteur der US-Army in Deutschland Asyl beantragte. Nicht zuletzt wegen der deutschen Nazi-Vergangenheit hoffte er auf Verständnis für seine Fahnenflucht. »Nur Befehle zu befolgen, ist keine Entschuldigung«, erklärte er. Doch sein Asylantrag wurde im März 2011 abgelehnt. Er habe kein einziges Kriegsverbrechen seiner Einheit in Irak nennen können, hieß es in der Begründung. ...
Auf den ersten Blick ist es eine Geschichte aus der Vergangenheit. Denn längst ist der heute 37-jährige Shepherd verheiratet und darf in Deutschland bleiben; auch die US-Streitkräfte beendeten 2011 den Krieg in Irak. Aber Shepherd akzeptierte die Ablehnung des Asylgesuchs nicht und klagte, so dass sich nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Fall beschäftigt. ..." (Neues Deutschland, 25.6.14, S.4)

"Der Fall des US-Soldaten André Shepherd, der in Deutschland Asyl erhalten will, beschäftigt das höchste europäische Gericht. Doch es geht nicht nur um das Schicksal des Apache-Mechanikers. Es geht um die Frage, ob ein Soldat auf Schutz hoffen kann, wenn er sich nicht an einem völkerrechtlich widrigen Kampf beteiligen will.
Sein Einsatz im Irak liegt fast zehn Jahre zurück – und ist doch immer noch jeden Tag in seinem Kopf, denn André Shepherd ist ein Deserteur. Seit Dezember 2008 versucht der US-Soldat und Mechaniker für Apache-Kampfhubschrauber Asyl in Deutschland zu bekommen. Der juristische Kampf für seinen Schutz hat ihn nun nach Luxemburg geführt, an diesem Mittwoch beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof mit dem Fall des Amerikaners. Das oberste Gericht der EU soll auf Antrag von Shepherds Anwalt Reinhard Marx Fragen zur „Schutzwürdigkeit von Soldaten“ klären, die sich aus Gewissensgründen einem Krieg entzogen haben.
Der Fall Shepherd ist juristisch bedeutsam, aber diplomatisch in mehrfacher Hinsicht sogar brisant. Hätte die Bundesrepublik ihm Asyl gewährt, hätten sich die Vereinigten Staaten mit Sicherheit brüskiert gefühlt. Und außerdem würde Deutschland damit offiziell machen, dass es den Irak-Krieg als völkerrechtlich illegal betrachtet – das ist innerhalb der internationalen Gemeinschaft immer noch ein Streitpunkt. ..." (Frankfurter Rundschau, 24.6.14)

"US-Deserteur André Shepherd sucht Asyl
Eine Chronologie von Connection e.V.
2004: André Shepherd geht zur US-Armee und wird nach seiner Ausbildung sechs Monate als Mechaniker für den Apache-Hubschrauber im Irak eingesetzt.
2005: Nach seiner Rückkehr aus dem Irak kehrt er zu seiner Einheit nach Katterbach (Bayern) zurück. Er setzt sich intensiv damit auseinander, wie das US-Militär im Irak gegen die Zivilbevölkerung vorgeht. „Schließlich wusste ich: Wenn ich noch einmal in den Irak gehe, werde ich für den Tod und das Elend Anderer verantwortlich sein.“
2007: André Shepherd erfährt, dass er erneut zu einem Einsatz in den Irakkrieg geschickt werden soll. Anfang April desertiert er aus der Einheit und taucht in Deutschland unter.
2008: Am 26. November beantragt er Asyl. Er beruft sich mit seinem Antrag auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union. Mit ihr sollen die geschützt werden, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung rechnen müssen.
2011: Am 31. März lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trotz großer politischer Unterstützung den Asylantrag von André Shepherd ab. Sein Rechtsanwalt reicht Klage ein.
2013: Das Verwaltungsgericht München vertagt kurzfristig die bereits angesetzte Verhandlung und bittet den Europäischen Gerichtshof um Prüfung, „ab welchem Grad der Verstrickung in militärische Auseinandersetzungen das Flüchtlingsrecht einem Angehörigen der Streitkräfte eine Desertion zugesteht, wegen der er bestraft wird.“
2014: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg setzt eine mündliche Verhandlung für den 25. Juni an. „„Es ist gut zu sehen, dass es in dem Fall endlich weitergeht“, so André Shepherd. „Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof nicht nur den Willen, sondern auch den Mut hat, für das Recht auf Gewissensfreiheit einzustehen. Andere Soldaten brauchen die Gewissheit, dass eine Entscheidung, sich nicht weiter an völkerrechtswidrigen Kriegen oder Verbrechen zu beteiligen, unterstützt wird.“
Nach einer für 2015 zu erwartenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird das Verwaltungsgericht München auf Grundlage des höchstrichterlichen Beschlusses das Asylverfahren von André Shepherd weiter verhandeln." (Connection e.V., 2.6.14)

Aufruf von Connection e.V., 25. Juni 2014
US-Deserteur André Shepherd braucht Schutz und Asyl

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Spenden Sie für seine Rechtsanwaltskosten und für die Kampagne, damit André Shepherd in Deutschland Asyl erhält!
(25.06.2014) Ende 2008 beantragte US-Deserteur André Shepherd in Deutschland Asyl. Nun, am 25. Juni 2014, wird sein Fall vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verhandelt.
Der 37-jährige André Shepherd wollte sich nach einem ersten Einsatz in Irakkrieg nicht weiter an Kriegsverbrechen beteiligen und desertierte. Mit seinem Asylantrag beruft er sich auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, mit der diejenigen geschützt werden sollen, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung rechnen müssen.
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx, der André Shepherd im Asylverfahren vertritt, betont, dass hier zum ersten Mal ein Verfahren eines US-Deserteurs vor dem höchsten europäischen Gericht verhandelt wird: „Damit wird deutlich, welch grundsätzliche Bedeutung dem Fall zukommt.“
Grundsatzfragen vor Gericht klären zu lassen, braucht nicht nur einen langen Atem, sondern auch Solidarität und finanzielle Mittel: für Öffentlichkeitsarbeit, für das Verfahren, für Rechtsanwaltskosten. Dafür möchten wir sie um finanzielle und moralische Unterstützung für André Shepherd bitten. ...

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Geschrieben von

Hans Springstein

Argumente und Fakten als Beitrag zur Aufklärung (Bild: Eine weißeTaube in Nantes)

Hans Springstein

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