Wenn zwei das Gleiche tun ...

Türkei Die türkische Regierung hat angekündigt, im Zuge des Ausnahmezustandes die Europäische Menschenrechtskonvention auszusetzen

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Wenn zwei das Gleiche tun ist das noch lang nicht das Selbe. So sagt es eine alte Weisheit. Ist das immer so? Was ist es dann? Nur das Gleiche?

So meldet u.a. die österreichische Tageszeitung Die Presse online am 21. Juli 2016: "Die türkische Regierung hat die Aussetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) angekündigt. Der Schritt folge der Ausrufung des Ausnahmezustandes, erklärte Vizeregierungschef Numan Kurtulmus, wie der Sender NTV berichtete. ...
Zwar versprachen Politiker der AK-Partei, dass sich für türkische Bürger trotz des Ausnahmezustandes nichts ändern werde. Die Menschenrechtskonvention werde aber ausgesetzt, so Kurtulmus, der in diesem Zusammenhang Frankreich als Vorbild nannte. Dort wurde nach den Paris-Anschlägen vom November ebenfalls der Ausnahmezustand verhängt und die EMRK unter Berufung auf Artikel 15 der Konvention teilweise ausgesetzt. ..."

Zum erwähnten Beispiel Frankreich meldete u.a. die ebenfalls österreichische Zeitung Der Standard online am 25. November 2015: "Nach den Pariser Anschlägen mit 130 Toten hat Frankreich die Europäische Menschenrechtskonvention teilweise ausgesetzt. ...
Frankreich begründet die Maßnahme mit dem nach den Anschlägen vom 13. November ausgerufenen Ausnahmezustand, der mittlerweile auf drei Monate verlängert wurde. Dabei beruft sich die Regierung auf Artikel 15 der Konvention. Demnach können Unterzeichner von den Verpflichtungen "abweichen", wenn "das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht" wird und die Lage im Land das "unbedingt erfordert". ..."

Nur zur Erinnerung an die letzten Anschlägen in türkischen Städten hier der Hinweis auf einen Beitrag der FAZ online vom 29. Juni 2016 über die Anschlagserie in der Türkei in den letzten Monaten.

Ich habe einem Freund, der von mir ein klares Bekenntnis gegen die Politik des türkischen Präsidenten Erdogan haben wollte, gesagt, dass ich ihm das nicht geben kann. Ich habe das damit begründet, dass ich nicht genau weiß, was da in der Türkei vor sich geht und wer da welches Spiel mit welchen Mitteln spielt auf Kosten viel zu vieler Opfer. Deshalb kann ich auch die Frage nicht beantworten, was das im konkreten Fall nun genau ist, wenn zwei das Gleiche tun, ob es etwa gar in dem einen Fall gut, in dem anderen aber schlecht ist. Auf jeden Fall finde ich in beiden Fällen die (mir bekannten) Ursachen für die konkreten Entwicklungen und deren Folgen für viele Unbeteiligte nicht gut. Aus menschenrechtlicher Perspektive ist beides wie auch jedes ähnliche Ereignis anderswo nicht gut

aktualisiert: 16:46 Uhr

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Hans Springstein

Argumente und Fakten als Beitrag zur Aufklärung (Bild: Eine weißeTaube in Nantes)

Hans Springstein

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden