Ein Himmel voller Drohnen

Rüstung Wie die Europäische Union eine lukrative Waffenforschung in ihrem Haushalt gut versteckt
Ausgabe 13/2014
Die nEUROn, ein unbemanntes Drohnen-Kampfflugzeug wurde unter einem europäischen Konsortium entwickelt. 2015 soll die Testphase voraussichtlich beendet werden
Die nEUROn, ein unbemanntes Drohnen-Kampfflugzeug wurde unter einem europäischen Konsortium entwickelt. 2015 soll die Testphase voraussichtlich beendet werden

Foto: BORIS HORVAT/AFP/Getty Images

Der Durchbruch kam nach zehn Jahren heftiger Lobby-Arbeit: Der EU-Gipfel vom Dezember 2013 erklärte die Entwicklung von Drohnen zur wichtigsten wehrtechnischen Aufgabe für „die Intensivierung der Fähigkeitsentwicklung und Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“. Darum zu kümmern hat sich vor allem die 2004 gegründete Europäische Verteidigungsagentur (EDA), die sich dem Ziel widmet, „Forschung und Erneuerung“ in der EU zu fördern. Im Haushalt 2014–2020 sind dafür fast 80 Milliarden Euro angesetzt, zwei Fünftel mehr als während der vergangenen Budgetperiode.

Geist und Buchstaben der EU-Verträge zufolge soll und darf die Staatenunion allerdings weder Waffen noch Rüstungsgüter erforschen, entwickeln und produzieren. Schließlich hat das EU-Parlament dem Etat bis 2020 nur zugestimmt, weil darin sämtliche Ausgaben einzig „für zivile Anwendungen“ vorgesehen sind. Doch wurden diese Anwendungen höchst schwammig formuliert. Die Parlamentarier hatten über Haushaltsposten zu entscheiden, die mit „Zukünftige und aufstrebende Technologien“ oder „Schutz von Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger“ überschrieben waren. Diese Teile des Etats beziehen sich auf eine Vielzahl von Projekten zum „Dual Use“ (doppelter Gebrauch). Mit anderen Worten, sie können zivilen und militärischen Zwecken dienen. Die Gipfelbeschlüsse vom Dezember wiederum folgen ausdrücklich dem Anspruch, ab 2020 über Drohnen zu verfügen, die nicht nur, aber eben auch militärischer Überwachung dienen und – je nach Größe – Waffen tragen können.

Überfahrene Parlamente

Wie eine solche Waffenentwicklung bereits ins bisherige Forschungsrahmenprogramm 2007 – 2013 (FP7) eingebunden war, darauf verweist eine Untersuchung der britischen Bürgerrechtsgruppe Statewatch und des Amsterdamer Transnational Institute. Darin sind 19 Projekte mit einem direkten Bezug zu militärisch einsetzbaren Drohnen aufgelistet, die bei FP7 120 Millionen Euro gekostet haben. Diese Gelder – so die Autoren der Studie – seien in der Regel direkt an Rüstungsfirmen wie BAE Systems, Dassault, Rheinmetall, Saab, Sagem und Thales geflossen. Gerade einmal zwei Projektträger des EU-Forschungsprogramms zum Drohnenbau konnten mit sehr viel gutem Willen als zivile Instanzen bezeichnet werden: Es handelte sich um das deutsche Fraunhofer Institut und die niederländische TNO, eine universitäre Einrichtung, die vorzugsweise Marktforschung betreibt.

Parallel dazu hat die Verteidigungsagentur EDA bis Ende 2013 für 19 Drohnen-Projekte 192 Millionen Euro an Rüstungsfirmen verteilt, von denen sich – soweit bekannt – die Hälfte auch aus dem FP7 bedient hat. Die Verzahnung von EDA- und EU-FP7-Projektvergabe wird aus der Statewatch/TNI-Studie klar erkennbar. Wenn sich die Vorhaben als „zivil“ deklarieren ließen – etwa bei „Grenzkontrollen“ – wurden sie ins EU-Programm verschoben, während verbleibende 40 Drohnen-Projekte mit erkennbar militärischem Zweck über die EDA finanziert wurden. Dabei ist diese Agentur keine Instanz der EU, sondern eher einInteressenverband, in dem neben der EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton nur die im EU-Ministerrat versammelten Verteidigungsminister vertreten sind. Die EDA-Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Höhe des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes (BIP) und werden von den entsprechenden EU-Staaten nach Belieben in den Haushalten verschiedener Ministerien versteckt. Die Konsequenz – weder die nationalen Parlamente noch das EU-Parlament wissen genau, wie die EDA finanziell ausgestattet wird. Nur so viel ist bekannt: Das EDA-Budget lag zuletzt bei etwas über 30 Millionen Euro, wovon ein Fünftel aus Deutschland kam.

Simples Rezept

Der EDA-Hauhalt finanziert jedoch nur zu einem geringeren Teil (mit gut einem Viertel der Mittel) die Projektkosten. Drei Viertel sind EDA-Betriebskosten für das eigene Personal und für etliche Arbeitsgruppen. Zu deutsch: Die EDA finanziert die Lobby der Rüstungsfirmen, die mit Projekten bedacht werden oder sich darum bemühen. Nur die sind auch in den Verhandlungen zu den jeweiligen Projektgruppen vertreten. Der Löwenanteil der Projektkosten aber – beispielsweise die 192 Millionen Euro für die Entwicklung von militärischen Drohnen – rührt aus breit gestreuten Quellen der nationalen Haushalte. Die EDA ist allein der Hebel, um das zu koordinieren.

Der EU-Gipfelbeschluss vom Dezember 2013 zur Orientierung auf Dual Use öffnet insofern Tür und Tor, um die EU-Förderung „ziviler Forschung“ für die Rüstungsindustrie zu vereinnahmen – das geht weit über die Drohnenforschung hinaus. Das Rezept dazu ist simpel: Vorhaben, die Grundlagenforschung und technologische Entwicklung erfordern, werden in Teilstücken ausgeschrieben. Forschungsinstituten, die sich darum bewerben, wird oft genug die übergeordnete Zielsetzung bei ihrem Puzzlestück nicht deutlich. Erst mit den bei der EU-Kommission gesammelten Resultaten – viele davon sind nicht öffentlich zugänglich –, entsteht wieder ein Gesamtbild, an das man sich halten kann.

Mit der Bestätigung der „Priorität“ des Drohnenprogramms und des Dual-Use-Prinzips durch den Europäischen Rat im Dezember wurde quasi eine Leitlinie für die EU-Forschungsförderung bestimmt. Auf der Jahreskonferenz der EDA am 27. März soll nun geklärt werden, wie dies „voll genutzt werden kann“, heißt es in der Einladung.

Heimo Claasen schrieb zuletzt über Investorenschutz beim geplanten Freihandelsabkommen USA – EU

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