Das Ampel-Dilemma

Koalition SPD, FDP und Grüne trennen finanzpolitisch Welten. Und doch gibt es Möglichkeiten, wie sie zusammenfinden können
Lässt sich eine rot-grün-gelbe Politik denken, die zugleich materielle Ungleichheiten reduziert, das leistungsorientierte Anreizsystem des Marktliberalismus achtet und auch noch auf Klimaschutz ausgerichtet ist?
Lässt sich eine rot-grün-gelbe Politik denken, die zugleich materielle Ungleichheiten reduziert, das leistungsorientierte Anreizsystem des Marktliberalismus achtet und auch noch auf Klimaschutz ausgerichtet ist?

Foto: Clemens Bilan/Pool/Getty Images

Ein Gastbeitrag von Dr. Helmut Däuble

Wie kann eine Ampel-Koalition zusammenfinden, wo doch die FDP den Verzicht auf Steuererhöhungen zu einer conditio sine qua non, also einer nicht verhandelbaren Bedingung für den Beitritt zu einem politischen Bündnis gemacht hat und die SPD samt den Grünen das Prinzip verteidigen, soziale Gerechtigkeit benötige eine Erhöhung der Steuern für Wohlhabende? Rot-Grün haben ihren jeweiligen Wählerschaften die (Wieder-)Einführung einer Vermögenssteuer und die Erhöhung der Einkommenssteuer für weit überdurchschnittlich Verdienende versprochen. Kann es einen Ausweg aus dieser Zwickmühle geben? Oder anders gefragt: Lässt sich eine rot-grün-gelbe Politik denken, die zugleich materielle Ungleichheiten reduziert, das leistungsorientierte Anreizsystem des Marktliberalismus achtet und auch noch auf Klimaschutz ausgerichtet ist?

Die allermeisten Beteiligten bei den aktuellen Sondierungsgesprächen für Rot-Grün-Gelb halten es für schier unerreichbar. Es scheint, als müssten die mitwirkenden Parteien ihre Versprechen verraten, um auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Diese vermeintliche Mission impossible ist jedoch ohne Wortbruch machbar, wenn die Beteiligten sich auf neue Wege konzentrieren und an konkreten Beispielen durchdeklinieren, wie so etwas aussehen könnte. Damit klar wird, dass es sich keineswegs um eine Quadratur des Kreises handelt, brauchen die Mitwirkenden anschauliche „Best-Practice-Exempel“, aus denen heraus über Kompromisse bzw. Lösungen diskutiert werden kann, um aus der Bredouille herauszukommen.

Um wenigstens ein solches realitätsnahes Paradebeispiel aufzuzeigen, müssen wir kurz ein paar Schritte zurückgehen, genauer gesagt in die 80er Jahre. Dort findet sich ein Modell, das nun für die Auflösung der „Ampel-Zwickmühle“ nutzbar gemacht werden kann. Und zwar war dies die leistungsorientierte Umgestaltung des Studenten- und Schüler-BAföGs, welches bis dato weitgehend als Zuschuss vergeben worden war. Die von der Union federführend erwirkte Umstellung auf ein Volldarlehen sollte abgemildert werden, indem besonders effiziente Hochschulabgänger Rabatte erhielten: Für den Abschluss innerhalb der Regelstudiendauer, für die erfolgreichsten Absolventen sowie für alle, die zügig zurückzahlen konnten, wurden jeweils satte Ermäßigungen vergeben. Überträgt man dieses Modell auf die Gegenwart einer möglichen Ampelkoalition, so ließen sich brennende Fragen sozialer Gerechtigkeit mit marktliberalen Antworten samt Klimaschutz verbinden.

Nutzt man nämlich ein solches Rabattsystem für eine Reform der Erbschaftssteuern auf hinterlassene Firmen, so zeichnet sich ein exemplarischer Lösungsansatz ab, den alle drei Ampelpartner vertreten könnten: Grundüberlegung dabei wäre, dass die zuweilen sehr hohen Firmennachlässe am wenigsten über den Erfolg individueller Leistung der Erben begründbar sind. Eine Prämisse, der auch Liberale etwas abgewinnen können sollten, da sie materielle Unterschiede im Wesentlichen über die Idee der Meritokratie, also über die Legitimationswirkung von eigenerbrachter Leistung rechtfertigen.

Der Staat als Miteigentümer

Wo kann also bei Firmenerbschaften der Hebel für sozial und ökologische Steuerpolitik angesetzt werden, ohne dass dafür die Nachlasssteuern zu erhöhen sind?

Indem man diese Abgaben im ganz regulären, nämlich vollen Umfang ermittelt, so wie bei anderen vererbten Vermögenswerten auch. Bisher werden die Erbschaftssteuern nämlich bei Firmennachlässen mit dem nachvollziehbaren Argument, dass eine solche Steuer durch den Kapitalentzug Arbeitsplätze, Investitions- und Innovationschancen gefährdet, faktisch nur ermäßigt oder teilweise gar nicht erhoben. Eine solche Ausnahmeregelung ist nicht mehr notwendig, wenn die tragenden Gründe dafür wegfallen.

Und das würden sie, wenn man auf ein anderes Modell umstellt: Wird die ermittelte Erbschaftssteuer nicht realiter eingezogen, sondern in (vorübergehendes) staatliches Miteigentum umgewandelt, lassen sich die genannten Nachteile verhindern. In diesem Modell würde der Staat die – dann allerdings nicht mehr verringerte – Erbschaftssteuer bei Betriebsnachlässen so festlegen, dass sie in Form einer passiven, in Prozent ausgedrückten „stillen“ Teilhaberschaft umgesetzt wird. Das bedeutet, dass der Staat dann Mitbesitzer der auf die Erben übertragenen Firma ohne jegliches unternehmerische Mitspracherecht wäre.

Damit wäre zunächst einmal der Vorwurf, dem Betrieb würde durch die Erbschaftssteuer zu viel Liquidität entnommen und die unternehmerische Freiheit wäre eingeschränkt, der Boden entzogen. Der Staat als Miteigentümer würde sich zwar nicht in die Geschäfte einmischen, seine Teilhabe berechtigte ihn jedoch dazu, regelmäßig einen seinem Eigentumsanteil entsprechenden Gewinnanteil einzuziehen. Die Nachfahren der (Familien-)Unternehmer könnten sich dieser, sicher als äußerst unliebsam empfundenen „Partnerschaft“ jederzeit entledigen, indem sie den ungewünschten temporären Miteigner schnellstmöglich auslösen, also den Staatsanteil zurückkaufen.

Ein durchaus erwünschter Nebeneffekt eines solchen Anreizsystems ist, dass die Gewinnsteigerung mit dem Ziel, den Fiskus schnell wieder auszuzahlen und damit loszuwerden, eher Arbeitsplätze schafft denn abbaut. Oder anders formuliert: Der durch extrinsische Motivation stimulierte ökonomische Erfolg sichert Arbeitsplätze und erbringt ökonomische Leistung fördernde Mehreinnahmen für den Staat, die von den Unternehmenserben im selbst bestimmten Tempo und in der gewünschten Höhe erbracht werden.

Diese zusätzlichen Mittel könnte der Staat in Wohnungsbau mit sozialen und Nachhaltigkeit im Auge behaltenden Auflagen investieren.

Weitere sozial bzw. ökologisch wirksame Effekte würden in einem solchen Modell über besagte Rabattanreize erzielt werden: So ließen sich etwa Investitionen in dauerhaften nachhaltigen Sozialwohnungsbau oder in Biodiversität erhaltende Projekte gegenrechnen. Ebenso könnten die Firmenerben mit einer kräftigen Reduktion der Staatsanteile belohnt werden, wenn sie die politisch vorgegebenen Schritte hin zur Klimaneutralität und zu nachhaltigem Wirtschaften aus eigenem Antrieb und nachweislich wesentlich schneller bereit sind zu gehen als gesetzlich ohnehin vorgeschrieben. Man darf nicht unterschätzen, wie effizient Unternehmer werden können, wenn sich für sie daraus Zugewinnmöglichkeiten in Form von geringeren Steuern ergeben – ganz im Sinne einer liberalen und Ordnungspolitik hochhaltenden Idee.

Die Sorge der Liberalen, dass in solches Modell auf eine versteckte Steuererhöhung hinausläuft, ist übrigens nicht gerechtfertigt. Solange der Erbe die stille Beteiligung belässt, muss er sogar gar keine Erbschaftssteuern bezahlen. Und wenn er sie über das „sozial-ökologische Rabattverfahren“ tilgt, dann kann eine gesetzliche Regelung den Steuersatz auf dem Niveau belassen, das heute schon gilt. Nur wer den Staatsanteil ohne Gegenleistung im selbst gewählten Tempo einfach nur ablösen will, für den wird es in der Tat teurer. Aber diese zusätzlichen Erbschaftssteuereinnahmen ließen sich vom Staat ja ebenfalls zweckgebunden in mietpreisgünstigen und nachhaltigen Wohnungsbau investieren.

Auf einen solchen Kompromiss müsste sich auch die FDP in Koalitionsverhandlungen einigen können – mit der Begründung, dass eine Steuererhöhung von den Unternehmern ja selbst vermieden werden kann. Auch wenn ein solcher Ansatz, der soziale, ökologische und leistungs- bzw. marktorientierte Lösungen exemplifizieren soll, im Hinblick auf unerwünschte Nebenfolgen und Praktikabilität hin noch genauer zu überprüfen wäre, scheint doch mit solchen ganz konkreten und anschaulichen Beispielen, eine Auflösung des steuerpolitischen Ampel-Dilemmas möglich zu sein.

Dr. Helmut Däuble lehrt Politikwissenschaft und -didaktik an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg

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