Miteigentümer

Besitz Das Wort" unsere" hat so manche Fallstricke.

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Miteigentümer.

Welche seltsamen Gedanken den Menschen beschäftigen, erlebte ich vor ein paar Tagen. Ich las in der Tageszeitung einen Artikel über unsere Bundestagsabgeordneten. Ein guter Artikel. Mich störte das Wörtchen“ unsere“. Das Wort bezieht sich auf eine Gruppe, auf mehrere Personen. Der Autor machte mich Leser zum Mitbesitzer. Gleichzeitig hat das „ unsere“ etwas Besitzergreifendes. Es kommt dem Wort „mein“ und „dein“ sehr nahe. Ich klammer hier das „ dein“ aus. In dieser Gesellschaft ist dieses Wort nicht sehr beliebt. Eine ganz andere, positive Stellung hat das Wort „ mein“! Das Wort „unsere“ nähert sich dem Wort „ mein“. Liegt direkt unterhalb in der Beliebtheitsskala. Unsere bedeutet, ich bin Miteigentümer. Wer jetzt zu den Eigentümern gehört, bleibt anonym. Meine Miteigentümer kenne ich nicht. Das kann die Frau Müller in Frankfurt sein. Der Herr Schmidt aus Köln, sowie alle Leser dieses Artikels. Voraussetzung ist, sie sind deutsche Staatsbürger. Nur deutsche können Besitzanteile an einem Bundestagsabgeordneten haben. Das unterscheidet uns vor jedem polnischen Rentner, oder chinesischen Lastenträger.

Zur Verarbeitung dieser Tatsache benötigte ich ein Quantum Zeit. Ich erkannte ein zweites Problem. Was geschieht, wenn ich den Besitzanteil an diesen Bundestagsmitgliedern ablehne? Ein Erbe kann der Bürger ausschlagen. Das macht er, wenn sich das Erbe unrentabel ist. Sich für ihn persönlich negativ auswirkt. Er erklärt, vor dem zuständigen Amtsgericht, er lehne das Erbe ab. Dann ist er es los, obwohl er es bis zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht hatte. Ein anderer Mensch kann es bekommen. Will es niemand haben, dann behält es der Staat. Der nimmt es ebenfalls nicht. Wer bekommt es dann?

Genau das war mein Problem. Ich will sie nicht. ( Nicht mal als Geschenk). Mit dieser Willenserklärung, ich lehne das „unsere“ ab, bin ich fein raus. Ich bin nicht mehr Anteilseigner der Bundestagsabgeordneten. Da sie sich jetzt nicht mehr in meinem Besitz befinden, entfällt meine Verantwortung für diese Abgeordneten. Hier greift das Grundgesetz.

Artikel 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Dieser Artikel befreit mich von der Last der Verantwortung. Jetzt müssen sich die restlichen Miteigentümer mit ihrem Besitz herumschlagen. Diese Schlussfolgerung hat einen, kleinen Pferdefuß. Obwohl ich hier besitzlos bin, obliegt es dem Staat, mir ein Teil der Alimentierung dieser Bundestagsabgeordneten aufzuerlegen. Die Tatsache, dass ich besitzergreifend sein könnte, berechtigt den Staat, die Parteien mit einem Obolus zu beglücken. Das nennt sich Wahlkampfkostenerstattung und wird auch mit meiner Steuer finanziert.

Hier hilft mir keine Wahlverweigerung.

Mein Wohnort ist stark verschuldet. Die Stadtväter beschlossen eine umfassende Abgabeordnung. Das städtische Schwimmbad, die öffentliche Bücherei und die drei Jugendzentren sind längst geschlossen. In Zukunft zahlt jeder Bürger der Stadt, für die Nutzung dieser kommunalen Einrichtungen, ein Eintrittsgeld. Die klugen Stadtväter erklären, wenn diese öffentlichen Gebäude zugänglich wären, würden die Bürger sie besuchen und nutzen. Somit erwerben sie sich einen theoretischen Nutzen.

Es könnte sein, alle Bürger geben ihren Besitzanteil an den Bundestagsabgeordneten zurück. Der Staat übernimmt deren Besitz. Schei….e! In der Schule lernte ich, wir alle sind der Staat. So bleibe ich, Mitbesitzer der Bundestagsabgeordneten. Über diese Wendung sind die Abgeordneten längst unterrichtet. Sie brauchen sich nicht zu ängstigen, dass sie keiner haben will. An ihrer Arbeit lässt sich ihr diesbezügliches Wissen erkennen. Sie scheren sich einen feuchten Dreck um das Wohl der Mehrheit ihrer Miteigentümer. Wenige der Besitzer schlossen sie in ihr Herz. Sie wurden zu einer Symbiose. Wie die Blüte und die Biene. Ohne Nektar kein Honig. Ohne Biene, kein Apfel. Leider gehöre ich zum Fallobst des Apfelbaumes. Schlecht bestäubt und vom Apfelbaum abgeworfen. Dort auf dem Boden der Tatsachen, fressen mich gierige, stechwütige Wespen.

Sie zweifeln meine Gedanken an? Dann sind Sie Biene. Erkennen Sie, dass ein Großteil der Gesetzgebung nur zum Wohle dieser wenigen Bienen beschlossen wurde, dann sind Sie, oder werden Sie schnell zum Fallobst, unter dem Baum dieses Staates.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Helmut Eckert

Rentner; Umweltberater; Fachinspektor für Lebensmittel -und Ernährungshygiene; Gesundheitsaufseher; Ing. für Hygiene a. D.

Helmut Eckert

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