Warum McCartneys Enkel alimentieren?

Kulturflatrate Eine Kulturflatrate scheint dem Copyright des Internetzeitalters am besten Rechnung zu tragen

Vor mehr als 40 Jahren komponierte Paul McCartney den Song Hey Jude, der zur meistverkauften Single der Beatles avancierte. Das Abspielen auf Oldie-Wellen sorgt noch immer für üppige Tantiemen – dem Urheberrecht sei es gedankt. 50 Jahre lang genießen Schöpfer kreativer Werke seinen Schutz. Die Europäische Kommission will diese Dauer nun auf 95 Jahre anheben. Noch die Enkel von McCartney und seinen geschiedenen Frauen würden ein gutes Leben führen. Die Frage sei erlaubt, warum wir sie so lange alimentieren.

Als der Regisseur Hendrik Handloegten vor zehn Jahren seinen Film Paul is Dead in die Kinos bringen wollte, stieß er auf Probleme. Wegen der vielen Beatles-Songs, auf denen die Story beruht, und der utopischen Summen, die die GEMA dafür verlangt, traute sich zunächst kein Verleih an den Film heran. Das Urheberrecht bildet einen Vergleich zwischen den Rechten der Schöpfer und den Interessen der Öffentlichkeit. Doch sind Schöpfer nicht Teil der Öffentlichkeit und beziehen sie ihre Inspiration nicht aus einer öffentlich zugänglichen Kultur? Das Urheberrecht gehört deswegen nicht verlängert, sondern verkürzt. Popmusik etwa sollte nach zehn Jahren von allen genutzt werden können.

Das ist ein kühner Wunsch. Den dafür notwendigen Eingriff ins Gesetz würde die Kreativwirtschaft sofort vereiteln. Schon eine Kulturflatrate ist ihr nicht geheuer. Mit diesem Modell einer Pauschalabgabe auf urheberrechtlich geschützte Inhalte im Internet wollen die Grünen in die kommenden Wahlkämpfe ziehen: Internetnutzer sollen eine monatliche Gebühr von fünf Euro zahlen, um freien Zugriff auf Musik, Filme und Bücher im Netz zu erhalten. Das gesammelte Geld soll über die Verwertungsgesellschaften an die Urheber ausgeschüttet werden. Beim Institut für Europäisches Medienrecht ist ein Gutachten über die „Zulässigkeit einer Kulturflatrate nach nationalem und europäischem Recht“ entstanden. Das Ergebnis: eine Flatrate wäre verfassungskonform, nur müssten das deutsche Urheberrechtsgesetz und die EUInfo-Richtlinie verändert werden.

Die „digitale Todesstrafe“

Die Vorteile einer Kulturflatrate erscheinen bemerkenswert. So würden die meist sehr jungen Tauschbörsennutzer entkriminalisiert. Seit 2004 sind in Deutschland 100.000 zivilrechtliche Verfahren angestrengt worden. Die Musikindustrie, die an dieser Strategie festhält, will weiterhin monatlich 1.000 Abmahnungen versenden. Auf diese Weise möchte Musik-Lobbyist Dieter Gorny das „Internet in den Griff kriegen“. Lieber wäre ihm eine Politik à la française. Im Nachbarland ist vergangene Woche das sogenannte Three-Strikes-Modell in Kraft getreten. Filesharer werden künftig erst per E-Mail, dann per Brief verwarnt, beim dritten Verstoß stehen sie ohne Internet-Zugang da. In der Netzgemeinde gilt dies als „digitale Todesstrafe“. Hierzulande ist das Modell politisch noch umstritten. Internet-Provider müssten in die Pflicht genommen werden, „ohne Richtervorbehalt“ ihre Kunden anzuschwärzen. Schon wirtschaftlich kann ihnen daran nicht gelegen sein, denn die Zugangssperren dauern zwischen drei und zwölf Monate. Schätzungen gehen von 20 Prozent gelegentlichen Tauschbörsennutzern aus; im schlimmsten Fall würde jeder fünfte Surfer ein ganzes Jahr ausfallen. Seitdem vergangene Woche in Schweden die „EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte“ umgesetzt worden ist, ist der Datenverkehr dort um bis zu 30 Prozent eingebrochen. Ihre abschreckende Wirkung hat die Richtlinie, die Rechteinhabern per Gerichtsbeschluss den Zugriff auf Verbindungsdaten gestattet, nicht verfehlt. Und darum geht’s: um Einschüchterung.

Eine Kulturflatrate wäre die elegantere Lösung. Sie würde mit Drohgebärden und Denunziationen aufräumen, die Gerichte entlasten und für einen „schonenden Grundrechteausgleich“ sorgen. So sehen es die Grünen. Weiten Teilen des politischen Lagers, einschließlich des Kulturstaatsministers, ist die Flatrate zu planwirtschaftlich. Von „Sowjetisierung“ ist die Rede, die FDP spricht gar von der „Enteignung der Urheber“. Ihre Sorge gilt aber wohl dem Wohlbefinden der Industrie. Denn bei einer Flatrate wären weitere Wirtschaftsmodelle schlecht vorstellbar. Niemand würde zusätzliches Geld für Musik, Videos oder E-Books ausgeben, wenn alles legal in den Tauschbörsen vorhanden ist.

Unter den gegebenen politischen Machtverhältnissen wird eine Kulturflatrate wohl ebenso schwer durchzusetzen sein wie die Verkürzung der urheberrechtlichen Schutzdauer. Beides aber wären Möglichkeiten, das Copyright den Gegebenheiten der digitalen Ära anzugleichen, wo die Unterschiede zwischen Original und Kopie wie zwischen Schöpfer und User verwischen.

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