Die letzten Tage haben es erneut deutlich gemacht. Die Gleichstellung von sexuellen Minderheiten in Deutschland ist noch lange nicht erreicht. Das Bundesverfassungsgericht musste erst kürzlich die schwarz-rote Regierung rügen und zur steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften drängen. Heute verabschiedete die Bundesregierung Gesetze zur Anpassung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften.
Der Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) enthält vor allem inhaltliche Anpassungen bereits bestehender Gesetze. Wo bisher nur von Eheleuten die Rede ist, werden künftig dann auch Lebenspartner genannt, etwa in Ausbildungsverordnungen, erbrechtlichen Regelungen oder im Asyl- und Aufenthaltsrecht.
Wirklich neu ist die Regelung für Homosexuelle, die im Ausland eine Partnerschaft auf Lebenszeit eingehen bzw. heiraten wollen. Sie erhalten künftig von den deutschen Behörden die Bescheinigungen, etwa ein Ehefähigkeitszeugnis. Bisher wurde ihnen das verweigert.
Dies sind dann also doch nur Schönheitskorrekturen und haben mit der wirklichen Anpassung an die Lebensrealität nichts zu tun.
Die Bundesregierung hat seit ihrem Amtsantritt kaum etwas gegen die nach wie vor bestehende Diskriminierung von sexuellen Minderheiten getan.
In den letzten Tagen wehte der Wind aus den Medien breit gegen diese verhärtete Front der Konservativen. Doch diese bleiben hartnäckig.
Der Fraktionschef der CDU Kauder sagt die „Ehe ist die Verbindung von Mann und Frau“ und das klingt dann irgendwie doch sehr nach 50er Jahre und grauen Betonmauern. Die festgefahren Muster derer die über unser Zusammenleben entscheiden ist nicht selten schmerzhaft und nur wenig nachvollziehbar.
Wer entscheidet eigentlich darüber, mit wem wir in welcher Form zusammenleben wollen und warum liegt diese Entscheidung dann nicht bei uns?
Vielleicht ist es endlich an der Zeit, dass wir darüber debattierten, ob es noch zeitgemäß ist, dass ein paar selbsternannte Eliten darüber entscheiden was unsere Mitmenschen dürfen, und was nicht.
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