Chatkontrolle gegen Kindesmissbrauch: Heftige Kritik an EU-Kommission
Überwachung Die EU-Kommission will etwas gegen Grooming und andere Übergriffe im Internet tun. Doch Kritik an ihrem Plan kommt sogar vom Kinderschutzbund
Die umfassende Chatkontrolle, wie sie die EU-Kommission plant, soll Licht ins Dunkelfeld von Kindesmissbrauch bringen
Foto: Aaron McCoy via Getty Images
Immer wieder müssen Opfer sexualisierter Gewalt zur Rechtfertigung ausufernder Überwachungsmaßnahmen herhalten. Dabei stellt sich nicht nur die Frage der Verhältnismäßigkeit, sondern vielmehr die danach, ob sie zielführend sind.
Das unfreiwillige Erhalten von Dickpics (Bilder männlicher Genitalien), sexualisierte Beschimpfungen, der Versuch Erwachsener, mit Minderjährigen anzubändeln, besser bekannt als „Grooming“, sowie Darstellungen von Kindesmissbrauch – sexualisierte Gewalt im Netz nimmt zu. Gerade in Coronazeiten, wenn Kinder und Jugendliche mehr Zeit vor ihren Geräten verbringen. Laut aktueller Bundeskriminalstatistik verdoppelte sich 2021 die Zahl gemeldeter Fälle sexualisierter Gewalt im Netz im Vergleich
erdoppelte sich 2021 die Zahl gemeldeter Fälle sexualisierter Gewalt im Netz im Vergleich zum Vorjahr auf 39.000. Weltweit wurden allein im vergangenen Jahr 85 Millionen solcher Bilder und Videos gemeldet. 60 Prozent davon werden laut Bundeskriminalamt auf europäischen Servern gehostet. Die Dunkelziffer der tatsächlichen Fälle ist hoch.Wie eng dabei reale physische Gewalt und die im Netz oftmals verknüpft sind, zeigte der jüngste „Missbrauchskomplex“ Wermelskirchen, dessen Ausmaß und Brutalität selbst den führenden Staatsanwalt tief erschütterte. Der Hauptbeschuldigte hat inzwischen gestanden, über Jahre Säuglingen und Kleinkindern sexualisierte Gewalt angetan und im Netz mit anderen Männern geteilt zu haben. Gegen rund 70 von ihnen wird ebenfalls ermittelt.Als Antwort auf derartige Verbrechen legte die Europäische Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, im Mai dieses Jahres einen umfassenden Gesetzentwurf vor. App-Stores müssten sicherstellen, dass Kinder keine Apps herunterladen können, die ein erhöhtes Risiko für Grooming beinhalten. Der Entwurf verpflichtet außerdem die Anbieter von Hosting- und Messenger-Diensten zu prüfen, wie ihre Dienste für die Darstellung sexualisierter Gewalt missbraucht werden können. Sie haben entsprechendes Material auf ihren Plattformen aufzudecken, zu melden und zu entfernen. Wie sie das tun, bleibt dabei ihnen überlassen. Die Maßnahmen sollen allerdings möglichst wenig in die Privatsphäre der Nutzer*innen eingreifen. Die Regelung beträfe auch verschlüsselte Dienste. Johansson betont jedoch, dies verpflichte die Unternehmen nicht automatisch dazu, Verschlüsselung zu durchbrechen.Polizei: Mangel an RessourcenEin neues, europaweites Zentrum gegen sexuellen Missbrauch soll die Meldungen entgegennehmen, überprüfen und gegebenenfalls an die Justiz weiterreichen, aber auch informieren und die Opfer unterstützen. Eigens dafür geschaffene nationale Behörden sollen ihrerseits kontrollieren, ob die Anbieter die Auflagen erfüllen. Bestehe ein erhebliches Risiko, dass Sexualstraftäter die Plattformen für ihre Zwecke nutzten, können sie gerichtlich beantragen, sie über einen begrenzten Zeitraum danach zu durchsuchen. Dies ist der umstrittenste Teil des Gesetzes: Denn dies träfe ausnahmslos alle User*innen der jeweiligen Plattform, so Stephan Dreyer, Medienrecht-Forscher am Hans-Bredow-Institut in Hamburg. Bei der als „Chatkontrolle“ bekannten Maßnahme handelt es sich noch um eine Verschärfung der seit einem Jahr geltenden Übergangsverordnung. Diese erlaubt es Anbietern ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, freiwillig Nachrichten auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern zu durchsuchen.Speziell in Deutschland gibt es seitens von Expert*innen, Bürgerrechtler*innen und NGOs heftige Kritik an dem Gesetzentwurf. Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal, warnt, es gäbe derzeit keine technische Möglichkeit, eingesetzte Algorithmen, die alle versandten Textnachrichten läsen, auf bestimmte Inhalte zu beschränken. „Wenn ein solches System einmal in Betrieb ist, dann ist es technisch überhaupt kein Problem mehr, dieses auch auf beliebige andere Inhalte zu erweitern. Das entspricht ziemlich genau der Definition eines Totalüberwachungssystems“, sagt er. Dabei seien die Maßnahmen nicht einmal effektiv, denn die Täter sexualisierter Gewalt könnten sich leicht der Überwachung entziehen, indem sie ihre Nachricht zusätzlich verschlüsselten oder Dienste anderer Länder außerhalb der EU nutzten.„Ein wesentlich sinnvollerer Ansatz könnte sein, die Polizei personell und technisch so auszustatten, dass auch alle gemeldeten Hinweise auf kriminelle Inhalte wie CSAM (Kindesmissbrauchs-Material) oder Grooming konsequent verfolgt werden können“, meint Tibor Jager. Dabei trifft er einen wunden Punkt. „Wir sehen ja schon heute, dass es oft nicht an Hinweisen auf diese Delikte mangelt, sondern eher an Ressourcen der Polizei, diesen auch nachzugehen“, erklärt Katharina Klappheck, Referent*in für feministische Netzpolitik am Gunda-Werner-Institut. Dieses Problem verstärke sich noch, wenn durch verschärfte Kontrollen noch mehr Fälle entdeckt würden. Auch fälschlich identifizierte Meldungen könnten das System überlasten, mahnt Christoph Sorge, Professor für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlands. Online-Dienste wie Whatsapp zählten weltweit zwei Milliarden Nutzer*innen, die täglich Milliarden von Fotos und Videos verschickten. „Werden davon nur 0,01 Prozent fälschlich als illegale Inhalte klassifiziert, reden wir von Hunderttausenden solcher falsch-positiven Meldungen jeden Tag, ein erheblicher Anteil davon natürlich auch in der EU.“Sexting wird kriminalisiertIn einem offenen Brief fordern 73 Nichtregierungsorganisationen – unter ihnen der Chaos Computer Club, Attac Österreich und Women’s Link Worldwide – die EU-Kommission auf, den Entwurf zurückzuziehen und eine mit den europäischen Grundrechten im Einklang stehende Alternative vorzulegen. „Die Verordnung wäre ein noch nie da gewesener Angriff auf das Recht auf private Kommunikation und die Unschuldsvermutung“, schreiben sie.Selbst der Deutsche Kinderschutzbund begrüßt zwar die Intention des Entwurfes, doch die anvisierten Messenger-Dienste spielten bei der Verbreitung derartiger Bilder kaum eine Rolle. Zudem liefen etwa die Hälfte der Verfahren wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischen Materials gegen Jugendliche, da Sexting, der einvernehmliche Austausch eigener intimer Fotos und Videos, unter diesen Paragrafen falle. „Solange die Ermittlungsbehörden nicht besser ausgestattet sind, solange es keine rechtliche Lösung für Jugendliche und Sexting gibt, so lange wiegt der massive Eingriff in die Privatsphäre von Millionen Menschen den Nutzen nicht auf“, so Vorstandsmitglied Joachim Türk.Nach Einschätzung von Katharina Klappheck vom Gunda-Werner-Institut braucht es eine breite Strategie, um das Problem in den Griff zu bekommen: „Auf der einen Seite muss sich im Opferschutz etwas tun. Es braucht Geld für Bildungsprozesse. Es geht darum, junge Menschen fit zu machen, ihnen ihre Rechte im Internet zu erklären und auch zu stärken, Gewalt überhaupt als solche wahrzunehmen.“ Auch nachhaltiger Pornokonsum sei ein Thema, denn „es bleibt die Frage, mit welchen Narrativen und Bildern junge Menschen aufwachsen“, so Klappheck. Zentral sei aber, dass sexualisierte Gewalt im Netz den Sexismus unserer Gesellschaft insgesamt widerspiegelt. Dies sei ein strukturelles Problem und müsse als solches erkannt und bekämpft werden.Wie schnell der Gesetzentwurf umgesetzt werden könnte, darüber gehen die Einschätzungen auseinander. Seitens der Kommission heißt es, der Prozess stehe noch ganz am Anfang. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, befürchtet, eine Entscheidung könne noch dieses Jahr fallen. „Die Übergangsverordnung wurde im Rekordtempo durchgedrückt mit massivem emotionalen Druck“, erinnert er. Kritiker*innen seien damals mit den Tätern in eine Ecke gestellt worden. Zumindest bröckelt die Zustimmung für EU-Innenkommissarin Johansson ein wenig: Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) lehnt eine allgemeine Chatkontrolle inzwischen ab.