Der Niedergang der Arbeitslosenversicherung

Armut auf Raten. Auch die Richtlinie für ein neues Beschäftigungsprogramm ist eine Mogelpackung, denn es werden keine Beiträge zur ALV bezahlt. Und wer einmal unten ist, bleibt es auch.

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Mit dem bis Ende 2018 angelegten Programm sollen rund 10.000 Bezieher von Arbeitslosengeld II gefördert werden. Hierfür stehen 450 Millonen Euro zur Verfügung. Rund 100 Jobcenter können an dem Modellprogramm teilnehmen. Angepriesen wird das neue Nahles-Programm als "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt". Hochgelobt, weil die Förderung als Festbetragsfinanzierung ausgestaltet werden soll. Vorgesehen sind 1.320 Euro, bezogen auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden. Bei einem Einkommen in Höhe des Mindestlohns (einschließlich des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen) entspräche dies einem Fördersatz von 100 Prozent.

Leider ist das nur wieder die halbe Wahrheit. Denn die Sozialversicherungsbeiträge zur Arbeitslosenversicherung werden weder vom Arbeitgeber noch von der Agentur für Arbeit übernommen. Und so erwirbt der Beschäftigte während seiner Tätigkeit keinerlei Ansprüche aus Versicherungsleistung (ALG I), sondern bleibt, wie zuvor, beim Jobcenter (ALG II) hängen.

Wie bereits in den unzähligen vorangegangenen Modellprojekten für "öffentlich geförderte Beschäftigung" werden sich auch diesmal die Tätigkeitsfelder von handwerklichen Dienstleistungen, Tätigkeiten im Garten-Landschafts-Bau über kaufmännische und gastronomische Tätigkeiten bis hin zu personenbezogenen Assistenzleistungen im Bereich Hauswirtschaft, Betreuung und Pflege erstrecken. In den vergangenen Jahren nannte man es Bürgerarbeit oder es waren die klassischen Arbeitsgelegenheiten, auch als 1-Euro-Jobs bezeichnet.

Stets soll es sich dabei um Arbeitsverhältnisse handeln, die zusätzlich und wettbewerbsneutral sowie im öffentlichen Interesse liegen sollen. Wenn aber Wohlfahrtsverbände untereinander im Wettbewerb stehen, gibt es kein einziges Arbeitsverhältnis, das "zusätzlich und wettbewerbsneutral" sein wird. Ob bei den Stadtwerken oder der öffentlichen Müllentsorgung, überall wird Arbeit ausgelagert und in prekären Arbeitsverhältnissen gebündelt. Das gilt auch oder gerade für öffentlich geförderte Beschäftigung.

Handelt es sich nicht um eine gewollte Wettbewerbsverzerrung, wenn sich sogar Integrationsbetriebe die Mitarbeiter über einen zweiten verbilligten Arbeitsmarkt subventionieren lassen und gegenüber anderen Marktteilnehmern damit einen Wettbewerbsvorteil erzielen? Wollen die politisch Verantwortlichen verstärkt normale Dienstleistungsfirmen vom Markt verdrängen, um ihre Inhaber und Arbeitnehmer nach deren Insolvenz später wieder auf einem verbilligten zweiten Arbeitsmarkt "integrieren" zu können ?

Wir sollen wohl zu einem Volk von Hartz-IV-Empfängern werden, bei dem jeder Bürger früher oder später einer Bedürftigkeitsprüfung unterzogen wird. Wer sich in der Vergangenheit noch etwas aufbauen konnte, wird, wenn das regelmäßige Einkommen abreißt, irgendwann alle Reserven verbraucht haben. Das Sparbuch, die Aktien, die Altersversorgung, das Haus, alles wird einfach weg sein. Ohne das aber ist man im kapitalistischen Kapitalismus ein Niemand.

So gesehen ist die Verabschiedung aus der Arbeitslosenversicherung, hin zur Armenfürsorge - denn nichts anderes ist Hartz-IV (oder schöner ausgedrückt ALG II), wohl systemisch gewollt. Es ist der Abverkauf der Bundesbürger, die Ausbeutung und Enteignung von Millionen Menschen auf Raten.

Wann hört Ihr endlich die Signale?

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Geschrieben von

initiative146

Die Initiative 146 wirbt für eine Verfassung in Deutschland und hat dazu bereits einen ausformulierten Verfassungsvorschlag ins Netz gestellt.

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