Hartz-IV: Ralph Boes hungert seit 66 Tagen

Sanktionspraxis. Kürzungen des Existenzminimums sind eine Verletzung der Menschenwürde und damit verfassungswidrig, so das SG Gotha. Es strebt eine Vorlage beim BVerfG an.

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Dennoch hält das Jobcenter Berlin an den zu 100 Prozent verhängten Sanktionen fest. Während Ralph Boes die ebenso menschenunwürdige Gutscheinregelung ablehnt, die auf reine Sachleistungen ausgerichtet ist und laut Bundesinnenminister Thomas de Maizière nun auch für die Balkan-Flüchtlinge verstärkt als Abschreckungsmodell eingesetzt werden soll, nimmt das Jobcenter Berlin das Ableben einer ihrer "Kunden" bewusst in Kauf.

Dabei stellt sich die Frage nicht nur an die Ethiker, sondern auch an die Juristen, ob diese in Kauf genommene Herbeiführung von passiver Körperverletzung mit möglicher Todesfolge nicht ein Fall für den Staatsanwalt wäre. Ralph Boes hat bei der Einstellung der Widerspruchsbescheide auf seiner Homepage www.wir-sind-boes.de die Namen der verantwortlichen Sachbearbeiter/innen herausgenommen. Zu derartig drastischen Entscheidungen, wie sie hier erfolgten, sollte der- oder diejenige aber jetzt freiwillig in der Öffentlichkeit mit dem eigenen Namen einstehen und sich nicht hinter Behördenmauern verschanzen. Jeder Mitarbeiter eines Jobcenters handelt schließlich innerhalb seines persönlichen Ermessensspielraumes. Im letzten Jahrhundert gab es viel zu viele, die immer nur den dienstlichen Befehlen anderer gehorchten und die persönliche Verantwortung für ihre Taten verweigerten. Niemand darf sich heute mehr hinter einem Gesetz oder einer Ausführungsverordnung verstecken und sich vor der Verantwortung drücken. Jedem Sachbearbeiter muss klar sein, dass er jeden Tag über das Schicksal eines anderen Menschen entscheidet und dabei den Daumen hebt oder auch senkt.

Innenminister de Maizière beabsichtigt aufgrund der vermehrten Einreise von Flüchtlingen im Schnellschussverfahren das Grundgesetz zu verändern; ihm sei geraten dabei gleich den nachfolgenden Text einzufügen:

Verantwortlichkeit allen staatlichen Handelns

  • Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten Amtes die ihm obliegenden Pflichten (Ausübung, Nichtausübung, Bevorteilung, Benachteiligung, die Persönlichkeitsrechte oder den Datenschutz Dritter), so ist er für sein Handeln persönlich verantwortlich.

  • Der Bürger kann sich mit Ansprüchen gegen ihn selbst und / oder den Staat in seiner Funktion als Arbeitgeber richten.

  • Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Staat Rückgriff zu nehmen.

  • Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden. Er ist für den betroffenen Bürger frei von Kosten.

Vielleicht eine wirksame Methode, um nachträglichen Trauerfeiern, monotonen Pressekonferenzen und pharisäerhaften Betroffenheitserklärungen von Bürgermeistern, Behördenleitern und Regierungsmitgliedern rechtzeitig zu entgehen.

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Geschrieben von

initiative146

Die Initiative 146 wirbt für eine Verfassung in Deutschland und hat dazu bereits einen ausformulierten Verfassungsvorschlag ins Netz gestellt.

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