Vom Bürger zum Anteilseigner

Erbschaftssteuer. Nur eine gezahlte Erbschaftssteuer steht für soziale Gerechtigkeit. Eine gute Gelegenheit, die Steuerlast jetzt über ein Sondervermögen in die Hände der Bürger zu legen.

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Niemand zahlt gern Steuern, aber Steuern sind notwendig für eine funktionierende demokratische Gesellschaft. Mit dem Schreckgespenst wegfallender Arbeitsplätze schafften es bisher immer Scharen von Lobbyisten, dass sich die Politiker dem Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer gänzlich zu entziehen suchten. Und so werden bisher dem Fiskus, und damit der Bevölkerung, Milliarden Euro bewusst vorenthalten.

Beim einem großen Teil der einkommens- und vermögensschwachen Bevölkerungsschichten ist man allerdings nicht so zimperlich. Überrascht war die Tochter eines Hartz-IV-Empfängers, die den überwiegenden Teil des bisherigen Schonvermögens ihres verstorbenen Vaters nun an das Sozialamt abführen darf. Mit dem Grundgesetz in der Hand, das doch das Erbrecht gewährleistet sei, zog sie vor das Sozialgericht Berlin - und unterlag. Was beim Erblasser bislang verschont wurde, holt sich das Sozialamt später direkt beim Erben, maximal sogar bis zur Höhe der Erbschaft.

Bei einer derartigen Rechtsprechung muss man sich über den zunehmenden Volkszorn nicht mehr wundern. Wer jetzt zumindest noch den Anschein eines Gerechtigkeitsgefühls vermitteln möchte, der sei gut beraten, ein „Neues Erbschaftssteuergesetz“ ins Auge zu fassen, das vielleicht sogar zu einer „kleinen Revolution“ werden könnte. Voraussetzung ist natürlich, dass man es von Seiten der Politiker mit Steuergerechtigkeit wirklich erst meint, daneben gleichzeitig mit Steuern steuert und der permanenten Verarmung weiter Bevölkerungsteile entgegenwirkt. Kapital generiert sich schon lange nicht mehr ausschließlich aus den traditionellen Wirtschaftszweigen wie Produktion, Handel oder Dienstleistungen, sondern auch aus „kreativen Finanzgeschäften“ . Kreativ handeln sollten dann auch Bürger und Fiskus beim Vererben. Die nachfolgenden Reformideen sollten also nicht allzu große Bauchbeschwerden verursachen:

  1. Der steuerliche Freibetrag beträgt für jede natürliche und juristische Person grundsätzlich 1 Million Euro.

  2. Erbschaften und Schenkungen gelten als Einkommen und werden mit dem entsprechenden Steuersatz belegt.

  3. Die Zahlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Unternehmen ist nicht in Geldform möglich, sondern in Unternehmensanteilen zu entrichten.

  4. Die in Unternehmensanteile umgewandelte Steuerlast wird in ein zu gründendes Sondervermögen „Unternehmensbeteiligungen aus Erbschafts- und Schenkungssteueraufkommen“ überführt. So entsteht eine Art „Finanz-Holding“.

  5. Jeder Bürger erhält einen gleichen Anteil an diesem Sondervermögen. So wird jeder Bürger zu einem direkten Anteilseigner der „Finanz-Holding“ und Teilhaber am Wirtschaftserfolg des Landes.


Die Vorteile einer derartigen Reform liegen klar auf der Hand:

  • Das Gejammer „Erbschaftssteuer vernichtet Arbeitsplätze“ ist vom Tisch. Denn es erfolgt ja keine Belastung des Unternehmens in Geld, sondern nur eine einfache Umbuchung in der Eigentümerstruktur.

  • Die Steuerzahlung führt nicht zu neuen Ausgabebegehrlichkeiten bei den Politikern, da auf dieser Ebene kein Geld fließt.

  • Über das Sondervermögen ist jeder Bürger an der Wirtschaftskraft aller Unternehmen des Landes direkt beteiligt.

  • Es wird eine Einkommensverbesserung in allen Bevölkerungsschichten erreicht.

  • Den Eigentumsungleichheiten in Deutschland „Arm-Reich-Schere“ wird entgegengewirkt, weil eine reale Umverteilung stattfindet.

Die Idee der Zahlung von Steuern in Form von Unternehmensanteilen hat den Charme, dass sie natürlich auch auf andere „Spielfelder“ ausgedehnt werden kann. Hierzu gehören alle Geschäfte der Finanzindustrie mit Banken, Börsen, Hedgefonds, den Versicherungen bis hin zur Immobilienwirtschaft.

Wie der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) in einem Interview mit dem Deutschlandfunk ausführte, müsse im Falle einer weiteren CSU-Blockade bezüglich der Erbschaftssteuer wohl bald der Wähler über das Thema abstimmen.

Sehr gern, Herr Walter-Borjans. Wohlan, unsere fundamental-oppositionelle Idee steht. Denn wie heißt es schon bei Friedrich Schiller: „Ich sei, gewährt mir die Bitte, in eurem Bunde der Dritte.“

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

initiative146

Die Initiative 146 wirbt für eine Verfassung in Deutschland und hat dazu bereits einen ausformulierten Verfassungsvorschlag ins Netz gestellt.

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