Grenzen der Steuerung

PRÄNATALDIAGNOSTIK Was einst ein streng begrenztes, individuelles Testangebot war, hat sich mittlerweile zu einem allgemeinen Screening-Verfahren entwickelt
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Die pränatale Diagnose (PD) angeborener Fehlbildungen und genetisch bedingter Erkrankungen gehört seit 25 Jahren zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen in der Bundesrepublik Deutschland. Schätzungsweise zehn Prozent aller Schwangerschaften werden heute einer invasiv vorgehenden PD unterzogen. Gleichzeitig weitet sich das Angebot nicht-invasiver Verfahren auf immer mehr Schwangerschaften aus. Als nicht-invasiv gelten der Fehlbildungsultraschall und die Untersuchung des mütterlichen Serums, die das Risiko für das Vorliegen einer Chromosomenstörung abklären soll, wie zum Beispiel die Trisomie 21 (das so genannte Down-Syndrom; das Chromoson 21 ist dreifach vorhanden) oder eines Neuralrohrdefektes (zum Beispiel offener Rücken). Klar ist die T