Kein Fisch, kein Fleisch

GEMA vs. YouTube Das Landgericht Hamburg sollte heute im Streit zwischen der GEMA und YouTube klären, ob das Videoportal wirklich genug sperrt. Das Ergebnis: Ein bisschen tut es das nicht

Das Landgericht Hamburg hat heute im vermeintlich richtungsweisenden Streit um die Sperrpraxis von urheberrechtlich geschützten Videos irgendwie im Sinne von YouTube und der GEMA entschieden. Am Ende jedenfalls fühlten sich beide wie Gewinner. Zwar muss das Videoportal die beanstandeten 12 Videos – bzw. die sieben, die noch zu finden waren – löschen und darüber hinaus dafür sorgen, dass diese in Zukunft nicht wieder hochgeladen werden, für mehr als eine Störerhaftung reichte es aber nicht.

Die Hamburger folgen damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches besagt, dass Betreiber einer Webseite vermeintlich illegalen Content – in diesem Fall z.B. Musikvideos – nicht auf Eigeninitiative hin filtern, also vorab prüfen, sondern lediglich auf Zuruf entsprechend reagieren müssen. Anhänger der GEMA-Position hatten im Vorhinein gehofft, dass YouTube aufbauend auf einem entsprechenden Urteil in Zukunft proaktiv hätte filtern müssen und so bei Zuwiderhandlung vollumfänglich haftbar gewesen wäre.

Damit ändert sich an der jetzigen Lage für den deutschen Endverbraucher erst einmal kaum etwas. Er wird auch in Zukunft mit den schwarzen Balken leben müssen, die ihm die Sicht auf das ersehnte Video der Lieblingsband versperren. Nur vielleicht etwas häufiger. Auch die Künstler und Verwerter selbst werden weiterhin der lästigen und wenig publicitywirksamen Arbeit nachgehen müssen, den Content-Provider auf die zu sperrenden Inhalte hinzuweisen – und dies mit der Gewissheit, nie wirklich alle Ordnungswidrigkeiten erfasst zu haben.

Letztlich geht es um bare Münze

Ob sich dieser suboptimale Zustand überholen lässt, liegt also weiterhin in den Händen der beiden streitenden Parteien. Es steht außer Frage, dass weder die Plattform YouTube mit dem durch die Sperren reduzierten Angebot und dem durch das Urteil entstehenden Mehraufwand, noch die Urheber, durch die GEMA vertreten, mit ihrem ausschließlichen Verbotsrecht zufrieden sein können. Letztendlich geht es wie so oft auch hier um bare Münze.

Den Endverbraucher und dessen Pendant, den Urheber selbst, nervt dieser Stellvertreterkampf derweil schon lange. Man könnte meinen, es wäre wahrlich an der Zeit, eine gütliche Lösung zu finden. Zu eruieren, ob diese in einem Modell mit Marginalabgaben pro gespieltem Video, in einer bis dato nicht zu Ende gedachten Kulturflatrate oder der Wahl eines gänzlich anderen Mittels liegt, bleibt weiterhin die eigentliche Herkulesaufgabe, vor der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft stehen.

Wenig zielführend erscheint in diesem Licht aber der wahrscheinlichere Fortgang der Auseinandersetzung, deren Endpunkt wie so oft der Bundesgerichtshof sein dürfte. Wenn etwas an diesem Urteil also – wie von so vielen erhofft – richtungsweisend ist, dann, dass es noch viel zu tun gibt, der Weg steinig ist und Holz Holz bleibt.

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Geschrieben von

Jan Jasper Kosok

Online-Chef

Jan Jasper Kosok studierte Wirtschaftswissenschaften in Berlin, verdingte sich im Nachtleben und gründete 2007 mit Teresa Bücker das Blog Knicken // Plakative Platzierungen, welches sich mit Musik und Popkultur beschäftigte. 2009 kam er zum Freitag, um beim Aufbau des Webauftrittes zu helfen. Seit 2011 ist er verantwortlicher Redakteur für Online und Community und hat seitdem mehrere Relaunches begleitet. Er beschäftigt sich mit den sozialen Auswirkungen von zu hohem Internetkonsum und fürchtet sich davor, nicht verhindern zu können, ein alter weißer Mann zu werden.

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