Das Urteil ist erst der Anfang

Terrorismus Im Strafprozess gegen den rechtsradikalen Attentäter von Halle verhängt das Gericht die Höchststrafe. Dennoch sind nicht alle Prozessbeteiligten zufrieden
An seiner antisemitischen, rassistischen, sexistischen Gesinnung hat Stephan B. im Prozessverlauf nie einen Zweifel aufkommen lassen
An seiner antisemitischen, rassistischen, sexistischen Gesinnung hat Stephan B. im Prozessverlauf nie einen Zweifel aufkommen lassen

Foto: Ronny Hartmann/AFP via Getty Images

Der Abgang gerät zur Farce. Nachdem das Urteil verlesen ist, schleudert der Verurteilte einen roten Schnellhefter in Richtung Nebenklage. Mehr fällt Stephan B. nicht mehr ein. Die vier vermummten Sicherheitsbeamten, die an jedem der 26. Prozesstage hinter ihm gesessen haben, sind sofort zur Stelle, sie überwältigen ihn kurzerhand und führen ihn ab. Ein letztes Mal klicken seine Fußfesseln über den Boden.

Es ist ein letzter kindischer Akt. An seiner antisemitischen, rassistischen, sexistischen Gesinnung hat Stephan B. im Prozessverlauf nie einen Zweifel aufkommen lassen. Dieser Abgang passt zum Verhalten, das Stephan B. in den vergangenen fünf Monaten hier an den Tag gelegt hat. Er hat die Opfer verhöhnt, sich über die ermittelnden PolizistInnen lustig gemacht und immer wieder seine menschenverachtenden Ansichten zu verbreiten versucht.

Und dennoch steht es in krassem Widerspruch zu seinen Taten, die die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens bei der Urteilsverkündung am Montag in Magdeburg noch einmal einzeln verlesen hat: Zweifach vollendeter und 66-facher versuchter Mord sowie weitere Delikte wie besonders schwere räuberische Erpressung, fahrlässige Körperverletzung und Volksverhetzung. Das Urteil lautet lebenslänglich. Zudem stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnet eine anschließende Sicherheitsverwahrung an, sodass Stephan B. auch nach 15 Jahren aller Wahrscheinlichkeit nach nicht auf freien Fuß kommen wird. „Mehr geht nicht“, sagt Mertens. Und an den Angeklagten gerichtet: „Sie sind für die Menschheit gefährlich.“

„Niederträchtig und feige“

Bei der Urteilsverlesung ringt die Richterin mehrfach um Fassung, um Worte. „Herr B., mir fehlen die Worte der sachlichen Darstellung, wie es meine Aufgabe ist“, sagt sie. Die Morde an Jana L. und Kevin S. nennt sie „niederträchtig und feige“. Die 25 vorangegangenen Prozesstage hätten einen Blick „in die Abgründe des menschlichen Daseins“ geliefert. Dies stelle alles in den Schatten, was sie in ihrer bisherigen Laufbahn erlebt habe.

Am 9. Oktober 2019, an Jom Kippur, dem wichtigsten jüdischen Feiertag, hatte der 28-Jährige in Halle an der Saale einen Terroranschlag auf die dortige Synagoge verübt. Nachdem dieser misslungen war, erschoss er die Passantin Jana L. und fuhr anschließend zu einem nahegelegenen Schnellimbiss, wo er einen Sprengsatz zündete und den 20-jährigen Malerlehrling Kevin S. „hinrichtete“, wie es Mertens nannte. Auf seiner anschließenden Flucht lieferte er sich einen Schusswechsel mit der Polizei, fuhr mit seinem Wagen gezielt den einen Mann an und schoss später zwei weitere Menschen an.

Seit Mitte Juli lief das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg. Insgesamt waren an den 26 Prozesstagen fast 150 Zeugen geladen. Rund 30 RechtsanwältInnen vertraten die mehr als 40 NebenklägerInnen. Aufgrund des Umfangs und des öffentlichen wie medialen Interesses fand das Verfahren in der Bibliothek des Landgerichts Magdeburg statt, dem größten zur Verfügung stehenden Gerichtssaal des Landes Sachsen-Anhalt. Der Besucherraum war an den einzelnen Verhandlungstagen stets gefüllt, während sich die Pressereihen im Laufe des Prozesses zunehmend lichteten. Am Tag der Urteilsverkündung waren sie wieder voll.

Die Rolle der Polizei

Im Verlauf des Prozesses kam es mehrfach nach emotionalen Zeugenaussagen und Einlassungen der Nebenklage zu spontanem Applaus aus dem Publikum, was die Vorsitzende stets zu verhindern versuchte. Für Mertens war dieses Verfahren eine besondere Herausforderung. Sie hatte nicht nur die Frage der Schuld zu klären, sondern den Interessen der NebenklägerInnen gerecht zu werden, den Opfern Gehör zu verschaffen und zugleich dem Täter keine Bühne zu geben, ohne dabei den Prozess ausufern zu lassen.

Hatte die Nebenklage Mertens in ihren Schlussplädoyers für ihre Prozessführung noch gelobt, wurde das Urteil kontrovers aufgenommen. Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk nannte es „mutlos, harmlos und entpolitisierend“. Rechtsanwalt Mark Lupschitz äußerte sich anerkennend über das „überraschend persönliche“ Urteil, bemängelte aber Mertens' Lob für die „heldenhafte Arbeit der Polizei“. Er habe höchstens Respekt vor der täglichen Arbeit der PolizistInnen, doch das Urteil lasse Fehler in der Polizeiarbeit „vollkommen außer Betracht“.

Neben der Sensibilität, die mehrere Beamte laut Zeugenaussagen am Tag des Anschlags im Umgang mit den Opfern vermissen ließen, bleibt die Frage nach möglichen Unterstützern des Attentäters. Bis heute scheinen die Ermittlungsbehörden im Dunkeln zu tappen, was die virtuellen Kontakte von Stephan B. zu anderen in der rechten Szene angeht. Ein Anwalt der Nebenklage hatte das Bundeskriminalamt in diesem Zusammenhang einen „humpelnden Patienten, dem die Zeit davonläuft“ genannt.

Der Prozess mag mit dem Urteil beendet sein, die Taten sind es nicht. Denn Stephan B. hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass er andere Attentäter mit seinem Terroranschlag ermutigen wolle. Er selbst ist nun nicht mehr der Rede wert. Nicht zu schweigen gilt es hingegen über seine Tat, die Umstände, die diese begünstigten, und ihre Folgen für die Opfer und Hinterbliebenen. Dieses Urteil kann nur ein Anfang sein.

Jan Mohnhaupt lebt als freier Journalist in Magdeburg und schrieb zuletzt in der Freitag-Ausgabe 40/2020 über den Halle-Prozess. Er ist Autor der Bücher Tiere im Nationalsozialismus und Der Zoo der Anderen: Als die Stasi ihr Herz für Brillenbären entdeckte & Helmut Schmidt mit Pandas nachrüstete

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