Richter gehören in politisch ruhigen Zeiten für gewöhnlich nicht zu jenem Kreis von Personen, die längere Zeit im Licht der Öffentlichkeit stehen. So war auch Andrzej Rzeplińskis Name vor einem Jahr nur wenigen in Polen geläufig. Doch seit die regierende nationalkonservative Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) eine Kampagne zur Degradierung des Verfassungsgerichts betreibt, ist der 66-Jährige als Vorsitzender dieser Kammer zu einem Bannerträger des Rechtsstaats geworden. „Die Regierung sieht mich als Rebellen, als Verräter, als unehrenhaften Menschen, der vom Westen gesteuert wird“, meint der grauhaarige Jurist lakonisch über sich selbst.
Dass der zweifache Familienvater damit nicht allzu weit von der Wahrheit entfernt ist,
fernt ist, davon zeugt die letzte Volte beim Ringen um sein Gericht. Immerhin hat die Staatsanwaltschaft im südpolnischen Kattowitz ein Verfahren gegen Rzepliński eingeleitet. Grund ist dessen Weigerung, drei von der jetzigen Parlamentsmehrheit gewählte Verfassungsrichter für laufende Verfahren einzusetzen. Nach Ansicht seiner Ankläger behindere Rzepliński damit deren Rechte. Einer dieser Richter sagte inzwischen vor der Staatsanwaltschaft als Zeuge aus. Rzepliński selbst wehrt sich: Die Angelegenheit werde falsch dargestellt als „Konflikt zwischen einem Richter und mir als dem Vorsitzenden“. Er selbst halte sich an die Urteile des Verfassungsgerichts. Und die besagen, es gibt bereits drei andere Richter, die noch von der heutigen Opposition legitim gewählt worden sind. Allerdings können auch sie nicht aktiv werden, da ihnen Präsident Andrzej Duda die Abnahme des Amtseids verweigert hat.Ob es zu einer Anklage gegen den obersten Verfassungshüter kommt, ist allerdings fraglich. Als Richter genießt Rzepliński Immunität. Sie könnte nur von der Mehrheit seines Kollegiums gekippt werden, was derzeit als unwahrscheinlich gilt. Vieles deutet eher daraufhin, dass Rzepliński nicht juristisch, sondern in der Öffentlichkeit demontiert werden soll. „Andrzej Rzepliński ist durch und durch Politiker. Ihn als Richter zu bezeichnen, wäre missbräuchlich gegenüber vielen redlichen und ehrlichen Richtern”, äußerst sich Zbigniew Ziobro, Justizminister und zugleich Generalstaatsanwalt. Tatsächlich ist Rzepliński eine der Hauptfiguren im politischen Streit um Polens höchste Verfassungsinstanz. Mit ihm als Vorsitzenden verwarf das Verfassungsgericht inzwischen zwei Gesetzesnovellen der PiS zur Arbeitsweise des Tribunals, die letzte im Juli. Natürlich erkennt die Regierung diese Entscheidungen nicht an. Dass ständig neue Gesetze zum Verfassungsgericht verabschiedet würden, sei „Element eines Hybrid-Krieges gegen das Justizwesen“, ist Rzepliński überzeugt. „Gerichte vertragen kein solches Pingpong, das die Regierung mit ihnen spielt.“ Zwar hat das Kabinett von Premierministerin Beata Szydło inzwischen über 20 ausstehende Urteile des Verfassungsgerichts nachträglich respektiert, doch wird zugleich an den Gesetzen zur Arbeitsweise des Gremiums festgehalten, woraufhin die EU-Kommission ihren Druck im gegen Polen laufenden Rechtsstaatsverfahren erhöht hat.Für die Regierungspartei steht auch hier der Hauptschuldige fest: Richter Rzepliński. Es könne nicht sein, dass ein Verfassungsgericht durch die Schuld seines Vorsitzenden nicht funktioniere, räsoniert PiS-Chef Jarosław Kaczyński. Er und Rzepliński hätten einst gemeinsam Jura studiert, und unter den Kommilitonen seien die Meinungen über den heutigen Verfassungsrichter „wenig schmeichelhaft“ gewesen. Rzepliński konterte, dass er im Gegensatz zu Kaczyński als Student ein Stipendium erhalten habe. „Sie wurden nur an die Besten vergeben.“Fraglos legte der stets leicht phlegmatisch wirkende Rzepliński eine beachtliche Karriere hin. 1971 legte er sein Examen an der Warschauer Universität ab und machte sich danach als Fachmann für Kriminologie einen Namen. Bis 1981 war er Mitglied der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei, wurde dann aber ausgeschlossen, weil er der Gewerkschaft Solidarność nahestand. Nach dem Umbruch 1989 etablierte er sich als Experte für Menschenrechte und wirkte federführend bei wichtigen Gesetzen mit. 2007 wurde er schließlich zum Vorsitzenden des Verfassungsgerichts ernannt. Auch im Ausland ist der stets mit Dreitagebart auftretende Jurist bekannt. Erst im Juni verlieh ihm die Universität Osnabrück die Ehrendoktorwürde.Dennoch hat Rzepliński keine blitzsaubere Weste. Immerhin hat die Vorgängerregierung der Bürgerplattform (PO) im Juni 2015 die Arbeit des Verfassungsgerichts dahingehend novelliert, dass sie fünf neue Richter benannte, obwohl nur von dreien die Amtszeit mit der auslaufenden Legislaturperiode zu Ende ging. Rzepliński hat dies seinerzeit nicht moniert. „Das Gesetz über das Verfassungsgericht wurde nicht kaputtgemacht“, sagte er noch Mitte 2015, um dann jedoch sechs Monate später die fragwürdigen Paragrafen als verfassungswidrig zu verwerfen.Rzeplińkis Amtszeit läuft im Dezember aus. Bis dahin dürfte die PiS weniger auf ein Urteil gegen ihn als vielmehr auf Zermürbungstaktik und ein Spiel auf Zeit setzen: mit neuen Gesetzen, Vorwürfen und Beteuerungen, es gehe bei ihrem Kampf um Leute wie Rzepliński. Um das durchzuhalten, muss nicht nur bei der EU-Kommission in Brüssel Überzeugungsarbeit geleistet werden. Laut aktuellen Umfragen halten nur 21 Prozent der Polen das Vorgehen der Regierung bei diesem Rechtsstreit für richtig, 43 Prozent sind der Meinung, in Sachen Verfassungsgericht sei die Opposition im Recht. Ein indirektes Votum auch für Rzepliński. Der sagt: „Wir warten auf gute Gesetze.“ Solche würden dann auch nicht gekippt.