Die Begrenzung des Bindestrichs

Namensrecht Mehr als zwei Nachnamen braucht kein Mensch, meint das Bundesverfassungsgericht. Die Richter bestätigten das Verbot von drei oder mehr Nachnamen. Schade eigentlich

Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, das deutsche Namensrecht zu ändern. Ehenamen aus mehr als zwei Nachnamen bleiben damit weiter verboten. Gegen das Gesetz von 1993 hatte eine Zahnärztin und ihr Mann geklagt. Die Zahnärztin wollte ihrem Namen Thalheim die Nachnamen ihres Mannes, Kunz-Hallstein, hinzufügen. Schade eigentlich, nun entgeht uns nicht nur Frau Dr. Thalheim-Kunz-Hallstein, sondern auch sonst so manch schöne Namenskette.

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Aus einer namenstechnisch liberaleren Zeit stammt noch das Gebilde, das die bekannte Demoskopin Elisabeth Noelle-Neumann einst als Nachnamen führte. Als Elisabeth Noelle geboren, heiratete sie nach dem Tod ihres ersten Mannes mit dem Nachnamen Neumann den Physiker Heinz Maier-Leibnitz. Ab da an hieß sie Elisabeth Noelle-Neumann-Maier-Leibnitz. Nach dem Tod ihres zweiten Mannes legte sie 2000 die angeheirateten Nachnamen wieder ab, publiziert aber weiter unter Noelle-Neumann.

Auch wenn die Bindestrich-Nachnamen von Konservativen gern als ein langsam verschwindendes Überbleibsel der 70er Jahre Frauenbewegung beschrieben werden, erfreuen sich Doppelnamen in der Politik weiterhin großer Beliebtheit, quer durch die Parteien: Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD). Man muss sich einfach mal vorstellen, welche Koalitionsmöglichkeiten sich da bei der Namenskopplung ergeben, etwa Thorsten Leutheusser-Schnarrenberger-Schäfer-Gümbel. Die Wahlplakate müssten natürlich entsprechend verbreitert werden.

Die ehemalige Biathletin Simone Greiner-Petter-Memm ist nicht so sehr dafür in Erinnerung geblieben, dass sie mit der Staffel mehrmals Weltmeisterin wurde, sondern dass sie als einzige bekanntere Sportlerin den Mut zum Dreifachnamen hatte, als dies noch nicht höchstrichterlich verboten war. Nach der Heirat mit dem Biathleten Silvio Memm hängte sie den Nachnamen ihres Mannes einfach an ihren Doppelnamen dran.

Und: Für die 19.-Jahrhundert-Literatin Ida von Hahn-Hahn wäre eine Änderung des Namensrechts zwar zu spät gekommen (sie starb 1880 in Mainz), aber sicherlich hätte sie ihren tautologischen Doppelnamen, der aus einer kurzen Ehe mit ihrem Vetter stammte, gern durch die Heirat mit einem Herrn Henne oder Kücken ergänzt.

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