Im Geschäft mit Ceaușescu

Vergangenheitsbewältigung Lolita Reder ist 1989 aus Rumänien ausgewandert. Heute stellt sie sich die Frage, ob die BRD dafür bezahlt hat. Die Forschung dazu hat sie sich zur Lebensaufgabe gemacht

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Helmut Schmidt und Nicolae Ceaușescu
Helmut Schmidt und Nicolae Ceaușescu

Foto: Fototeca online a comunismului românesc / Wikimedia Commons

Frau Reder, Sie haben anlässlich eines internationalen Kolloquiums an der Universität Jena kürzlich Ihr Dissertationsprojekt vorgestellt. Sie beschäftigen sich mit dem „Freikauf“ der „Rumäniendeutschen“. Worum geht es in Ihrer Forschung?

In den Jahren der Ceaușescu-Diktatur entwickelte sich der Freikauf der rumäniendeutschen Minderheit allmählich zu einem lukrativen Geschäft. Die Bundesrepublik Deutschland zahlte nach Schätzungen über eine Milliarde DM, um ca. 220.000 Deutschstämmige zwischen 1962 und 1989 bis zum Sturz des Diktators freizukaufen. So entwickelte sich die ursprüngliche Familienzusammenführung zu einer komplexen Maschinerie von Kopfgeldpauschalen und zusätzlichen Schmiergeldzahlungen an Mittelsmänner seitens der Ausreisewilligen. In meiner Forschung geht es primär darum, den transnationalen Diskurs zu rekonstruieren, ihn wissenschaftlich zu verorten und den politischen Stellenwert dieser deutsch-rumänischen Geheimaktion zu analysieren.

Zwischen den beiden Staaten gab es zunächst kein schriftliches, offizielles Abkommen, sondern geheime Verhandlungen durch Unterhändler, die in „vertrauliche Vereinbarungen“ mit festgelegten Ausreisequoten mündeten. Die Devisenzahlungen an die Vertreter der rumänischen Machthaber - Offiziere des rumänischen Geheimdienstes Securitate - erfolgten zunächst in bar an verschiedenen Treffpunkten in europäischen Städten, später per Scheck und per Überweisung auf Sonderkonten. Auf deutscher Seite agierte 22 Jahre lang ein einziger Verhandlungsführer (Heinz-Günther Hüsch), der die Aktion „Geheimsache Kanal“ unter insgesamt vier Bundesregierungen abwickelte. Für die Betroffenen, die von den „offiziellen“, geheimen Zahlungen durch die Bundesregierung nichts wussten, bedeutete die Beantragung der Ausreise aus Rumänien jahrelange Repressalien, Verlust des Arbeitsplatzes bis hin zu Berufsverbot und weitere Schikanen.

Letztendlich hatte der Freikauf verheerende Folgen für das kulturelle Erbe der Rumäniendeutschen und leitete das unwiderrufliche Ende der Geschichte dieser Volksgruppe in Rumänien ein. Um dieses unbequeme und versteckte Erbe in der Auseinandersetzung mit der rumäniendeutschen Erinnerungskultur zu verankern, ist es aus meiner Sicht erforderlich, die „Wahrheitsansprüche“ und Perspektivierungen der involvierten AkteurInnen zu untersuchen.

Sie wurden selbst „freigekauft“. Wie war das bei Ihnen? Was wurde Ihnen dazu erzählt?

Dass die Bundesrepublik auch für mich „Kopfgeld“ bezahlt haben muss, schließe ich aus den bisher eingesehenen Forschungsunterlagen. Wie hoch die Summe letztendlich war, kann ich erst nach Freigabe und Einsicht in die deutschen Unterlagen erfahren. Einen ersten Bericht über die Zahlungen habe ich per Zufall im Jahr 2009 entdeckt, im Rahmen einer Internetrecherche zu Herta Müllers Nobelpreis. Die erste öffentliche Thematisierung gab es meines Wissens 2005 in Berlin, während einer Tagung der Landsmannschaft der Banater Schwaben. Bis zu meiner Ausreise aus Rumänien im Februar 1989 hatte ich davon keine Kenntnis, bzw. hatte nie jemand in meinem privaten Umfeld darüber gesprochen.

Wo stießen Sie auf „Mauern des Schweigens“?

Das Schweigen, vor allem auch das Verschweigen und Verschleiern sind charakteristische und wiederkehrende Elemente und prägen den gesamten Diskurs. Im Falle der Betroffenen, wird z.B. das Thema der Schmiergelder tabuisiert, die im Grunde parallel und zusätzlich zu den von der Bundesrepublik entrichteten Kopfgeldern an Mittelsmänner bezahlt wurden, um die Ausreise zu beschleunigen. Die Aufarbeitung gestaltet sich schwierig, weil der Zugang zu den Akten aufgrund der Geheimhaltungsfristen erschwert wird. Die „Zurückhaltung“ auf deutscher Seite bezüglich der Freigabe der Akten für diese „humanitäre Aktion“ verleitet ja geradezu zur Neugierde und weiteren Fragen. Der Aufwand, der zur Geheimhaltung vor der deutschen und internationalen Öffentlichkeit (Presse) von den involvierten AkteurInnen und Institutionen betrieben wurde, ist schon allein aus ethisch-moralischer Sicht fragwürdig und politisch hoch brisant.

In Rumänien führten die Öffnung der Geheimarchive der Securitate und die Veröffentlichung des Quellenbands „Recuperarea“ (rum.: Rückführung) des Nationalen Rats für das Studium der Archive der Securitate (CNSAS) zur öffentlichen Debatte und zur offiziellen Entschuldigung seitens des damaligen rumänischen Präsidenten, der den „Verkauf“ der einstigen rumänischen Staatsbürger in einer Parlamentsrede verurteilte.

Das Thema des sog. „Freikaufs“ ist in Deutschland so gut wie nicht bekannt, bzw. wird nur aus einem bestimmten Blickwinkel betrachtet. Welcher ist das und wie erklären Sie sich das?

Seitens der Bundesregierung gibt es bis heute keine offizielle Stellungnahme, da die Aktion als „humanitär“, im Namen der Menschenrechte legitimiert wird; etwaige wirtschaftliche Interessen werden abgestritten. Der Aspekt der Beteiligung an schmutzigen Deals mit einem diktatorischen Machtapparat, die letztendlich zum Aufrechterhalt und Ausbau eines Polizeistaates beigetragen haben, wurde in der bisherigen Forschung nicht thematisiert. In seinen medialen Auftritten - teilweise im Eigenverlag publizierten Veröffentlichungen - liefert der ehemalige deutsche Unterhändler nur scheibchenweise Informationen, legitimiert sich durch Hervorhebung des „humanitären Charakters“ seiner „christlichen Mission“ und lenkt die Aufmerksamkeit immer wieder auf den buchhalterischen Aspekt und die „harten Verhandlungen“. Im Diskurs versucht er außerdem, die Umbenennung des für die gesamte Aktion verwendeten Begriffs „Freikauf“ in „Kauf von Freiheit“ durchzusetzen, was aus politolinguistischer Perspektive als Beleg für einen semantischen Kampf gewertet werden kann.

In diesem Zusammenhang sprechen Sie auch von „Schattendiskurs“. Was ist gemeint?

Geheimdienstsprache gilt als Mittel direkter Machtausübung der Herrschenden über die gesamte Gesellschaft. Eine „lingua securitatis“, also eine operative Fachsprache, wurde auch vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR etabliert. In der Fachliteratur spricht man in diesem Zusammenhang von einem „operational discourse“, also Geheimdienst- oder Schattendiskurs. Verbergen, Verschlüsseln und Verschleiern waren ja das Geschäft der Geheimdienste zur Blütezeit des Kalten Krieges, die Geheimhaltung hatte oberste Priorität, der Austausch von Agenten / Spionen fand im Schatten der Öffentlichkeit statt. Im „Schatten“ der Familienzusammenführung von Rumäniendeutschen wurde über die Jahre auch über mehrere Spionagefälle langwierig verhandelt. Die damit verbundenen Sonderzahlungen für deren Freilassung beliefen sich für einen einzigen Fall auch mal auf 1,5 Millionen DM. Die Unterhändler beider Seiten agierten de facto im Auftrag, aber im Schatten ihrer jeweiligen Auftraggeber. Ein anderes Beispiel wäre die Lichtmetaphorik, die in den untersuchten Materialien und Medientexten häufig vorkommt, man erhoffe sich durch eine Freigabe der Akten „Licht ins Dunkel zu bringen“. Man kann insgesamt festhalten, dass die Vergangenheit in vielerlei Hinsicht ihre Schatten wirft.

„Ich fühle mich manchmal zum zweiten Mal verkauft“. Diesen Satz sagten Sie kürzlich bei der Vorstellung ihrer Arbeit und des Diskurses in Deutschland. Was genau meinen Sie damit?

Je intensiver ich mich mit der Thematik beschäftigte und die Akten der Securitate, aber auch einige Dossiers im politischen Archiv des Auswärtigen Amts studierte, desto mehr Fragen tauchten auf. Wer profitiert(e) auf westdeutscher Seite von der Geheimhaltung dieser „humanitären Aktion“? Wie konnte ein derartiger Deal vor der deutschen Öffentlichkeit verborgen bleiben, zumal es ja Schätzungen zufolge um Milliarden Steuergelder ging? Usw. Die Behauptung „Wir waren die Guten - Ceaușescu und die Securitate die Bösen“ lässt sich nach gründlicher Auseinandersetzung mit der Aktenlage und den Argumentationen der beteiligten AkteurInnen nicht aufrecht erhalten.

Aus migrationsökonomischer Sicht war der „Freikauf“ für die BRD ein lohnendes Geschäft. Für mehrere Tausend DM bekam die BRD fertig ausgebildete IngenieurInnen, LehrerInnen, WissenschaftlerInnen – heute würden wir von „Fachkräften“ sprechen. Wie viel wurde wann für welche Art von AussiedlerIn gezahlt?

Die Ausreisewilligen wurden in verschiedene Kategorien unterteilt. Für Personen mit abgeschlossenem Studium legte die Bundesrepublik um die 11.000 DM hin; auch für noch Studierende lagen die Summen zwischen 5.500 und 7.000 DM; FacharbeiterInnen mit Berufsabschluss wurden mit Summen um die 2.900 DM pro Person „freigekauft“. Die Beträge schwankten aber auch je nach Zeitpunkt und Zusammenarbeit der Unterhändler. In den 80er Jahren waren die Beträge am höchsten; da wurden bis zu 12.000 DM pro Person überwiesen.

Sie nähern sich dem Thema mittels einer linguistischen Diskursanalyse und untersuchen die verwendeten Begrifflichkeiten. Welche spielen aus Ihrer Sicht eine große Rolle und inwiefern finden Sie diese Begriffe problematisch?

Die Untersuchungen im Rahmen meiner Dissertation sind in dem Bereich der Politolinguistik und der Diskurslinguistik verortet. Das heißt, ich gehe davon aus, dass Sprechen Handeln ist und dass sprachliches Handeln immer schon in Kontexten realisiert wird, also auf Kontexte angewiesen ist zugleich aber mit dem sprachlichen Handeln auch Kontexte hervorgebracht werden. Die sprachliche Oberfläche kann Informationen zur soziokulturellen Dimension liefern, denn sie legt den Rahmen für die Kommunikation fest. Aufgrund ihrer Signalkraft kann Hintergrundwissen aktiviert werden: z.B. mit der Wahl einer Kollokation (Kombinierbarkeit von Wörtern) kann der Bezug auf einen komplexen ideologisch-politischen Rahmen geschaffen werden. So können aus einem Korpus Daten extrahiert werden, auf deren Grundlage Sprachgebrauchsmuster und Topoi identifiziert werden, aber vor allem spezifische sprachliche Ausdrücke und Strategien, die gezielt eingesetzt werden, um Standpunkte durchzusetzen.

Durch die Erfassung der Schlüsselwörter kann die Rolle der Sprache als Machtinstrument beleuchtet werden. Der Streit um den politischen Stellenwert dieser deutsch-rumänischen Geheimaktion ist also gleichzeitig ein Streit um Worte, der sich zum Beispiel mithilfe der verwendeten Positiv-Begriffe wie Freiheit, Familienzusammenführung oder Negativ-Begriffe wie Verkauf, Kopfgeld, Schmiergeld, Menschenhandel belegen lässt. Die systematische Auswertung der Kontextfaktoren erfolgt in dem von mir angewandten Analysemodell auf mehreren Ebenen: Einzelwörter, Mehrwortverbindungen, Sätze/Äußerungseinheiten, Text(sorten) und letztendlich über interdiskursive Bezüge.

Wo sehen Sie zum Thema „Freikauf der Rumäniendeutschen“ weiteren Forschungsbedarf?

Der Zugang zu den ihre eigene Geschichte betreffenden Archivakten wird für die betroffenen, ausgereisten Rumäniendeutschen (bis 1990 ca. 350.000) nicht nur durch die geografische Lage des Archivs in Bukarest und dem immer noch langwierigen und bürokratischen Aufwand erschwert, sondern auch durch die Tatsache, dass deren Nachfahren kaum noch Rumänisch sprechen. Nach meiner Akkreditierung als CNSAS-Forscherin konnte ich im September 2015 insgesamt 35 Dossiers einsehen und ca. 2.000 Seiten der Akte „Eduard“ als Kopien anfordern. Die Abhörprotokolle, Treffberichte, Fernschreiben, Einschätzungen der Informanten / Agenten, zensierte Briefe usw. erachte ich als besonders forschungsrelevant, zumal diese nie für die Öffentlichkeit gedacht waren. Sie liefern einerseits Einblicke in die Funktionsweise eines autoritären Machtapparats und gelten gleichzeitig als Chronik der Unterdrückung durch ein kommunistisches Regime. Diese könnten im Rahmen interdisziplinärer Forschungsprojekte aus verschiedenen Perspektiven untersucht werden: (polito)linguistisch, historiografisch, sozialwissenschaftlich, politikwissenschaftlich, völkerrechtlich usw. Zu diesem Zweck wäre allerdings die vollständige Freigabe der Dokumente und Aufhebung der Geheimhaltungsfristen durch die bundesdeutschen Behörden unerlässlich.

Kontakt:

Lolita Reder, lic. phil.

reder.keller@t-online.de

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