Vor einigen Jahren bekam Brendan Love einen denkwürdigen Brief. Darin forderte ihn der Anwalt eines gewissen Kembrew McLeod auf, sein Punk-Magazin mit dem Titel Freedom of Expression - zu deutsch: Recht auf freie Meinungsäußerung - auf der Stelle umzubenennen. Der Grund: Sein Klient McLeod habe den Begriff "Freedom of Expression" markenrechtlich als Titel für ein eigenes Magazin geschützt. "Wir fordern sie daher mit diesem Brief auf, alle weiteren Nutzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu unterlassen", hieß es dazu in dem Brief.
Was der Anwalt nicht wusste: McLeod und Love waren gute Freunde, der ganze Konflikt von Anfang an inszeniert. Mcleod hatte sich die Rechte am Begriff der freien Meinungsäußerung lediglich gesichert, um die Absurdität der zunehmenden Privatisierung unserer Alltagskultur durch Urheber- und Markenrechte zu demonstrieren. Die mit wenig Aufwand gegründeten Magazine waren ebenfalls nur Mittel zum Zweck. Allein der Anwalt war echt - und folgte auch prompt und ohne jeden Widerspruch seinem Auftrag, jemanden für die Nutzung seiner in den USA sonst so heiligen Redefreiheit abzumahnen.
Die Urkunde, die Kembrew McLeod ganz offiziell die Rechte am Begriff "Freedom of Expression" zusichert, ist jetzt in San Francisco im Rahmen der Ausstellung Illegal Art - Freedom of Expression in the Corporate Age zu sehen. Die Wanderausstellung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Schwierigkeiten der Kunstproduktion in einer Zeit aufzuzeigen, in der Konzerne ihre Rechtsansprüche auf ganz alltägliche Worte, Bilder und Klänge mehr und mehr ausbauen.
Einige der vertretenen Künstler sind eher unfreiwillig in Konflikt mit vermeintlichen und wahren Rechteinhabern gekommen. So musste die Künstlerin Diana Thorneycroft erleben, dass eine kanadische Galerie ihre Bilder nicht ausstellen wollte. Thorneycrofts Bilder zeigen Figuren wie Bart Simpson oder Bert aus der Sesamstraße in blutigen, verstörenden Szenen. Die Gewalt war für den Galeristen kein Problem; er fürchtete vielmehr eine Klage von Disney oder dem TV-Netzwerk Fox wegen Urheberrechtsverletzungen.
Andere Künstler haben sich aus eigenem Antrieb dazu entschlossen, die Grenzen des Erlaubten auszuloten und von Fall zu Fall auch zu übertreten. So hat der New Yorker Eric Doeringer im Rahmen des Projekts CD - 2002 seine gesamte private CD-Sammlung vervielfältigt und nummeriert. Die kopierten CDs verkauft er nun, ohne weitere Informationen über die jeweiligen Alben zur Verfügung zu stellen. Doeringer mischt sich damit in die Debatte um Privatkopien ein, die nicht zuletzt in Deutschland durch das neue Urheberrecht wieder aktuell geworden ist. Kopierte CDs verkaufen darf man eigentlich weder in den USA noch in Deutschland. Zum privaten Gebrauch dürfen CDs dagegen in beiden Ländern kopiert werden. Dies- und jenseits des Atlantiks ist allerdings das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen verboten. Da gerade hier zu Lande immer mehr Audio-CDs mit solchen Kopier-Sperren versehen werden, wäre Doeringers Werk in Deutschland nicht ohne doppelten Rechtsbruch möglich.
Eine ganze Reihe von Gesetzen verletzt auch der Illegal Art-Künstler Michael Hernandez de Luna. De Luna fälscht Briefmarken. Auf den ersten Blick sehen seine Werke aus wie offizielle US-Postwertzeichen, doch bei genauerem Hinsehen entpuppen sich die darauf abgebildeten Motive als Viagra-Pillen, Monika Lewinskys berühmtes blaues Kleid oder auch einfach bare Brüste. Schon das Herstellen solcher Briefmarken ist illegal. Da de Luna sie auch noch um die ganze Welt schickt, begeht er zudem noch Betrug. Schließlich verletzt er durch das Verwenden von Markennamen wie etwa Viagra auch noch die Rechtsansprüche der betroffenen Unternehmen. Ärger mit dem Gesetz hat de Luna allerdings noch keinen bekommen - offenbar sind seine Briefmarken einfach zu gut gefälscht, um Aufsehen zu erregen.
Damit geht es dem Briefmarkenkünstler besser als vielen seiner Kollegen. Gerade in den zurückliegenden Jahren haben immer mehr Künstler aller Disziplinen rechtliche Probleme wegen des Verwendens von geschützten Namen, Klängen oder Figuren bekommen. Der Abmahnwahn macht nicht einmal vor den großen Namen der Unterhaltungsindustrie halt: So wurde der Vertrieb des Terry Gilliam-Films Twelve Monkeys für 28 Tage gestoppt, weil ein darin abgebildeter Stuhl angeblich dem Entwurf eines klagewütigen Designers ähnelte. Batman Forever´s Auslieferung wurde beinahe verhindert, weil der Superheld an einer Stelle des Films angeblich durch eine Landschaft fährt, deren Gestaltung urheberrechtlich geschützt ist. Während die großen Hollywood-Studios genug Kleingeld haben, um solche Dispute vor Gericht durchzufechten, bleibt kleinen Künstlern oft nur die Aufgabe.
Dies hat dazu geführt, dass viele Künstler bereits während des Schaffensprozesses eine Art urheberrechtliche Schere im Kopf haben. Markennamen sind tabu, ebenso populäre Figuren, Melodien oder Werbeslogans. Filmemacher müssen praktisch jeden Gegenstand in ihrem Set auf mögliche Schutzrechte abklopfen, Musiker müssen sich selbst Parodien vom ursprünglichen Urheber absegnen lassen. Und wer seine Werke ins Netz stellen will, muss besondere Vorsicht walten lassen. Früher waren Markenrechte nur auf offensichtliche Verwechslungen beschränkt. Im Zeitalter der kostbaren Web-Adressen gelten solche Rechte jedoch praktisch universal. Schon wer zufällig so heißt wie ein Autokonzern oder ein berühmter Tennisspieler, muss sich darauf einstellen, kein Anrecht auf eine persönliche Domain-Adresse zu haben. Wer dann auch noch bewusst solche Namen nutzt, um Konzerne zu kritisieren, darf sich eines Anwaltsbriefes sicher sein.
Kembrew McLeod hat sich übrigens mittlerweile entschlossen, den Spieß einmal umzudrehen: Er will den Telefonkonzern AT für die unautorisierte Nutzung seines Markennamens "Freedom of Expression" verklagen. Dabei geht es dem Künstler und Professor der Kommunikationswissenschaften gar nicht darum, den Telefonriesen zur Zahlung von Tantiemen zu bewegen. "In 99 Prozent aller Fälle sind es große Konzerne, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einzelner einschränken", so McLeod. "Deshalb ist es befriedigend, dass Markenrechte mir das gleiche mit AT erlauben."
Illegal Art - Freedom of Expression in the Corporate Age ist noch bis zum 27.7. in der Artists Gallery des Museum of Modern Art San Francisco zu sehen. Zahlreiche Werke sowie begleitende Audio- und Videodokumente gibt es auch im Web unter http://www.illegal-art.org
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