Sachsen ist nach Bayern das zweite Bundesland, das im Zuge der Föderalismusreform ein eigenes Versammlungsgesetz verabschiedet hat. Und wie im Falle Bayerns setzt man auch hierzulande auf einen weit restriktiveren Umgang mit dem Verfassungsgut Versammlungsfreiheit, als es sowohl im Bundesversammlungsgesetz als auch in einem den Ländern anempfohlenen Musterentwurf zugrunde gelegt ist.
Aber nicht nur in Bayern oder Sachsen, auch in Baden-Württemberg, wo sich ebenfalls eine Gesetzesnovelle in Arbeit befindet, sind ähnliche Tendenzen zu beobachten. Dort monieren Bürgerinitiativen z.B., daß schon die „Interessen Dritter“, also mögliche Folgen für den Verkehr oder für Geschäfte im Umkreis der geplanten Demonstration hinreichend Grund geben können, eine Veranstaltung zu verbieten. Oder das einheitliche Auftreten von Demonstranten, etwa in Form von Streikwesten, das als militant aufgefaßt werden könnte. Dazu soll das Versammlungsgesetz auch auf Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ausgeweitet werden. Als problematisch dürfte sich das Verbot erweisen, genehmigte Aufmärsche von Nazis, aber auch Gipfeltreffen durch Protestaktionen zu beeinträchtigen. Denn damit würde dieses Grundrecht letztendlich ad absurdum geführt.
Derlei Entwicklungen erwecken den Eindruck, als bereiteten sich die Staatsregierungen auf die Abwehr künftig härterer sozialer und politischer Auseinandersetzungen vor, obgleich sie die Verschärfungen im Versammlungsrecht vor allem mit von Rechts- wie Linksextremen ausgehenden Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit begründen. Wobei schon diese Gleichsetzung problematisch ist, denn gerade in Hinsicht auf „Linksextremismus“ lassen die politischen Kreise, die zur Zeit über die Definitionshoheit verfügen, einen weiten Raum für Interpretationen offen.
In Sachsen sollte mit der Auseinandersetzung um das Versammlungsgesetz indes auch eine ganz andere weitergeführt werden, nämlich jene seit Jahren schwelende um die Totalitarismustheorie, die sich im Freistaat fast schon zur Doktrin verfestigt hat und eine differenzierte Sichtung der DDR-Geschichte kaum noch zuläßt. Denn das sächsische Versammlungsgesetz dehnt, abweichend vom Bundesgesetz, den Würdeschutz und damit temporäre Beschränkungen auch auf Orte aus, die für das Gedenken an die Opfer und den Widerstand unter kommunistischer Gewaltherrschaft von besonderer Bedeutung sind resp. nennt dabei beide Diktaturen in einem Atemzug, was einer Relativierung der Singularität des NS-Regimes und seiner Verbrechen gleichkommt, von der noch im §15 die Rede ist. Spitzfindig äußerte Marko Schiemann (CDU) in der Debatte, die Gleichsetzung beziehe sich nur auf die Ablehnung beider Formen von Gewaltherrschaft, ohne sie gleichsetzen zu wollen. Selig, wer daran glaubt ...
Der Artikel erscheint zeitgleich in der Druckausgabe von Sachsens Linke, Heft 01/02 - 2010
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch auf einen Beitrag in Jungle World verweisen, in dem die Autoren Michael Bergmann und Frank Carstens u.a. schreiben: "Der Leitsatz Dresdens, der sich Jahr für Jahr zum 13. Februar artikuliert, lautet knapp gefasst: »Das Gedenken und die Erinnerung bestimmen wir.« Wenn die deutsche Opfergemeinschaft an diesem Tag die Taschentücher auspackt, soll alles, was sie dabei stört, ausgeschaltet werden: Wer es am Abend des 13. Februar in der Dresdner Innenstadt wagt, Sektkorken knallen zu lassen, der landet erfahrungsgemäß im Polizeigewahrsam." Sehr lesenswert ...
Kommentare 4
Prima Beitrag mit informativem Hintergrund.
Das Ding mit den "Interessen Dritter" ist ja wirklich eine Allzweckwaffe.
Ganz eindeutig gehts um die Abwehr künftiger Auseinandersetzungen. Ist ja hier in Berlin auch deutlich zu spüren.
"In Sachsen sollte mit der Auseinandersetzung um das Versammlungsgesetz indes auch eine ganz andere weitergeführt werden, nämlich jene seit Jahren schwelende um die Totalitarismustheorie, die sich im Freistaat fast schon zur Doktrin verfestigt hat und eine differenzierte Sichtung der DDR-Geschichte kaum noch zuläßt."
Und Ideologie wohin das Auge blickt.
Gruß Magda
Zusätzlich zu Magdas Anmerkungen:
Ausweitung auf Versammlungen in geschlossenen Räumen?
Gute Nacht, Rechtsstaat.
@jayne
Sehe ich auch als einen ganz tollen Beitrag an.
Diese Relativierung des ND-Systems habe ich mein ganzes Leben lang abgelehnt, weil es der deutschen Geschichte nicht gerecht wird, wobei ich der Letzte wäre, der das himmelschreiende Unrecht unter Stalín totschweigen wollte.
Mit zunehmenden Abstand vom 2ten Weltkrieg und nach dem deutschen Historikerstreit, ist es aber wohl illusorisch, da noch viel zu erwarten.
Es ist aber ein "Wir -sind-wieder-wer", dass die geschichtlichen Grundlagen vergisst, was immer bedenkliche Entwicklungen für die Zukunft implizieren kann.
Den Eindruck , dass für möglicherweise härter werdende soziale Spannungen schon mal die "passenden"
Versammlungsgesetze im Sinne der herrschenden Klasse geschaffen werden sollen, teile ich.
Tschüss
por
Gut, dass Du darauf aufmerksam machst jayne,
ich finde es einfach nur widerlich, dass diese Politiker, die von uns bezahlt werden, für das Allgemeinwohl zu arbeiten und per Verfassung dazu beauftragt sind die Grundrechte zu schützen, genau das Gegenteil von dem machen.
Die tun so, als gehörte das Land ihnen und als hätten sie irgend ein Recht uns zu beherrschen. Sie sollen uns dienen, das kann man m.E. garnicht oft genug betonen.
Dass nun flächendeckend das Demonstrationsrecht eingeschränkt wird, weist ganz klar darauf hin, dass wir so heftige Krisenfolgen zu erwarten haben, die selbst Menschen auf die Straße treiben werden, die sich ansonsten lieber mit ihrem Schrebergarten oder ihrer elektrischen Eisenbahn beschäftigen.
Wenn diese Politiker vermehrte Proteste erwarten, dann sollen sie sich gefälligst um die Beseitigung der Ursachen dieser Unzufriedenheiten, die darin zum Ausdruck kommen, kümmern.
Dafür bezahlen wir sie.