Heute Vormittag tagte außerplanmäßig der Verfassungs-, Rechts- und Europa-Ausschuß des Sächsischen Landtags, einberufen auf Antrag der Linken, um das im Eiltempo verabschiedete und mangelhafte Versammlungsgesetz notdürftig zu reparieren. Zeitgleich gab das Dresdner Verwaltungsgericht bekannt, den Aufmarsch der Nazis am 13. Februar in Dresden auf Grundlage des neuen Versammlungsgesetzes nicht verbieten zu können - also alles leider so, wie vorausgesehen. Im Folgenden eine Presseerklärung der Linken-Abgeordneten Julia Bonk und Klaus Bartl zu den Vorgängen:
Zur Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts, dass die Nazis auf 13. Februar in Dresden marschieren dürfen, erklärt die Dresdner Abgeordnete der LINKEN, Julia Bonk:
Das Versammlungsgesetz der schwarz-gelben Koalition und das Sicherheitskonzept der Dresdner Stadtverwaltung sind auf ganzer Linie gescheitert. Die fatale Strategie, mit dem Abbau von Grundrechten den Nazispuk zu bändigen, hat die erwartete Niederlage erlitten. Nun muss es darum gehen, zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und zu unterstützen, statt ihm mit juristischer Repression Steine in den Weg zu legen.
Nach der heutigen, von der Fraktion DIE LINKE angestrengten Sondersitzung des Verfassungs-, Rechts –und Europaausschusses des Sächsischen Landtags zu den Anträgen der LINKEN „Unverzügliche Initiative der Staatsregierung zur Schaffung einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage zur Unterbindung rechtsextremer Versammlungen und Aufzüge in Sachsen“ linksfraktionsachsen.de/media/directory/uploads/1194_AK4_VerfkonformPlenar_VersGgegen_Rechts.pdf und „Keine Behinderung und Kriminalisierung friedlichen zivilgesellschaftlichen Engagements gegen den Naziaufmarsch am 13. Februar in Dresden“ linksfraktionsachsen.de/media/directory/uploads/1239_AK4_KeineBehind_ZivilgesellEng_gegNaziAufmarsch.pdf erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Klaus Bartl:
Regierung und Koalitionsmehrheit haben die ihnen von uns mit unserem Antrag auf ein funktionstüchtiges, verfassungsgemäßes Versammlungsgesetz gebotene letzte Chance verpasst, den Weg für eine kurzfristige Reparatur des neuen sächsischen Versammlungsrechts zu beschreiten. Damit tragen CDU und FDP mit Blick auf den 13. Februar in Dresden die Verantwortung für Unsicherheiten und Sicherheitsrisiken in jeder Hinsicht.
Kommentare 4
Danke fürs Fortschreiben der Nachrichten. Ist das nur mein Eindruck von so weit weg oder ist das Thema wirklich so unterrepräsentiert in den Medien?
Finde ioch auch en ganz wichtiges Thema. Das geht ja wirklich um die ganz grundlegenden Freiheiten.
rr
ein beeindruckender beitrag in der jungle world: Wir hatten keine Angst vor den Bomben
damit viele grüße an jayne, im inzwischen geschlossenen letzten thread hat man ja gesehen, was auf dem spiel steht. danke für die informationen.
Vielen Dank für den interessanten Link, und bezüglich des Naziaufmarschs sind leider schlechte Entwicklungen zu vermelden: Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat heute den Aufzug mit einigen Auflagen genehmigt, da die Stadt Dresden den polizeilichen Notstand gegenüber dem OVG nicht stichhaltig begründen konnte. Die Meldung im Original:
Pressemitteilung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Bautzen vom 11.02.2010:
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 5.2.2010 geändert, als es um die zeitliche Beschränkung der geplanten Versammlung und der von Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) angemeldeten Aufzugsroute geht.
Die JLO meldete im November 2009 einen Trauerzug für den 13.2.2010 unter dem Thema „Gedenkveranstaltung anlässlich der Bombardierung Dresdens am 13. Februar 1945, gegen Krieg, Vertreibung und Bombenterror!“ mit der Streckenführung Hauptbahnhof, St.-Petersburger Platz, Bürgerwiese, Parkstraße, Lennéstraße/Straßburger Platz, Güntzstraße, Sachsenplatz für Hin- und Rückweg bzw. alternativ für den Rückweg Rietschelstraße, Mathildenstraße, Blüherstraße, St.-Petersburger-Straße, Hauptbahnhof in der Zeit von 12.00 bis 24.00 Uhr an, Die Landeshauptstadt Dresden erließ unter dem 26.1.2010 einen Auflagenbescheid, mit dem sie der JLO die Durchführung eines Aufzugs untersagte und als Versammlungsort den Schlesischen Platz (Freifläche in Höhe des Bahnhofs Neustadt) in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr festlegte. Zur Begründung führte sie aus, dass allenfalls eine stationäre Kundgebung polizeilich abgesichert werden könne.
Das Verwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 5.2.2010 diese Auffassung der Stadt Dresden nicht geteilt und ausgeführt, dass ein sog. polizeilicher Notstand durch die Stadt nicht glaubhaft gemacht worden sei und die Beschränkung der Versammlung der JLO als Nichtstörer, d. h. es werde nicht mit Störungen der öffentlichen Sicherheit durch die JLO gerechnet, auf den Schlesischen Platz eine schwere Beeinträchtigung des inhaltlichen Anliegens der Versammlung sei, die den konkreten Zweck der Veranstaltung vereitele, und deren Teilnehmer unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen aussetzen werde.
Auf die dagegen von der Stadt Dresden eingelegte Beschwerde wurde der verwaltungsgerichtliche Beschluss insoweit geändert, als es bei der von der Stadt verfügten zeitlichen Beschränkung von 12.00 bis 17.00 Uhr bleibt. Das heißt, dass die JLO ihren Aufzug nur in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr durchführen darf und nicht, wie von ihr gewünscht, in der Zeit von 12.00 bis 24.00 Uhr.
Im Übrigen wurde die Beschwerde der Stadt Dresden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die JLO Auflagen der Stadt Dresden zur Verkürzung oder Änderung der angemeldeten Aufzugsroute einschließlich ihrer Verlegung auf die Neustädter Elbseite mit Beginn am Schlesischen Platz, die zur Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten notwendig sind, Folge zu leisten hat. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht teilt im Ergebnis die Auffassung des Verwaltungsgerichts Dresden, dass die Stadt keinen polizeilichen Notstand glaubhaft gemacht hat. Das im Ergebnis verfügte Verbot der Stadt, einen Aufzug durchzuführen, ist damit vom Oberverwaltungsgericht gehalten worden. Die Auflage, nur eine stationäre Versammlung durchzuführen, ist rechtswidrig.
Allerdings hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, zur effektiven Durchsetzung des Trennungs- und Sicherheitskonzeptes die von der JLO angemeldete Aufzugsroute zu verkürzen oder zu ändern oder sie zur Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten auf die Neustädter Elbseite mit Beginn am Schlesischen Platz zu verlegen.
Der Beschluss kann nicht mehr mit einem weiteren Rechtsmittel angegriffen werden
Beschluss vom 11.02.2010 - 3 B 47/10
Quelle: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen