Die Zerstörung der Chemiewaffen genügt nicht

Syrien Die Zerstörung der syrischen Chemiewaffen wäre historisch. Die UN-Resolution ist es nicht. Mit einer Wahrnehmung der Schutzverantwortung hat beides wenig zu tun

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Der Generaldirektor der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) Ahmet Uzumcu spricht am 11 Oktober 2013 in Den Haag. Die OPCW wurde an diesem Tag mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet
Der Generaldirektor der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) Ahmet Uzumcu spricht am 11 Oktober 2013 in Den Haag. Die OPCW wurde an diesem Tag mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet

Am heutigen Montag ist Syrien der Chemiewaffenkonvention beigetreten. Mit der durch die UN-Resolution 2188 am 27. September beschlossenen Vernichtung der syrischen Chemiewaffen wird eine gefährliche Komponente des Bürgerkrieges in Syrien entfernt. Das war noch vor wenigen Wochen undenkbar. Angesichts der Interventionsvorbereitungen der USA kam es zur ersten bindenden Sicherheitsratsresolution in 2,5 Jahren Bürgerkrieg. Ob dies ohne Androhung militärischer Gewalt geschehen wäre, ist fraglich. Darin aber einen Durchbruch der UN-Diplomatie zu sehen, ist verfrüht. Zumindest hinsichtlich der Wahrnehmung der Schutzverantwortung, nach der Zivilisten vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen sind. Dazu zählen Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ethnische Säuberungen. Was genau bedeutet hinsichtlich dessen die Arbeit der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW), als auch der Beitritt Syriens zur Chemiewaffenkonvention für den syrischen Bürgerkrieg?

Die UN-OPCW-Mission in Syrien

Bis zum 1. November sollen zunächst alle Produktions- und Anreicherungsstätten, bis Mitte 2014 dann das gesamte Waffenarsenal abgerüstet werden. Die OPCW hat nach eigenen Angaben 5000 Inspektionen in 86 Staaten abgeschlossen und etwa 58.000 Tonnen chemischer Kampfstoffe vernichtet. Rund 100 ihrer Mitarbeiter sollen in Syrien die Abrüstung des Chemiewaffenarsenals überwachen. Ein viel zitierter französischer Geheimdienstbericht schätzte das Arsenal Anfang September auf etwa 1.000 Tonnen, darunter VX und mehrere hundert Tonnen Sarin. Ihre Zerstörung wäre ein historisches Novum, sowohl bezüglich ihres Umfangs als auch ihrer Durchführung inmitten eines Bürgerkrieges. Die Verleihung des Friedensnobelpreises an die OPCW ist dementsprechend konsequent. Der Generalsekretär der OPCW Ahmet Üzümcü erklärte vergangenen Mittwoch auf einer Pressekonferenz zu Syrien, der Zeitplan sei eng, bei Kooperation aller Parteien aber erreichbar.

Ob tatsächlich alle Akteure im syrischen Bürgerkrieg an einer Vernichtung des Chemiewaffenarsenals interessiert sind, wie Ahmet Üzümcü es formulierte, ist mindestens hinsichtlich der dschihadistisch-salafistischen Terrororganisationen der ‚al-Nusra-Front‘ und der ‚Islamischer Staat im Irak und der Levante‘ (ISIS) fraglich. Dies bedeutet nicht, dass gezögert werden sollte. Im Gegenteil: Eine der Hauptsorgen der internationalen Gemeinschaft war das Szenario, dass derartige Terrororganisationen im syrischen Bürgerkrieg chemische Massenvernichtungswaffen erobern könnten. Es bedeutet aber, dass die gemeinsame Mission der OPCW und der UN logistisch und sicherheitsrelevant abgesichert werden muss. Diese Aufgabe wird die UN übernehmen.

Syriens Beitritt zur Chemiewaffenkonvention

Im Kontext der UN-Resolution ist Syrien am heutigen Montag der Chemiewaffenkonvention als 190. Mitglied beigetreten. Das 1997 in Kraft getretene Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen ist so einen bedeutenden Schritt näher an einer globalen Durchsetzung. Assad wird durch die Zusammenarbeit bei der Zerstörung seines Chemiewaffenarsenals zum Partner. Politisch schwächt dies die Opposition, deren Exilregierung der Nationalen Koalition von über 100 Staaten als die legitime Vertretung des syrischen Volkes anerkannt wurde. Diese Legitimitätsaufwertung Assads ist aber schlicht alternativlos, da Assad die Kontrolle über das Chemiewaffenarsenal besitzt.

Eine Ignorierung des Angebots hätte dem Grundsatz der Schutzverantwortung widersprochen, nach dem der Einsatz von Gewalt lediglich nach Ausschöpfung aller politischen Möglichkeiten erwogen werden darf. Auch hätte der Einsatz von Gewalt ein proportionales Mittel zum Erreichen des Zieles darstellen müssen, was nicht unumstritten war. Letztlich vernichtet worden wären die Bestände und deren Einsatzmöglichkeiten dadurch zudem nicht. Die Androhung von Gewalt hat damit das erreicht, was zuvor nicht erreicht wurde: Die friedliche Einigung und Verabschiedung einer UN-Sicherheitsratsresolution. Der deutsche Außenminister Westerwelle kommentierte, der UN-Sicherheitsrat habe seine „jahrelange Lähmung überwunden und Handlungsfähigkeit im Umgang mit der Krise in Syrien gezeigt“, UN-Generalsekretär Ban Ki-moon sprach von einer „historischen“, der britische Außenminister Hague von einer „bahnbrechenden“ Resolution. Der amerikanische Außenminister Kerry sagte: „Wir haben zu unserer Verantwortung zurückgefunden, die Wehrlosen zu verteidigen“.

Die UN-Resolution kommt der Schutzverantwortung nicht nach

Doch die Verabschiedung der UN-Resolution täuscht. Der Stillstand der internationalen Gemeinschaft bezüglich des syrischen Bürgerkrieges wurde nicht durchbrochen. Eine Analyse der Resolution zeigt, dass für die Einigung nicht die Norm der Schutzverantwortung maßgeblich war, sondern vielmehr, dass kein UN-Sicherheitsratsmitglied ein Interesse an einer Schwächung der Chemiewaffenkonvention oder gar der Verbreitung von Chemiewaffen an Terroristen hat. Mit einer gemeinsamen Wahrnehmung der Schutzverantwortung gegenüber dem syrischen Volk hat dies nur indirekt zu tun. Mit einer Einigung auf eine gemeinsame Position bezüglich des syrischen Bürgerkrieges hingegen gar nichts.

Chemische Waffen haben in diesem Bürgerkrieg bisher keine entscheidende Rolle gespielt. Die Giftgaseinsätze waren zweifellos schrecklich. Dennoch wurden über 100.000 Menschen nicht durch chemische, sondern durch konventionelle Waffen getötet. Zudem wird der Einsatz chemischer Waffen in der Regel als ineffizient betrachtet. Strategisch dürfte Assad der Verzichtalso kaum treffen. Die Mehrzahl der etwa von Human Rights Watch dokumentierten Massaker und Kriegsverbrechen wurde mit konventionellen Waffen verübt. Die Zerstörung der Chemiewaffen allein wird den jetzigen Stand des Bürgerkrieges also weder beeinflussen, noch zukünftige Massaker und Kriegsverbrechen verhindern.

Vielmehr bedeutet die UN-Resolution auch, dass eine Intervention zumindest so lange nicht wieder zur Debatte steht, wie sich die Mitarbeiter der OPCW in Syrien aufhalten. Wenn dies für Assad im Umkehrschluss aber nicht bedeuten soll, dass er bis zum Ende des Einsatzes Mitte 2014 den Krieg wie bisher mit konventionellen Mitteln und Kriegsverbrechen weiter fortführen kann, dann müssen die Sicherheitsratsmitglieder eine gemeinsame Position hinsichtlich des syrischen Bürgerkrieges und der Schutzverantwortung gegenüber dem syrischen Volk entwickeln. Dass dies bisher nicht geschehen und das Verhältnis der Sicherheitsratsmitglieder weiterhin von Misstrauen und Eigeninteressen geprägt ist, zeigt auch die Abschwächung der Resolution durch Russland, durch die Assad bei Nichtbefolgung keine automatischen Sanktionen drohen. Bezüglich einer politischen Lösung verweist zudem lediglich Artikel 16 auf das Genfer Abkommen, das bereits im Juni 2012 ausgearbeitet wurde und nie in Kraft getreten ist. Artikel 17 fordert daran anknüpfend eine neue Syrien-Konferenz in Genf einzuberufen. Zwar muss sich hierfür aktuell noch auf die Teilnehmer geeinigt werden. Sollte dies aber gelingen, rückt zumindest die Chance auf eine politische Lösung bedeutend näher. Für einen Erfolg von Genf II muss sich die internationale Gemeinschaft aber bis zum geplanten Termin Mitte November den veränderten Realitäten und den Anforderungen der Schutzverantwortung stellen.

Die Schutzverantwortung ernst nehmen

Wenn die Schutzverantwortung ernst genommen und weitere schweren Menschenrechtsverletzungen verhindert werden sollen, müssen Eigeninteressen der Sicherheitsratsmitglieder und auch ihr Misstrauen untereinander, das unter anderem aus der unklaren Regelung des Libyenmandats resultierte, überwunden werden. Dazu gehört auch, die Zersplitterung und Extremismus weiter Teile der syrischen Opposition zu adressieren, die sich zunehmend entlang von ethnisch-konfessionellen Konfliktlinien und Exil- und Lokalorganisationen aufspaltet. Die bisherige Praxis zwischen Parteilichkeit und Tatenlosigkeit führte bisher lediglich zu einer Radikalisierung, durch die in der Opposition gut vernetzte und finanziell sowie waffentechnisch hochgerüstete islamistische Verbände die Oberhand gewinnen. Terrorangriffe, Massaker und andere Menschenrechtsverbrechen derartiger Verbände erfüllen inzwischen das Narrativ Assads, mit dem er die gesamte Opposition zu Beginn des Konfliktes diffamierte, als diese demokratische Reformen und ein Ende der Korruption forderte.

Zur Abschwächung der humanitären Tragödie sind zudem die sofortige Intensivierung humanitärer Hilfe sowie die Etablierung sicherer Hilfskorridore in Syrien dringend erforderlich. Zu den Hilfsbedürftigen innerhalb Syriens zählen inzwischen über 6,8 Millionen Syrer, darunter 4,25 Millionen Binnenflüchtlinge. Das Programm der UN zur Hilfe der Bevölkerung innerhalb Syriens (SHARP) ist mit veranschlagten 1,14 Milliarden US-Dollar bisher erst zu etwa 56% finanziert. Hinzu kommen über zwei Millionen Flüchtlinge, die vor allem von Syriens Nachbarstaaten Jordanien, dem Libanon, der Türkei, und dem Irak, aber auch von Ägypten, aufgenommen wurden. Ihre Ignorierung wäre nicht nur menschenrechtlich nicht zu verantworten, sie würde auch die gesamte Region weiter destabilisieren.

Letztlich gilt es zu verhindern, dass die zweite syrische Tragödie – neben dem Bürgerkrieg selbst – darin liegt, dass die internationale Gemeinschaft wieder dahin zurückfällt, bei schweren Menschenrechtsverletzungen tatenlos zuzusehen.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Jens Stappenbeck

Stv. Vorsitzender der Menschenrechtsorganisation Genocide Alert e.V., die sich für eine Welt ohne Völkermord und andere Massenverbrechen einsetzt.

Jens Stappenbeck

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