Rechtsstaatsverweigerer

Ellwangen Die Geschehnisse in Ellwangen haben den Rechtsstaat angegriffen. Akteure waren aber nicht die solidarischen Bewohner der Einrichtung

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„Mannschaftsstärke“
„Mannschaftsstärke“

Foto: Thomas Niedermueller/Getty Images

Was geschah in Ellwangen? Die Frage stellte taz-Redakteur Christian Jakob am 03.05. und erfüllte damit die erste Pflicht eines jeden Journalisten vor dem Schreiben eines Artikels: Er fragte nach. Die Fakten, wenn man so will, sind schnell erzählt. Am Montag scheiterten vier Polizeibeamte dabei, eine Abschiebung aus der LEA in Ellwangen durchzuführen. Sie kamen mitten in der Nacht, gegen 2:30 Uhr, und sahen sich einer Übermacht von Bewohnern gegenüber, die diese Abschiebung nicht hinnehmen wollten. Sie zogen ab. In der Nacht zum Donnerstag rückte die Polizei sodann in Mannschaftsstärke an. Elf Bewohner wurden verletzt, es gab Festnahmen. Soweit, so gut. Doch während über den chronologischen Ablauf Einigkeit herrscht, zeigen sich in der Bewertung der Umstände starke Differenzen.

Angriffe und Waffenlager

Jakobs Text ist vor allem in zwei Hinsichten lobenswert: Er korrigiert die Fehlinformationen "aus Polizeikreisen" und enttarnt die journalistische Faulheit in der Verarbeitung einer Agenturmeldung. Denn in dieser Meldung stand, drei Polizeibeamte seien verletzt worden. Das jedoch stimmt nicht. Es war nur einer, und dieser schaffte es ganz allein, ohne Fremdeinwirkung. Die polizeiliche Informationstaktik dahinter ist hinlänglich bekannt. Es werden möglichst hohe Zahlen präsentiert, die Frage der Fremdeinwirkung wird außen vorgelassen und Krankmeldungen werden in die Pressemitteilungen aufgenommen, selbst wenn eine Verbindung zum Einsatz nicht hergestellt werden kann. Sollte man einmal in seinem Leben mit einem polizeilichen Pressestatement zu tun gehabt haben, sollte dies bekannt sein. Schon einfache Nachfragen an die Pressestellen lassen deren Veröffentlichungen in sich zusammenbrechen.

Der zweite Aspekt sind die vermeintichlichen Bewaffnungsvorgänge. Auf Twitter konnte man eine breite Phalanx - von militanten Neonazis, Preppern, Reichsbürgern, AfD-Verbänden, der Jungen Union und schließlich auch dem Bundesinnenminister - beobachten, welche einen massiven Schaden am Rechtsstaat, einen gezielten Angriff auf die Polizei, wenn nicht gar einen bevorstehenden Bürgerkrieg, herbeiredete. Von der Behauptung, welche auch den brutalen Polizeieinsatz rechtfertigen sollte, blieb schlussendlich: Nichts. Dass die Polizei sie dennoch lancierte, zeigt Parallelen zu dem Vorgang während des G20-Gipfels: Dort waren angebliche Waffenlager Gründe für den Einsatz eines SEK. Am Ende blieb nichts übrig. Konsequenzen für die Polizeiführung blieben jedoch aus, auch wenn diese bis heute keine Begründung für ihre Einschätzung vorlegen kann.

Das Prinzip der Zurückhaltung

Polizei und Presse verstießen dabei in erschreckendem Einklang gegen das Prinzip der Zurückhaltung. Spekulationen sollten nicht in die Öffentlichkeit getragen werden, denn ein Gerücht verbreitet sich schnell, seine Widerlegung ist beinahe unmöglich. Dass der Polizei aus einsatztechnischen Gründe die Verbreitung von Fehlinformationen zu Gute kommt, erklärt ihr Verhalten. Die unkritische Weitergabe von Spekulationen oder absehbaren Fehlinformationen durch große Teile der seriösen Presse zeigt jedoch ein unerklärlich naives Bild gegenüber polizeilichen Veröffentlichungen. Auch hier gilt: Ein Anruf in der zugeordneten Pressestelle hätte wohl genügt, um die Fehlinformation als solche zu enttarnen; ob man sie im Folge aus der Berichterstattung auslässt oder als solche in besonderer Weise noch skandalisiert, ist schlussendlich zweitrangig.

Aber auch für die professionelle Berufspolitik gilt selbiges Prinzip. Dass gerade aus der CSU, wie nun auch die jüngsten Äußerungen von Alexander Dobrindt bezeugen, befeuernde Aussagen zu hören und zu lesen sind, die nicht nur das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit unterminieren, sondern zugleich gezielte Fehlinformationen verbreiten, bezeugt deren Unzugehörigkeit im Kreise der demokratischen Parteien zum Einen und ist zudem eine Legitimation für Fehlverhalten in Justiz und Polizei zum Anderen. Zwar dürfte in den meisten Redaktionsstuben bekannt sein, dass die CSU schon immer mit dem Grundgesetz haderte (und es eben auch ablehnte), dennoch ist es mit Sicherheit immer wieder hilfreich zu betonen, dass CSU-Projekte überproportional häufig als verfassungswidrig eingestuft werden. Dies dürfte zur Einordnung der Äußerungen hilfreich sein.

Offene Fragen und vorläufige Antworten

Aus den Vorkommnissen in Ellwangen lassen sich verschiedene Fragen ableiten: Warum werden Abschiebungen mitten in der Nacht durchgeführt? Ist eine konzentrierte Unterbringung von Geflüchteten sinnvoll? Aus welchem Grunde und zu welchem Zweck verbreitete die Polizei Fehlinformationen? Welche Probleme gibt es mit der deutschen Abschiebepraxis? Fest steht jedoch, dass dem Rechtsstaat durch die Widerstandshandlungen der Bewohner der Einrichtung kein Schaden entstanden ist. Das polizeiliche Informationsverhalten, die Äußerungen des Innenministers und vieler Politikerinnen und Politiker aus den Reihen der Union tun dies jedoch. Sie stellen die Gewaltenteilung in Frage, sie ignorieren das mehrinstanzliche Gerichtsverfahren und möchten Geflüchteten Rechtsbeistände und ähnliche Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes, rechtsstaatliches Verfahren vorenthalten. Wer mehr Härte fordert, der kümmert sich nicht um einen Rechtsstaat, denn Härte ist keine Kategorie der Rechtsstaatlichkeit. So ist leicht ist zu erkennen, wer den Rechtsstaat schützt und wer ihn nur im Munde führt, um anderweitiges durchzusetzen.

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