Steuern nach Bedarf

BTW17 Im Vorfeld der Bundestages wird wieder über Steuersenkungen diskutiert. Die Frage, was überhaupt bezahlt werden soll, fällt dabei immer unter den Finanzierungsvorbehalt.

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Idealiter sähe eine demokratisch verfasste Gemeinschaft wahrscheinlich so aus: Man trifft sich, überlegt, was für den allgemeinen Bedarf gebraucht wird, dann werden die Lasten verteilt. Betrachtet man die Debatten zu Steuersenkungen vor der Bundestagswahl, dann stellt sich das in etwa so dar: Man trifft sich, unterbietet sich mit der Übernahme von Lasten und beschwert sich dann, dass allgemeine Bedarfe nicht gedeckt sind. Zeit für ein Umdenken.

Wettrennen um die größte Entlastung

Folgt man der Argumentation beinahe aller politischen Parteien, so stellt sich das Gefühl ein, dass öffentlicher Bedarf und Steuern nur wenige Berührungspunkte hätten. So bringen es vor allem die Unionsparteien zustande im gleichen Argumentationsprozess den Zerfall der öffentlichen Daseinsvorsorge zu kritisieren und zugleich Steuersenkungen zu fordern. Letzteres begründet sich sodann damit, dass man "den Bürgern etwas zurückgeben will". Als ob die deutschen Steuereinnahmen dem Luxus eines absolutistischen Herrschers zufließen würden und nicht etwa in die - gerne als verrottend bezeichnete - öffentliche Infrastruktur. Investitionen in ebendiese stehen aber unter dem ominösen Finanzierungsvorbehalt.

In einem Artikel vom August 2016 zitierte die ZEIT etwa den CDU-Politiker Linnemann: "Steuersenkungen sind nicht nur möglich, sondern auch bitter nötig." Warum dies, in Anbetracht steigernder Privatvermögen, so sei, bleibt voraussichtlich Linnemanns kleines Geheimnis. Da Idiotie jedoch kein Privileg von Unionspolitikerinnen und -politikern ist, stimmen auch fleißig Granden der SPD ein. Richtig sauer würde sogar der Vorsitzende der IG BCE, Michael Vassiliadis, wenn nicht das Geld seiner Leute an eben diese zurückflöße.

Steuersenkungen und Finanzierungsvorbehalte

Und eben hier entsteht das eingangs beschriebene Probleme. Nachdem sich alle darum gestritten haben, wer denn nun weniger in den Hut werfe, geht das Gemaule darüber los, dass nicht einmal ein Stück Pizza pro Person da ist. Kommunen klagen darüber, dass sie die Schulen nicht finanzieren können, deren personelle Ausstattung das Land aus Haushaltsgründen nicht gewährleisten kann. Mangelnde Integration wird beklagt, Mittel können, aus haushaltspolitischen Gründen, nicht bereit gestellt werden. In einer Reihe Talkshows ist man sich darüber einig, dass Gewalt- und Kriminalitätsprävention nötig sind. Allein, es mangelt an den finanziellen Mitteln.

Zur Besteuerung in Deutschland generell sollte man sich vor Augen halten, dass selbst das Steuerprogramm der Linken nicht so weit in das Privateigentum eingreift, wie das der CDU zu Beginn der Kohlära. Diese Binsenweisheit verdient Wiederholung, weil sie den Bedeutungsverlusts der Anteilnahme am Allgemeinwesen belegt. Und selbst wenn man Steuergerechtigkeit nicht als zentralen Hebel für gesellschaftliche Gerechtigkeit betrachtet, gibt es gute Gründe, sich für höhere Steuern einzusetzen. Nämlich genau dann, wenn man Steuern als Mittel zum Zweck allgemeiner und öffentlicher Ziele setzt. Wer hohe Besteuerungen dann verweigert, verweigert sich explizit einem demokratischen Gemeinwesen.

Steuern nach Bedarf: Ein Vorschlag

Vor der Bundestagswahl wäre es entsprechend spannend öffentliche Güter wie Bildung, Freizeit und öffentlichen Nahverkehr nicht automatisch unter einen Finanzierungsvorbehalt zu stellen, sondern das Steuersystem den Finanzierungslücken anzupassen. Dabei kann es zu einem Steuersystem kommen, dessen Steuern beweglich sind, ohne, dass es beständig einer neuen Gesetzgebung bedarf. Ich möchte einige Vorschläge machen:

  • Hohe Spitzensteuersätze: Egal ob Einkommens-, Vermögens- oder Erbschaftssteuer, der Spitzensteuersatz wird auf 80% gesetzt. Die jetzigen Spitzensteuersätze werden auf höhere Summen angehoben, sodass weiten Schichten der Bevölkerung tatsächlich mehr Privateigentum bleibt. Danach steigt die Progression.
  • Eine breitere Streuung der Mehrwertsteuer: Eine Ausdifferenzierung der Produktklassen in drei Kategorien: Grundgüter, Gebrauchsgüter, Luxusgüter. Luxusgüter werden dabei überproportional hoch besteuert.
  • Lohnabhängige Unternehmenssteuern: Umso geringer das Einkommen der Angestellten unterhalb der Leitungsebene, umso höher die Besteuerung der Unternehmen. So wäre gesichert, dass Unternehmensgewinne im Sinne der Gesamtgesellschaft erwirtschaftet werden.
  • Erhebung von Steuern gemäß der Bedarfslage: Der für mich entscheidende Punkt ist, dass diese Steuern immer nur zur Bereitstellung öffentlicher Güter verwendet werden. Werden Gelder nicht benötigt, werden die oberen Steuerklassen nicht in Kraft gesetzt.

Zurück zur Gesellschaft

Dieser Vorschlag ist wohl kaum radikal. Er schließt sich dem Rawls'schen Fairnissprinzip an, welches besagt, dass eine Ungleichverteilung von Besitz nur dann zu rechtfertigen ist, wenn er auch den Schwächsten hilft. Dies ist nur der Fall, wenn die öffentliche Daseinsvorsorge gesichert ist. Der Dynastisierung von Kapital über Vererbungen und Schenkungen würde entgegengewirkt, obwohl das Erbrecht als solches nicht angegriffen wird. Und statt langwierigen Zahlenfragen nachzugehen, könnte endlich über die Frage gestritten werden, wie wir unseren öffentlichen Raum und seine Institutionen gestalten wollen.

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