BVG Urteil zu Hartz IV Sanktionen

Soziale Gerechtigkeit Dieser Artikel behandelt die Grundrechte von Menschen, welche von einem Existenzminimum auskommen müssen.

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Karlsruhe – Am 05. November 2019 wird das Bundesverfassungsgericht ihr Urteil zu den Hartz IV Sanktionen um 10 Uhr verkünden.

Der Leserschaft steht es frei sich diesen Termin und Uhrzeit zu vermerken, mit dem Ziel das relevante Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zeitnah via dem Medium Internet zu verfolgen, darüber hinaus zitierfähig informiert zu sein. Ferner Dritte Menschen in ihren Zirkeln diesen Artikel mittels moderner Kommunikationsgeräte wie beispielsweise Smartphones weiter zu leiten.

Dieses richtungweisende Urteil wird im Ressort Innenpolitik die bundesweite Nachrichtenlage des 05. November 2019 bestimmen. Ferner ein Teil des Jahresrückblick 2019 werden.

Das Aktenzeichen des Sozialgerichts Gotha lautet:

Az. 1 BvL 7 / 16. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe hatten Mitte Januar in einer mündlichen Verhandlung geprüft, ob Hartz IV Regelleistungen überhaupt gekürzt werden dürfen.

Im Kern besteht die Frage, ob das vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbriefte Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum mittels der Hartz IV Sanktionen verletzt wird.

Die Sanktionspolitik der Hartz IV Ämter sind seit dem Bestehen ihrer Existenz bundesweit öffentlich äußerst umstritten und bei der Gesamtgesellschaft gänzlich unbeliebt bis hin zu verhasst. Sie werden als institutionell unmenschliche Entwürdigung bewertet. Bei den Millionen von betroffenen Menschen (und deren Familienangehörigen wie minderjährigen Kindern), Wählerinnen und Wählern mit ebensolchen Bürden im Alltag über eine Zeitspanne von Monaten.

Diese kritikwürdige Sanktionspolitik der Hartz IV Ämter beschäftigt von Anfang an bundesweit Anwaltskanzleien mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Sozialrecht, die Sozialgerichte bis hin zum maximalen Grad an Überlastung. In etwa zur Hälfte entscheiden Richterinnen und Richter an den Sozialgerichten in ihren Urteilen zugunsten der Empfängerinnen und Empfänger von Hartz IV Leistungen.

Eine Tatsache ist das Hartz IV Behörden im Jahr 2019 bundesweit weniger Hartz IV Sanktionen ausgesprochen haben, als zuvor im Jahr 2018. Opportunismus als Grundlage dafür muss zwingend in Betracht gezogen werden. Die Chancen auf ein zufriedenstellendes Urteil für die Menschen in allen Bundesländern sind als hoch einzuschätzen. In jedem Fall trägt das höchst richterliche Urteil nachhaltig zu der öffentlichen Stimmungslage, dem sozialen Frieden in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland bei.

Alle Parteien in den sechzehn Landtagen, dem Verfassungsorgan Bundestag möchten durch den Souverän mittels Wahlzettel in möglichst höher Wahlbeteiligung an den Wahlurnen legitimiert, darüber hinaus bestätigt werden.

Da sollen alle Parteien sich einig werden, wie sie sich zu nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes sich öffentlich zu den Hartz IV Sanktionen positionieren werden um wieder gewählt werden zu wollen.

Jimmy Bulanik

Quellen:

Sanktionsfrei e.V.

https://sanktionsfrei.de

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

https://www.der-paritaetische.de

Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV

https://www.bag-hartz-iv.de

Verdi

https://www.verdi.de

Bundesverfassungsgericht

https://www.bundesverfassungsgericht.de

YouTube: Tracy Chapman – Talking About A Revolution

https://www.youtube.com/watch?v=Xv8FBjo1Y8I

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Jimmy Bulanik

Jimmy Bulanik ist ein international langjährig erfahrener Experte gegen Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus sowie dem innerstaatlichen Handelns.

Jimmy Bulanik

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