Der bekannte Jurist für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht Professor Wolfgang Däubler unterstützt mit seinen Klagen bis vor dem Europäischen Gerichtshof jene Menschen, welche in ihrer Eigenschaft als Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter Wertschöpfung betreiben. Die Zielsetzung ist eine angewandte EU Richtlinie für Menschen in Leiharbeit und Festangestellten innerhalb der Europäischen Union.
Umfasst wird dabei die gleiche Arbeitskleidung, Arbeitsbedingungen, monetäre Würdigung der menschlichen Wertschöpfung. Dies stabilisiert die Demokratie in der größten Volkswirtschaft im Geflecht der miteinander verwobenen EU Binnenmarktes. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Lebensqualität von sowohl den betroffenen Menschen wie die Stabilität der zwischenmenschlichen Verbindungen welche Aufgrund von betrieblicher dauerhaften Entwürdigungen zwangsweise den Klageweg beschreiten müssen.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland werden Menschen erwähnt, deren Menschenwürde, von gleichwertigen Lebensverhältnissen, das Eigentum dem Gemeinwohl dienen soll. Was in diesem Werk nicht erwähnt wird sind Betriebe, dem Entziehen dieser juristischen Personen des privaten Rechtes von demokratischen Strukturen wie der Mitbestimmung des Personals, die Bekämpfung von gewerkschaftlicher Orientierung. Dabei muss erwähnt werden das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde verfasst zu einer Zeit als die Welt in den Abgrund der Menschheitsgeschichte geblickt hatte. Dies darf sich nicht wiederholen. Wer sich daran versündigt, befördert die Zustände welche in Hass, Krieg, Vernichtung münden.
Der Zustand einer Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, wie sie mit den schwächsten umgehen. Die Leserschaft kann den Professor Wolfgang Däubler mittels Spenden in seinem Streben zu unterstützen an:
Labournet.de e.V.
Verwendungszweck: EUGH - Klage
GLS Bank
IBAN DE76 4306 0967 4033 7396 00
BIC: GENODEM1GLS
Für betroffene Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ist der Professor Wolfgang Däubler erreichbar über seine Email: prof.daeubler@labournet.de
Jeder Betrag zählt und bewirkt etwas Gutes. Ein dafür erteilter Spendenbeleg wird von der Finanzverwaltung akzeptiert und berücksichtigt.
Jimmy Bulanik
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