Perspektivische Polizeikontrollen

Rechtsstaatlichkeit Dieser Artikel ist ein Beitrag zur Beibehaltung der hohen Rechtsgüter wie der Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit.

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Straelen (Niederrhein) – Theoretisch kann jede Person unterwegs einer Kontrolle durch die Polizei unterzogen werden. Dazu gibt es folgendes zu benennen. Auf Bahnhöfen, in Zügen, an Flughäfen, an Grenzübergängen dürfen gemäß § 23 Bundespolizeigesetz die Sachen eines Menschen ohne einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss kontrollieren. Dafür ist die Bundespolizei zuständig.

Außerhalb dessen ist die Polizei des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Sie darf beispielsweise ohne einen Durchsuchungsbeschluss nicht einfach das Gepäck durchsuchen. Wichtig dabei ist für alle Menschen das richtige Verhalten während einer Polizeikontrolle.

Wenn die Polizei einen bereits auf der Distanz einen anschaut, ist es ratsam sich nicht abzuwenden. Auch nicht den Blick abwenden. Sich nicht schnell bewegen.

Sobald die Polizei einen Menschen anspricht ist es sinnig, ruhig zu sein und bleiben. Ebenfalls zu jedem Zeitpunkt höflich zu sein und bleiben. Dabei folgende Frage stellen.

Liegt gemäß § 152, Absatz 2 der StPO ein Anfangsverdacht gegen mich vor ?

Die Polizei muss diese Frage beantworten. Im Anschluss ist es ratsam folgendes zu sagen.

Gemäß § 136 der StPO verweigere ich umfassend die Aussage !

Von da an muss eine betroffene Person lediglich folgende Fragen zur Person beantworten. Jene welche bereits auf dem Ausweisdokument stehen. Grundsätzlich ist es ratsam bei sich am Körper die Karte einer Rechtsanwaltskanzlei zu haben.

Diese Kontaktdaten sollten in dem persönlichen Mobilfunktelefon gespeichert sein. Auch ist es ratsam die juristische Repräsentanz während der laufenden Maßnahme anzurufen. Keine Widerstandshandlungen vornehmen wenn die Polizei die Kleidung, das Gepäck wie Einkaufstasche kontrollieren will.

Die Bürgerinnen und Bürger welche sicher mit ihren Rechten umgehen, sind immer und überall im Vorteil

Auch ist es ratsam konsequent zu schweigen. Selbst wenn Fragen gestellt werden, welche belanglos wirken sollten. Unter keinen Umständen sich mit der Polizei eine Diskussion zu beginnen, sich darauf einzulassen.

Wichtig ist wenn die Polizei die Personalien eines Menschen kontrolliert, selbst die Ruhe walten zu lassen. Im Grunde sind Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte welche auf die Disziplin des Strafrechtes spezialisiert sind vorzuziehen bei der Auswahl der Rechtsanwaltskanzlei, dessen Visitenkarte, Kontaktdaten im Mobilfunktelefon gespeichert sind. Grundsätzlich ist es dabei von Vorteil wenn die Rechtsanwaltskanzlei nicht so weit weg ist von dem eigenen Wohnort.

Zwingend ist dies gleichwohl nicht. Je besser ein Mensch seine Rechte kennt, sich entsprechend verhält ist davon auszugehen das die Maßnahme der Polizeikontrolle zeitnah beendet sein werden wird.

Sollte die Polizei sich aus welchem Grund auch immer eskalierend verhalten, schweigt weiter. Bleibt weiterhin friedlich. Im Nachgang kann unter Umständen über die eigene Rechtsanwaltskanzlei Strafanzeige und Strafantrag gestellt werden.

Die nach dem Tatortprinzip zuständige Staatsanwaltschaft muss ohne Ansehen der Person gegen die Polizei Ermittlungen aufnehmen. In solch einem Fall sind die betroffenen Beamten vom Gesetz her für die Dauer des Ermittlungsverfahrens von Beförderungen zwingend gehemmt. Auch wird dies in der Personalakte vermerkt.

Die Polizei ist als Behörde kein Monotheistischer Block. Darin mag es niemand das zum Zeitpunkt der bevorstehenden Beförderungen jemand anderes als eine Person selbst befördert werden wird.

Für jene welche mit einem Rad, motorisiert unterwegs sind mögen für die Polizei die Hände ruhig und sichtbar halten. Langsam die Dokumente vorzeigen. Das sichere Verhalten der Bürgerinnen und Bürger hat in jedem Fall einen Einfluss auf die Polizei.

In jedem Fall ist es ratsam in Rahmen wie Workshop solche möglichen Szenarien die Rollen abwechselnd zu üben. Durch die Wiederholungen wird jeder Mensch souveräner im Umgang einer möglichen Polizeikontrolle. Das ist gut für die Betroffenen Menschen, die Polizei, als auch die eigene Rechtsanwaltskanzlei.

Jimmy Bulanik

Nützliche Links im Internet:

Rechtsanwalt Johann Schwenn

www.mehr-strafrecht.de

Rechtsanwalt Gerhard Strate

https://strate.net

Rechtsanwalt Udo Vetter

https://www.vetter-mertens.de

Rechtsanwalt Volker Schröder

https://strafverteidiger-schroeder.de

Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler

https://www.daimaguler.eu

Rechtsanwalt Sebastian Scharmer

https://dka-kanzlei.de/scharmer.html

Rechtsanwalt Uwe Krechel

https://www.krechel-ohm.de

Rechtsanwalt Sven Adam

https://www.anwaltskanzlei-adam.de

Rechtsanwalt Alexander Hoffmann

https://www.anwalthoffmann.de

Rechtsanwalt Nils Spörkel

www.rechtsanwalt-spoerkel.de

Rechtsanwalt Carsten Ilus

https://kottbusserdamm.net

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Geschrieben von

Jimmy Bulanik

Jimmy Bulanik ist ein international langjährig erfahrener Experte gegen Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus sowie dem innerstaatlichen Handelns.

Jimmy Bulanik

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