Volksverhetzung ist ein Offizialdelikt

Gesellschaft Der Artikel informiert die Leserschaft zu der aktuellen Causa Frau von Storch und Frau Weidel.

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Zu den Werten einer Demokratie gehört die Toleranz. Andere zu ertragen. Ob gerne oder nicht. Gleichwohl es gibt Grenzen. So beim Verletzen von Menschen. Deshalb gibt es seit dem 01. Januar 2018 das Netzdurchsetzungsgesetz

https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz . Mittels Twitter haben Beatrix Amelie Eilika von Storch und Alice Elisabeth Weidel am 01. Januar 2018 Kommentare von sich gegeben. Die Polizei in Köln wertete dies als einen Anfangsverdacht, gemäß § 130 StGB, https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html Volksverhetzung. Dies ist ein Offizialdelikt. Daher muss von Amts wegen die Justiz ein Strafverfahren einleiten.

Diesbezüglich gibt es gegen diese beiden Personen Strafanzeigen. Laut dem Pressesprecher für Staatsschutzstrafsachen in Köln, Oberstaatsanwalt Ulf Wiluhn gibt es auf meiner Anfrage vom 02. Januar 2018 ein Vorprüfungsverfahren.

Der Bundestag wird sich damit befassen müssen, die Immunität der beiden Bundestagsabgeordneten aufzuheben. Dies gilt als sicher. Dann darf die Staatsanwaltschaft Köln weiter arbeiten. In jedem Fall haben Frau von Storch und Frau Weidel keinen guten Start in das neue Jahr 2018 gehabt. Der weitere Verlauf wird von der Öffentlichkeit verfolgt werden. Im Internet gibt es zu der Sache von einer Anzeigenstellerin, Bettina Jung aus dem niedersächsischen Wenzendorf in der Nähe von Hamburg eine online Petition. Quelle: https://www.change.org/p/justiz-beatrix-von-storch-alice-weidel-afd-wegen-volksverhetzung-verurteilen

Jimmy Bulanik

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Geschrieben von

Jimmy Bulanik

Jimmy Bulanik ist ein international langjährig erfahrener Experte gegen Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus sowie dem innerstaatlichen Handelns.

Jimmy Bulanik

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