Letzte Unterschrift vor dem Flug

KOMMENTAR Die Mietrechtsreform

Wenn sich zwei streiten, soll sich das Gemeinwohl freuen. So könnte man verkürzt Herta Däubler-Gmelins Justizpolitik in der ersten Hälfte der Legislaturperiode auf den Punkt bringen. Oft hat sie sich befleißigt, dem Gemeinwohlinteresse ausgleichendes Gehör zu verschaffen. Die Justizministerin ist eine verhinderte Verfassungsrichterin, da mag man ihr die richterliche Attitüde verzeihen. Doch geziemt sich einer Regierung gänzlich Neutralität? Vielleicht, wenn man zwei unerbittliche Streithähne - Mieter- und Eigentümerlobby - vor sich hat, die seit Jahren ziehen und zerren und sich darüber keine Regierung in den letzten dreißig Jahren zu einer Gesetzesänderung entschließen konnte; seit 1974 besteht schon die parlamentarische Mahnung nach einer Reform des Mietrechts. Oder eben, wenn man sich statt als Ministerin lieber als die Unparteiliche auf dem Platz versteht. So ist Däubler-Gmelin den Parteien in die jahrelangen Paraden gefahren und hat mit dem blumigen Reden vom Gemeinsinn die Streitigkeiten zu verkürzen gesucht. Jetzt sind beide Seiten sauer, und dem Gemeinwohl wird darum wohl am meisten Genüge getan, sagt sich die Ministerin. In diesem Interesse ist z. B., dass Mieter nun einseitig kürzer kündigen dürfen, um schneller an eine neue Arbeitsstelle oder ins Altersheim wechseln zu können. Flexibilisierung ist schließlich Menschenrecht!

Über die eigenen noch viel mieterfreundlichen Positionen aus dem Wahlkampf hingegen verlor Däubler-Gmelin kein Wort mehr. 1998 wollte die SPD die Grenze der zulässigen Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren - die so genannte Kappungsgrenze - von 30 auf 15 Prozent herunterfahren und die Modernisierungszulage auf 9 Prozent begrenzen. Diese Forderungen haben sich jetzt als reiner Stimmenfang entpuppt. Und der Staffelmietvertrag, der noch jedem Wohnungssuchenden einen Schauer über den Rücken gejagt hat, bleibt weiter unbefristet möglich.

Die Politik des Justizministeriums stand schon mit dem Hausherrn Edzard Schmidt-Jortzig unter dem Vorzeichen Effizienz. Daran hat sich mit Däubler-Gmelin wenig geändert. Eigentlich lobenswert, nachdem jahrelang die Verfahrensregeln therapiert wurden, sich einmal an das normale Recht zu machen. Denn wenn das klarer und einfacher wird, haben Laien Einblick und Gerichte weniger zu entscheiden. Und im Mietrecht werden diese heute oft gebeten: durchschnittlich 300.000 Mal pro Jahr. Doch die Reform ist eigentlich nicht darüber hinausgegangen, das ganze Recht dem BGB einzuverleiben. Jetzt muss Anwalt wenigstens nicht mehr lange Paragraphen suchen.

So verliert sich die Mietrechtsreform im Unentschieden. Da fällt dem Kabinett leicht, die Vorlage im Umlaufverfahren nach Aktenlage zu bescheiden. Letzte Unterschrift vor dem Flug in die Sonne.

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Geschrieben von

Jörn Kabisch

Stellvertretender Chefredakteur des Freitag von 2008 - 2012 und Kolumnist bis 2022, seitdem Wirt im Gasthaus zum Schwan in Castell

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