Auf geht’s in weltweite Rücksichten!

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Auf geht’s in weltweite Rücksichten!

Menschenrecht, die unveräußerliche Keimzelle unserer Weltwirtschaft?

Menschen-, Tier-, Pflanzen- , Elementen- Recht, die unveräußerliche Keimzelle unserer Weltwirtschaft?

Eine Antwort auf Michael Jägers Freitags Artikel:

www.freitag.de/kultur/1027-schluss-mit-r-cksichtslos

Serie:Menschenrechte | 07.07.2010 11:05 | Michael Jäger

Schluss mit rücksichtslos Wer die ­Menschenrechte vor der Instrumentalisierung ­retten will, muss zu ihrem Kerngedanken zurückkehren – die Freiheit zur Solidarität

Serie:Menschenrechte:

Die Sache mit den Menschenrechten war von Anfang an eine knallharte Sache auf des Messers Schneide von Geldverleihern an die despotisch säkulare wie klerikale Obrigkeitsmächte.

Die Geldverleiher hatten als Gläubiger gegenüber ihren adeligen wie klerikalen Schuldnern nichts außer per Handschlag, wenn überhaupt,zur besicherten Verfügung über ihr verliehenes Kapitalvermögen, als deren Rückzahlungs- Laune oder Nichtlaune.

Die Willkür der Hoheitlichen Schuldner geriet nicht selten mit der wachsenden Zinslast der aufgenommenen Schulden bei privaten Kapitalgebern zum anschwellenden Obrigkeitsgroll, der den Gläubigern nicht etwa deren Forderungseigentum zurückgeben wollte, sondern durch die Inszenierungen von Pogromen erst das letzte Hemd und dann das Leben nahmen. Amen!

Insofern geht es, anders als wir gemeinhin glauben, bei der Frage von Menschenrechten zwischen Staaten bei der Gelegenheit von Staatsbesuchen nicht um selbstlos menschelnde Gesten, wie die einen meinen, nicht um das Zerrbild westlicher Interessen, wie andere meinen, sondern knallhart um die Kernfrage, sind meine Forderungen wie Verbindlichkeiten weiter firmen- wie personenbezogen fremdstaatlich verbürgt besichert, oder nicht?

Menschenrecht kann, n. m. E., in Zeiten behaupteter Herrschaft der Weltfinanz- Ökonomie nur die Geschäftsfähigkeit der Menschen in ihren alltäglichen, rechtlichen, monetären, religiösen, kulturellen, gesundheitlichen Angelegenheiten zum Ziel haben.

Der Begriff Bürgerrecht wie Staatsbürgerrecht engt den Begriff Menschenrecht in bezeichnender Weise auf Bürger/innen, Staatsbürger/innen verhängnisvoll wie ökonomisch weltweit wachstumshemmend ein.

Dass die sozialistischen Staaten, beginnend mit der russischen Oktoberrevolution 1917, das Wagnis auf sich nahmen, aus der Not der schlechten Rating Einstufungen durch gerade im Jahre 1909 gegründete Rating Agenturen (s. dazu u. a. die Fitsch Rating Agentur Gründung)in den USA, im United Kingdom of Great Britain für ihre Staats- undGemeinwesen mit dem Ergebnis des jahrzehntelang asymmetrischenAusschluss, weg von den Internationalen Finanzmärkten, eine Tugend eigner Rechtsbegriffe zu machen, halte ich für ein menschheitsgeschichtliches Kapital ganz eigner Art Menschen- und Gesellschaftsbild Prägung.

Menschenrecht als linke Utopie verhandelt gerät leicht unversehens in das beunruhigend kabbelige Gebirgsmassiv Fahrwasser der Bildung einer „Menschenrechts Ecclesia“, die täglich die Gläubigen aller religiösen Farben per Glockenschlag und -klang zu Gebeten herbei lockt, das Menschenrecht, ohne Sinnen und Trachten bestehendes Menschenrecht einzuklagen, in hymnisch himmlisch Eschatologiescher Gnade des Menschenrechts als Unbesicherte Utopie „UU“ anzurufen?.

Hat die Wirklichkeit des einklagbar bestehenden Menschenrechts allerorten in der Welt nicht längst den Ernst des Blochgesang vom "Prinzip Hoffnung", die kantschen Hymnen der emanuellschen Utopie seines "Kategorischen Imperativ" des Menschenrechts, links und rechts, freihändig „Gehabermast“, herrschaftsfrei kommuniziert, Rechtstitel Paragraphen gesteuert, einfach so überholt, ohne diese Utopien weder einholen noch einlösen zu wollen?

Fehlt es da nicht nur noch, in wertschätzender Wahrnehmung vorhandener Rechtstaaten, an klagewillig klageführenden Organisationen, Staaten, Anwälten, Staatsanwälten, Richtern/innen bei nationalen wie Internationalen Strafgerichtshöfen?

Tatsächlich sind der Mensch, das Tier, die Pflanze, die Elemente mit und ohne alle ihre Ressourcen, Talente, Handicaps auf Erden eine für sich sprechende wie sprachlose Kultur- Tatsache auf Erden und keine Utopie, keine unverbindliche Skulpturen- Theater Bühne Vorstellung.

D. h., „pars pro toto“ dass die bloße Existenz dieser Genannten für den Erwerb der Menschen-, Tier-, Pflanzen- , Elementen- Rechte reicht und an keinerlei weitere Rechtfertigung noch Auskünfte mehr geknüpft ist.

Nehmen wir beispielhaft für alle Menschenrechte, das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit
Welchen Geistes ist das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit seiner Natur nach wirklich?
Eine Meinung hat man/frau ja nicht erst dadurch, dass andere sie gelten lassen, sondern dadurch, das diese geäußert wird, gleich wie genial, klar hier, verworren, gestört, verstört da, sie daherkommen mag..

Die Psychoanalytische Bewegung der Zwanziger Jahre des Zwanzigsten Jahrhunderts bestand im Kern darin, von der Kita über die Schule, Werkbank, Lehre, Wehrpflicht, bis zur UNI, von der Wiege bis zur Bahre, Meinungsäußerungen, wie Ausscheidungen, gleich welcher Art volksmedizinisch als „Goldplättchen“, in der Annahme eingehend zu verhandeln, dadurch, allseitig eine heilsam psychohygienische Wirkung auszulösen.

An der Gesellschaft liegt es, dafür, z. B. über die Ressourcen des Staates, aber nicht nur dort, Sorge zu tragen, dass Meinungsäußerungen einer Person, einer Gruppe, nicht zu Lasten des Rechts auf Meinungsfreiheit, des Menschenrechts auf Gesundheit anderer Personen, Gruppen, Dritter durchaus ihre heilsamen aber nicht heillosen Wirkungen entfalten können.

Frage:

„Sind die Menschen-, Tier-, Pflanzen- , Elementen- Rechte nicht von Anbeginn der Schöpfung, mit all ihren Sonderrechten auf Entschädigung, Lastenausgleich für die Verkürzung, Vorenthaltung ihrer Rechte, wirksam?

Geht es folglich nicht um die Erlangung der Menschen-, Tier- , Pflanzen- , Elementen- Rechte sondern um ihre wahrnehmende Durchsetzung?, die eines anderen gesellschaftlichen Organismus Kontextes an lokalen und globalen Netzwerken bedarf als das Erlangen der endzeitlich reinen Vorstellung von Menschen-, Tier-, Pflanzen- , Elementen- Rechten?

Frage:
Würde es der Duchsetzung der bestehenden wie formulierten Menschenrechte auf die national, lokalen und international, globalen Sprünge helfen, wenn jeder/e Bürger/in ein Klagerecht vor nationalen wie Internationalen Gerichtshöfen gegen die eigene Regierung erhält, wenn diese zu Lasten ihrer Bürger/innen mit anderen Staaten, Globalplayern Verträge mit dem Ziel überdimensionierter Projekte abschließt, deren Projekt- wie Folgekosten die Finanzen des Staates ruinieren.?

Sollten Staaten weltsystemrelevent so verkleiner , mit einer strukturellen Nichtangriffsfähigkeit versehen werden, dass dereinst, wenn es wieder einmal heißt::
Deutchland habe Polen überfallen!,

der Zwischenruf im Äther des Internet als Frage stimmenreich ertönt::

"Wieviele sind es?

und die Antwort mindestens ebenso stimmenreich lautet:

"Nur vier ganze solche Strolche, wie damals im Jahre 1939 als Auftakt zum Zweiten Welkrieges !Bitte nicht scharf schießen!

Die sind dieses Mal, anders als im Jahre 1939, harmlos, die wollen nur spielen"

JP

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Joachim Petrick

Aktuelles: Meine sichere Route- Refugee-Airlift - Petition "Luftbrücke für Flüchtlinge in Not" an die MdBs des Bundestages erhofft Debatte

Joachim Petrick

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden