AUSCHWITZ- PROZESS 1963- 2013?

Kalte Amnestie69 Hat sich der vom Justizminister Gustav Heinemann der Großen Koalition 1969 eingeführte Strafgesetzbuch § 50/2 als sogenannt "Kalte Amnestie" von NS- Tätern erwiesen?

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Der Historiker, Direktor des Jüdischen Museums in Frankfurt am Main, 1988 gegründet, Leiter des Fritz Bauer Instituts, 1995 gergründet, Raphael Gross, verdeutlicht im Deutschlandfunk- (DLF-) Interview mit Christoph Heinemann, auf welchen gesellschaftlich tief verwuzelten und weit verbreiteten Widerstand der Beginn des, vom Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903- 1968) angestrengten, Auschwitz- Prozesses in Frankfurt/Main vor genau fünfzig Jahren am 20. Dezember 1963 kurz vor den Weihnachtstagen stieß.

Noch lange Jahre danach sei die Aufarbeitung des Holocaust in Deutschland mit ermittlungs- und klageunwilligen Juristen, Staatsanwälten Richtern, konfrontiert gewesen, sagt Raphael Gross, und doch sei der Auschwitz Prozess eine Zäsur gersen.

"Heute vor 50 Jahren begann in Frankfurt am Main der erste von sechs Strafprozessen gegen Mitglieder der Mannschaft des nationalsozialistischen Vernichtungslagers Auschwitz", leitet Christoph Heinemann sein Interview ein
"Das sei nicht das erste Verfahren gegen Verantwortliche von Auschwitz gewesen; Lagerkommandant Rudolf Höß war bereits 1947 in Polen zum Tode verurteilt worden und unmittelbar in der Nähe des Lagers gehängt worden. Der ranghöchste Täter im Frankfurter Prozess war Robert Mulka, der Adjutant des Lagerkommandanten. Robert Mulka wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Herr Gross, warum begann die systematische juristische Aufarbeitung von Auschwitz erst 1963, also 18 Jahre nach der Befreiung und lange nach den Nürnberger Prozessen?

Raphael Gross: Zunächst mal begannen die systematischen Ermittlungen für den sogenannten Auschwitz-Prozess schon mindestens vier Jahre vorher, nämlich Mitte 1959. Damals hat Fritz Bauer, der Generalstaatsanwalt in Hessen, Georg Friedrich Vogel und Joachim Kügler mit der Arbeit betraut. Andererseits waren natürlich die 50er- und auch 60er-Jahre durchaus keine Zeit, wo in Deutschland Anwaltschaften ein besonderes Interesse hatten, irgendwelche NS-Verfahren durchzuführen.

Heinemann: Warum nicht?

Gross: Zum einen waren natürlich viele der Juristen selber stark belastet. Das trifft sogar auf die Oberstaatsanwaltschaft während des Auschwitz-Prozesses zu. Heinz Wolf etwa, von dem weiß man heute, dass er eine einschlägige NS-Vergangenheit besaß. Zum anderen war die Gesellschaft insgesamt und auch während dem Kalten Krieg nicht besonders daran interessiert, massiv wirklich juristisch vorzugehen. Zu viele waren beteiligt.

Heinemann: Welche Rolle spielte in der Strategie der Verteidigung der Begriff „Befehlsnotstand“?

Gross: Das war in gewisser Weise ein Mythos, dieser Begriff, respektive die Vorstellung, die damit einherging. Es gab dann eine Expertise von der zentralen Stelle in Ludwigsburg, die sehr klar zeigte, dass einerseits es immer möglich war, sich von Auschwitz wegversetzen zu lassen, und zum anderen kein einziger Fall bekannt war, wo eine sogenannte Befehlsverweigerung dazu geführt hätte, dass jemand deswegen an Leib und Leben bedroht worden wäre.

Heinemann: Professor Gross, Sie haben Fritz Bauer genannt, den hessischen Generalstaatsanwalt. Wie hat er das Verfahren aus Sicht der Anklage gesteuert?

Gross: Er stand neun landgerichtlichen Staatsanwaltschaften vor und hat dem Landgericht in Frankfurt am Main, also einer nachgeordneten Behörde, diesen Fall übergeben. Er hatte die Möglichkeit, mit den Sachbearbeitern der Staatsanwaltschaft in Frankfurt über den Prozess und die Konzepte zu sprechen, eigene Überlegungen einzubringen. Aber es war natürlich auch so, dass die wirklich zuständigen Staatsanwälte immer wieder betont haben, dass sie unabhängig gearbeitet haben.

Raphael Gross ist ein Schweizer Historiker, der sich vor allem der deutsch-jüdischen Geschichte und dem Holocaust widmet. Er ist Direktor des Jüdischen Museums in Frankfurt am Main und Leiter des Fritz-Bauer-Instituts. Zudem leitet er das Leo Baeck Institut in London und ist Honorarprofessor am Historischen Seminar der Universität Frankfurt.

Die ganze Lektüre des DLF- Interviews kann ich nur empfehlen, es ist gut im Internet nachzulesen.

Mir geht es an dieser Stelle um einen weiteren Zusammenhang der Aufarbeitung der NS- Verbrechen, der mit dem Begriff

"Kalte Amnestie"

verbunden ist.

Wobei der Begriff "Kalte Amnestie" wiederum ausgerechnet und das auch noch mit zunehmendem Abstand zu damals, auf verstörende Weise, mit dem Juristen, kurzfristigem Innenminister in der Konrad Adenauer Ära, 1954/55, Justizminister der Großen Koalition von 1966- 1969 und apäteren Bundespräsidenten Gustav heinemann (1899- 1976 / Amtszeit 1969- 1974) verbunden ist.

Verstörend deshalb, weil die einen Gustav Heinemann insbesondere für sein Verdienst als Jusstizminster im Jahre 1969 loben, weil er es damals verstanden hatte, sowohl die SPD als auch CDU/CSU MdBs der Großen Koalition und der FDP, parteiübergreifend, zu überzeugen, dass die zum 31.12.1969 drohende Verjährungsfrist für NS- Verbrechen aufgehoben gehört.

Gustav Heinemann plädiert als Justizminister für täterbezogen mildernde Umstände im Mord- Fall und wollte dabei NS- Täter einbezogen wissen, was ihm heute nicht wenige vorwerfen, denn dass sei im Grunde nichts anderes als eine "Kalte Amnestie" aller noch lebenden NS- Täter/innen gewesen.

Zuvor galt bis 1969 in Gänze jeder NS- Täter, jedes NS- Verbrechen. ohne Ansehen der Person, systemimanent, von "niedrigen Beweggründen" geleitet und damit strafverschärfend, falls es zur Anklage, gar zur Verurteilug kam, was ja bekanntlich selten geschah.

In den Augen vieler Holocaust Überlebender, NS- Opfer, NS- Widerständler hatte Gustav Heinemann mit der Schaffung des neuen Strafgesetzbuch Paragraphen 50/2 die NS- Täter, NS- Verbrechen, allzu menschelnd, realitiviert, weil er diese mit allgemeingesellschaftlich gemeinen Verbrechern, Verbrechen, unter Berücksichtigung von etwaigen persönlich mildernden Umständen, gleichgestellt, in Gerichtsverfahren verhandelt wissen wollte

Seine bisherigen politischen Gegner, voran beachtliche Teile in der FDP- Fraktion im Deutschen Bundestag um Walter Scheel Hans- Dietrich Genscher, Burkhard Hirsch, Wolfgang Mischnik, Hildegard Hamm- Brücher, Karl- Hermann Flach reagierten auf Gustav Heinemanns Schaffung des inkriminiert neuen Paragraphen 50/2 mit voller Zustimmung und signalisierten die Bereitschaft, für die Aufhebung der zum 31.12.1969 drohenden Verjährungsfrist für NS- Verbrechen im Deutschen Bundestag einzutreten.

Es stand folglich zu befürchten, dass die drohende Verjährungsfrist für NS- Verbrechen, ohne die Rechtskraft des neuen Strafegesetzbuch § 50/2 , nicht durch den Deutschen Bundestag abgewendet worden wäre, wie es dann ja, mit diesem Paragraphen, gelungen war.

Der im Laufe der Jahrzente anschwellende Vorwurf gegen Gustav Heinemann, er habe als Justizminister der Großen Koalition mit der Schaffung des neuen Strafgesetzbuch § 50/2 nur FDP- MdBs in der Bundesversammlung im März 1969 für seine Wahl zum Bundespräsidenten gegen den CDU/CSU Kandidaten, Gerhard Schröder, gewinnen wollen, hält einer genaueren Einschätzung der damaligen Lage und schon gar nicht der Person Gustav heinemanns stand.

Von 1975 bis 1981 lief der Majdanek NS- Prozess.

Dass sich bundesdeutsche Richter, ja Staatsanwälte, nicht selten auf mildernde Umstände bei der Anklage und Verurteilung von NS- Tätern verlegten, lag nicht in Gustav Heinemanns Verschulden, sondern darin, dass es erst viele Jahre später mit Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag 1997, ganz in Gustav Heinemanns Sinne, Raum und Gerichsverfahren ergreifend, juristische Vorstellungen von Regierungsverbrechen, verhandelbar und verurteilbar wurden.
JP

http://www.deutschlandfunk.de/auschwitz-prozess-ploetzlich-gab-es-ja-keine-nazis-mehr.694.de.html?dram:article_id=272617
20.12.2013
AUSCHWITZ-PROZESS
"Plötzlich gab es ja keine Nazis mehr"

Raphael Gross im Gespräch mit Christoph Heinemann

http://de.wikipedia.org/wiki/Majdanek-Prozess
http://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Auschwitz-Birkenau
KZ Auschwitz-Birkenau

http://studgenpol.blogspot.de/2011/01/warum-hat-es-nie-einen-groen-gestapo.html

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Geschrieben von

Joachim Petrick

Aktuelles: Meine sichere Route- Refugee-Airlift - Petition "Luftbrücke für Flüchtlinge in Not" an die MdBs des Bundestages erhofft Debatte

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