Beharrt K. Th. zu Guttenberg auf Doktortitel nach Hofpfalzgrafenrecht?

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Beharrt Karl Theodor zu Guttenberg als adelig bayrischer Sturkopf auf Doktortitel als Standesbezeichnung nach mittelalterlich angestammten sog. Hofpfalzgrafenrecht?

Karl Theodor zu Guttenberg ist, juristisch streitbar, aus der Nähe von Kundus aus dem Schoße seiner Bundeswehr Truppen Kameraden/innen in afghanischem Kampfgebiet nach Berlin zurück gekehrt.

Haben sich viele zu früh gefreut, hat Karl Theodor zu Guttenberg beim Verfassen seiner Dissertation nur dem Volk aufs Internetianer/innen Maul geschaut?

Schnurren jetzt alle Plagiatsvorwürfe gegen Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg im Zusammnehang mit seiner Dissertation aus dem Jahre 2006 an der Bayreuther Hochschule, wie ein zu heiß gebackens Soufle, in sich zusammen?

Lehrt uns Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg nun als bajuwarischer Sturkopf von eigenen Gnaden juristisch mittelalterliche Mores, dass vielen von uns in den nächsten Wochen, Monaten, Jahren Hören und Sehen vor lautem wie stillem Schrecken vergeht, während die arabischen despoten von ihren unterdrückten, gepeinigten Völkern in die Wüste ihres Rest Vermögens vor dem Schonvermögen gejagt werden?

Hat es Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg bereits bei der Verleihung der bürgerlichen Doktorwürden im Jahre 2007 durch die Bayreuther Hochschule als Zumutung empfunden, über sein angeblich angestammtes sog. Hofpfalzgrafenrecht der Selbstverleihung von Doktorwürden an sich und Seinesgleichen als Standestitel aus parteipolitischen Rücksichten gegenüber der CDU/CSU hinwegzusehen?

Sind seine Juristen/innen bereits dabei, den Begriff
"Volk"
anläßlich der Plagiatsvorwürfe gegen Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg, in Zeiten einer anschwellend dicht beblätterten, bebilderten, Schwarm- Intelligenz im Internet, neu zu definieren?

Warum?,
weil früher der Adel in Land, Philosophie, Juristerei, Theologie, Wissenschaften dem Volk gefahrlos direkt aufs Maul schauen konnte, um Dissertationen, Diplome, Graduierungen, Magister-, Master- und Bachelorarbeiten, Patentrechte ohne Quellenangaben, unter fundamentaler Missachtung namentlicher Autorenschaften, zu erstellen.

Heute können dieselben nachgewachsenen Kreise, dem Volk gefahrlos nur indirekt über das Internet aufs Maul schauen, ohne gleich dicht bedruckte Blätter mit namentlicher Autorenschaft, samt sekundärer Quellenangaben, rechtswirksam direkt vors Maul geklebt zu bekommen.

Dass das Volk heute nicht mehr nur in Schüttelreimen, in gebrochenen Worten, Versen Fersen gebend, Jamben, sondern schnörkellos ganze Dissertationen diht beblättert spricht, kann keinem Doktoranden wie Karl Theodor zu Guttenberg, in Zeten vernetzt anschwellender Schwarm- Intelligenzen zum Nachteil ausgelegt, vorgehalten werden.

Deshalb sei der Plagiatvorwurf gegen Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg in der Angelegenheit seiner Dissertation aus dem Jahre 2006 an der Hochschule zu Bayreuth besonders für die neue Deutung des Begriffs "Volk" der Internetianer/innen wegweisend wichtig, wichtig, auf alle Fälle mit dem Blick auf bestehende und kommende Fälle null & nichtig.

Gleichzeitig frohlocken Karl Theodor zu Guttenberg nahe juristiche Kreise, weil Karl Theodor zu Guttenberg, daselbst anwesend, aus der Geschichte seiner Raubritter Ahnen, seines angestammten Familiengeschlechts, Familiensitzes übe dem Dorfe Guttenberg in Bayern unerwartet juristischer Beistand von, mittelalterlich ungebrochen, nachwievor gültigem Rechtsverständnis in Deutschland, in Gestalt und Form des verliehenen sog. Hofpfalzgrafenrecht rettend naht.

Das Haus derer zu Guttenberg, so heißt es raunend, habe entsprechend seinem hohen Adelstande, neben Kaiser und Papst, gemäß amtlich erworbenen sog. Hofpfalzgrafenrecht, die göttliche Gnade, an sich selber und Dritte den Titel Doctores (Dr., mittelalterlich D.) zu vergeben.

Die so Promovierten nannte man Doktores bullati (von bulla, Urkunde) im Gegensatz zu den auf Grund der vorgeschriebenen Studien und Prüfungen rite promoti.

Böse Geister haben bereits damals, wenn auch angeblich bis heute folgenlos, im Mittelalter dieses sog. Hofpfalzgrafenrecht, anfechtend, als Unsitte empfunden, weil die den Doktortiteln dieser Art, innewohnend, verliehenen, den Adelsrechten sich nähernden Privilegien (gesellschaftliche Ehrenrechte, bevorzugter Gerichtsstand usw.) den ursprünglich nur zum Zweck des Lehramts geschaffenen Titel in eine Art Standesbezeichnung verwandelt hätten.

Ist Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg gar ein derartig adelig bayrischer Sturkopf, dass er, wie einst ein gewisser Michael Kohlhaas in Heinrich von Kleist gleichnamigen Novelle nach seinem mittelterlichen verliehenen Hofpfalzgrafenrecht grabend strebend, auch noch das ganz juristisch heillose Dilemma weiter wirkender Rechtsansprüche des deutschen Adels, des Klerus, der Kirchen hinsichtlich jahrhundertlang währender Privilegien, Dotationen, staatlicher Bezuschussung aus Altverträgen, das Ausbleiben jeder Bodenreform, ultrabrutal zu dem Zwecke offenlegt, um die Durchsetzung seines angeblich angestammten Hofpfalzgrafenrechtes zu verfolgen?

Weiterführende Fragen:

"Sind unsere heutigen Medizinischen Doctores überhaupt noch im Stande von Lehreren/innen der Gesundheit, der Lebensführung, maßen diese sich den Titel
"Doktor" Dr. med.
zweckentfremdend zu ihren Gunsten zu Lasten anderer, sonders ihrer Patienten/innen, die nicht ihre Patienten/innen, sondern ihre Schüler/innen, Studenten/innen sein sollten, an?"

"Sind wissenschaftshistorisch betrachtet, nicht Dissertationen, Diplome, Graduierungen, Magister-, Master- und Bachelorarbeiten, Patentrechte eine sachdienlich erhellende Art von Selbstanzeigen, Angehöriger eines Wissens- Raubrittertumwesens gewesen zu sein und zu sein, aus dem sich heute über einen Entschädigungsfond, bei politisch gutem Willen, mit leichter Hand ein gesellschaftlich auskömmlich finanziertes Grundeinkommen für alle Bürger/innen, von der Wiege bis zur Bahre, rechtswirksam begründen läßt?"

Letze Meldung von der Karl Theodor zu Guttenberg Kampflinie:

Potzblitz!,
was für ein schneidig schaffender Plagiatbaron, Freiherr Googleberg,
unser aller Karl Theodor zu Guttenberg schafft es wider alle bekannten physikalischen Regeln beim Freien Fall Jürgen Möllemann Freien Fall von 9,86 Meter/Sekunde ohne geöffenten Rettungs- Fallschirm aus adelig untadelig eigener Kraft noch mehr Geschwindigkeit aufzunehmen, um seinem direkten Aufprall auf dem Boden der von den Internetianer/innen geschaffenen Wirklichkeit, abwärts fabulierend, entgegen zu fiebern.

Unseren Rest Adel macht uns wie früher unsere wilhelminischen Leutnants( sie den Roman "Der Untertan" von Heinrich Mann) keiner nach.

JP

siehe:

de.wikipedia.org/wiki/Doktor

www.sprache-werner.info/Geschichte-Brockhaus-1908.1904.html

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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