Berliner Schlawiner Boni- Orgie im Deutschen Bundestag

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Berliner Schlawiner Boni- Orgie im Deutschen Bundestag

Wenn alle Bundestagsabgeordneten/innen Schlitzaugen wären, könnte ich, mit Fug und Recht, behaupten:

„Im Deutschen Bundestag steht ein Schlawiner Schlitzauge dem anderen Schlawiner Schlitzauge im Weg und sieht sich nicht“

Das kann ich so nicht behaupten, weil die wenigsten Bundestagsabgeordneten/innen Schlitzaugen haben.

Was ich dagegen behaupten kann, die MdBs aller Parteien im Deutschen Bundestag stehen im

Boni- „Stopp and Go“ Stau,

vorheriger und erfundener Funktionszulagen, die das Bundesverfassungsgericht (BVG) ausdrücklich per rechtskräftigem Urteil (gemäß Grundgesetz (GG) Artikel 38)

vor zehn Jahren aus dem Jahre 2000 für Fraktionsgeschäftsführer oder Fraktionsvizechefs verboten hat..

In der Regel erhalten jetzt Funktionsträger/innen der im Deutschen Bundestag vertretenden Parteien verfassungsfremde Zulagen zwischen € 1.000.- und 9.000.-/monatlich.

Peter Altmeier(CDU) erhält eine Zulage zu seiner gesetzlichen MdB Diät von € 7.668.-/monatlich.

Um nur einige Namen zu nennen, die als MdBs ebenfalls verfassungsferne Funktionszulagen erhalten:

Vertriebenensprecherin Erika Steinbach(CDU),

Gesundheitsexperte Karl Lauterbach(SPD),

Bündnis 90/Die Grünen, Renate Künast, Jürgen Trittin erhalten jeweils eine Zulage von € 3.834.-/monatlich, trotz Bedenken aus der eigenen Fraktion,

Die Linkspartei, Gesine Lötzsch erhält wie Klaus Ernst Zulagen in Höhe von € 1.913.-/monatlich.

Der SPD- Fraktionsvizechef Olaf Scholz erhält im klammheimlichen Widerspruch zu dem vorliegenden BVG- Funktionszulagen- Urteil eine monatliche Funktionszulage in Höhe von 3450 Euro - . und ist doch derjenige unter allen MdBs, der den ganzen Bundestags Zulagen Schlamassel Skandal, willentlich wie unwillentlich arglos, aufgrund seiner transparenten Angaben über seine Gesamteinkünfte, offenbart und ausgelöst.

Entgegen aller Transparenzpflicht, sind die Gesamteinkommen der Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU Volker Kauder,SPD Frank- Walter Steinmeier, FDP Birgit Homburger nicht offen gelegt.

Mehr als 100 Bundestagsabgeordnete/innen aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, nehmen in Abstimmung mit ihren Fraktionen, ungeachtet des vorliegenden BVG- Urteil, rechtlich ungerührt diese verfassungsfernen Funktionszulagen in Anspruch.

Die Fraktionsbudgets aller Parteien in deutschen Parlamenten, in Kommunen, Land und Bund, werden vorwiegend aus Steuermitteln der Bürger/innen finanziert

Die Abgeordneten/innen beanspruchen als Parlamentarische Geschäftsführer, Fraktionsvizevorsitzende und häufig auch in weiteren Ämtern, u. a. als Sprecher/innen eines Bundestagsausschusses , Arbeitskreises der eigenen Fraktion, verfassungswidrig so genannte Funktionszulagen aus den Budgets der Bundestagsfraktionen, die aus Mitteln des Deutschen Bundestages monatlich ausgeschüttet werden..

Das geschiehtunabhängig von der gesetzlich festgelegten Diät in Höhe von monatlich 7668 Euro/MdB.

Vor zehn Jahren, im Jahr 2000 hatte das Bundesverfassungsgericht die Zahlung solcher Funktionszulagen aus Mitteln des Deutschen Bundestages per rechtskräftigem Urteil nur denFraktionschefs aller Parteien zugebilligt, anderen Funktionsträgern/innen der Fraktionen dagegen ausdrücklich nicht.

Der Bundesverfassungsrichter a. D. Hans-Joachim Jentsch, ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter, war an dem BVG- Urteil aus dem Jahre 2000 maßgeblich beteiligt lässt über die Medien mitteilen:

"Ich halte das für eine Entscheidung, die für alle Parlamente gilt."

Auch der angesehene Grundgesetzkommentar von Maunz/Dürig läßt keine andere Deutung zu als die:

"Besorgnisse" des Verfassungsgerichts dürften "gleiches Gewicht haben, unabhängig von der Frage, aus welchem Etat (Bundestag/Landtag oder Fraktion) Funktionszulagen bezahlt werden".

Der Staatsrechtler Herbert von Arnim beklagt diese Selbstbedienungspraxis deutscher Parlamentarier/innen in Kommunen, Land, Bund seit Jahren in viel beachteten und doch in der Sache selber bisher eher ignorierten Publikationen.

Die ausgezahlten Funktionszulagen an die im Bundestag vertretenden Parteien sind bis in das Jahr 2009 auf eine Summe von 3,6 Millionen Euro angestiegen

Im Jahre 1999 waren es umgerechnet „nur“ 2,3 Millionen.

Angesichts dieser drastischen Ausweitung der Auszahlung von verfassungsfremden Funktionszulagen an über 100 MdBs von 660 MdBs des Deutschen Bundestages, wird siedend heiß klar, über welche Pfade es möglich war, unangefochten, die Entscheidungen des Deutschen Bundestages zum Kosovo Krieg im Jahre 1999, der Zustimmung zur Ausrufung des Ernstfalles durch dieNATO nach Nie Eleven 2001, zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan, Jahr für Jahr, seit dem Jahre 2003, Mehrheiten durch die parlamentarische Bank für die Agenda 2010/Hartz- IV- Gesetze im Jahre 2004 herbeizuführen.

Während bei Grünen und Linken, nach langen Debatten, neben den Fraktionschefs lediglich deren Stellvertreter sowie Fraktionsgeschäftsführer Bonusszahlungen in Anspruch nehmen, ist der Kreis der Empfänger/innen bei CDU/CSU, SPD und FDP deutlich ausgeweitet.

Die FDP lässt es sich, ungeachtet des vorliegenden BVG- Urteils, nicht nehmen auch ihre Arbeitskreisvorsitzenden/innen mit Funktionszulagen zu bedenken.

Union und SPD haben den Kreis der Empfänger/innen von Funktionszulagen aus Mittel des deutschen Bundestages auf die jeweils 21 fachpolitischen Sprecher/innen ausgeweitet.

Die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD wollten auf Anfragen durch die Medien keinerlei Auskunft über den Kreis der Begünstigten und die Höhe der von ihnen verfassungsfern ausgezahlten Funktionszulagen erteilen.

Das wirkt auf mich so, wie die verstörend dreiste Bemerkung eines namenlos angesprochenen„Beschuldigten“:

„Aha! Sie wollen also mit ihrem kleinen Artikel über diese Funktionszulagen an die Fraktionen aus Mitteln des Deutschen Bundestages in den Medien Geld verdienen. Da mache ich nicht mit!“

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte in seinem Urteil aus dem Jahre 2000 Jahren die Gefahrenlage wie folgt verifiziert,

"…..dass durch die systematische Ausdehnung von Funktionszulagen Abgeordnetenlaufbahnen und Einkommenshierarchien geschaffen werden, die der Freiheit des Mandats abträglich sind".

Mit dieser Formulierung in demBVG-Urteils aus dem Jahre 2000 durch die Medien konfrontiert bestritten alle Fraktionen durch die parlamentarische Bank des Deutschen Bundestages verfassungsblind, dass dieses BVG- Urteil mit seiner Formulierung auf die Praxis im Bundestag abhebe.

Da schleicht sich bei mir unbändig der Gedanke ein, dass es sich hier mit dieser verfassungsfremden Funktionszulagenpraxis für MdBs aller Fraktionen, verdeckt über den Haushalt des Deutschen Bundestages ausgeschüttet,um eine indirekt zusätzliche Parteienfinanzierung handelt.

Auffällig ist dabei der anmaßende Habitus aller MdBs, die zur Sache befragt, den anarchistisch augenzwinkernden Eindruck vermitteln, sie kämpften für eine gute Sache.

Eine gute Sache des

„so als ob“ sie, die Parlamentarier/innen, in einem Land feudal vordemokratischer Junker, Wald- , Wiesen-, Groß- Grundbesitzer/innen lebend, diesen die Moneten der Proleten legitim abgezwackt, und lange noch nicht ein unserem Land der Demokratie angekommen sind.

Wann werden unsere Parlamentarier in Kommunen, Land, Bund endlich mehrheitlich von der Berliner Schlawiner Boni- Orgie Praxis im Deutschen Bundestag Abschied nehmend, in unserem deutschen Land der Demokratie ankommen?

JP


Quelle:

www.stern.de/politik/deutschland/bundestags-boni-abgeordnete-kassieren-ab-1615447.html

Bundestags-Boni: Abgeordnete kassieren ab



Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Joachim Petrick

Aktuelles: Meine sichere Route- Refugee-Airlift - Petition "Luftbrücke für Flüchtlinge in Not" an die MdBs des Bundestages erhofft Debatte

Joachim Petrick

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden